ich habe ein kleines Problem habe auf meinem T-3 Transporter folgende Felgen
orginal Felgen montiert: Reifen Freigabe
251 601 025 6J x 14 ET 30 ( siehe zu unterst die rechte Felge)
Gem. Handbuch sind diese zulässig für mein Fahrzeug aber gem. Strassenverkehrsamt
sind die nicht im Typenschein in der Schweiz eingetragen somit nicht zulässig.
Hatte jemand schon das selber Problem oder kann mir sonst helfen
das ist natürlich ärgelich. Gib doch dem lieben Herrn vom Strassenverkehrsamt mal den Typ das es Mulitvan Felgen sind und Orignale Felgen sind und OHNE Eintragung zugelassen sind. Ansonsten Hallenchef verlangen und mit Anwalt drohen. Wird ja immer schlimmer mit den Typen da. Die meisten haben keine Ahnung mehr, schieben eine ruhige Kugel und lassen sich das auch noch gut bezahlen.
Auch durchfallquoten sind mittlerweile gang und gäbe da das Budget jährlich erreicht werden muss.
Hartnäckig bleiben und begründen Lassen!
habe ich alles schon probiert bin jetzt nun schon das zweite mal durchgefallen wegen dem …
weis nicht mehr weiter und bin kurz davor mir Stahlfelgen zu kaufen…
Also wen man es genau nimmt und sie nicht im Typenschein drin sind sind sie ohne Eintragung nicht zugelassen. Auch wen es Originalfelgen sind. Hast du keine anderen zum vorführen? Falls nein ich hätte noch 1 Satz Sommer. Müsste aber malnachschauen wie die Pneu sind.
hast du dich schon mal bei der amag schinznach gemeldet? frage da mal nach der homologation und erzähle deine geschichte. wenn es original felgen sind dann kann dir der gute mann ev was ausstellen.
oder die AMAG hat auch keine Lust. Zu einer Frage auf eine technische Datenangabe in der Betriebsanleitung (Anhängelast, Stützlast) erhielt ich von VW Deutschland im Februar 2018 auf eine Anfrage folgende Aussage:
«Unsere Betriebsanleitungen sind allgemein gehalten und beschreiben keine, auf ein Fahrzeug abgestimmte, Funktionen. Des Weiteren finden Sie keine technischen Daten zu Fahrzeugen.»
Wieso auch immer dann VW überhaupt eine Betriebsanleitung mit technischen Daten beigelegt hat und auf was auch immer sich die technischen Daten in der Anleitung beziehen? Es ist übrigens wirklich ein Zitat und kein vorgezogener Aprilscherz.
Gruss
tomix
Jeder Multivan wurde ab werk mit diesen Felgen ausgeliefert. Es kann wohl nicht sein das mann dann zum Vorführen extra andere Räder kaufen muss. Die 6x14 et30 sind mit Sicherheit im Typenschein eingetragen. Hier ein Beispiel vom SYNCRO
Ich glaube eher dein MFK Experte hat keine Ahnung.
In der Betriebsanleitung steht warscheinlich auch was darüber und an der A-Säule des Busses findest du ebenfalls ein Indikator das es das Fahrzeug mit 6j Felgen gab: Reifendruck T3 Standardbereifung 185R14C
Zeig das mal alles deinem Experten. Das sind Hieb und Stichfeste Argumente. Den würde ich wegen Amtsmissbrauch und Willkür auf Schadenersatz verklagen.
Ist das eine sch… Bürokratie die wir mittlerweile in der Schweiz haben. Das Fahrwerk wurde doch nie verändert.
Leider kam der Multivan und damit die Felgen erst später.
Vielleicht kann man die Bestätigung des unveränderten Fahrwerks bei AMAG oder VW einholen?
Das STVA kann da wenig dafür, die können nicht wissen ob sich das Fahrwerk bei den T3 unterscheidet und in welchen Punkten (daher gibt es ja Typenscheine).
Vergiss es. Ich habe nichts bzgl. der Anhängerlast bzw. der Stützlast von der AMAG bzw. VW erhalten. Obwohl schon in der Anleitung steht Erhöhung auf 75 kg Stützlast möglich (bei den neueren 100 kg). Es gibt sogar noch einen Ratgeber Anhängerbetrieb von VW welcher diese Aussagen ebenfalls unterstreicht. Ich habe es auf alle Varianten versucht und dies seit nun wohl schon deutlich mehr als zwei Jahren, aber ohne FAKT-Gutachten wird da nichts draus.
Ob sich wirklich nichts geändert hat zumindest bei den Aufnahmen für die Anhängerkupplung werde ich dann wohl im Herbst wissen, falls ich jemanden finde der seinen T3 2WD mit 100 kg Stützlast für einen Vergleich durch die FAKT zur Verfügung stellt (der Bus muss nach Typenschein 100 kg Stützlast haben und nicht nur nach Ausweis).
Gruss
tomix
@Mojoe: kannst Du die Alus vom Multivan nicht einfach mit separatem Termin beim MFK bei Deinem eintragen lassen? Bei mir ging das auch bei anderen Fahrzeugen. Es muss ein Mindestabstand vorhanden sein, wenn die Räder eingeschlagen werden, die Traglast muss erfüllt sein und vermutlich musst Du dann Schmutzlappen wegen der 6J montieren.