Mit einem Gutachten könnte ich die Anhängelast erhöhen (AMAG will nicht). Zurzeit habe ich keinen Eintrag bzgl. Deichsellast, entsprechend dem Schild auf Anhängerkupplung sind es 100 kg, nach Typenschein allerdings nur 50 kg, entsprechend dem Ratgeber Anhängerbetrieb von VW (von 1982) sind max. 75 kg möglich. Hat jemand eine Idee wie man an eine Bestätigung für 75 kg (oder sogar mehr) bekommen könnte?
Bei mir ist nichts von Stützlast auf dem Ausweis eingetragen.
Auf der AHK Plakette 100kg.
Kümmere mich auch nicht darum, Anhängelast ist massgebend und die richtige Einteilung der Ladung😇.
Gruss
¿80 kg und 83er? Welcher Typenschein und kann der jemand gleich noch organisieren? Sowas gab es nach VW-Dokumenten nie, 50 kg und Erhöhung auf 75 kg, später 75 kg und dann noch Erhöhung auf 100 kg.
Das was im Typenschein steht gilt und als Dank für die Nachlässigkeit (der MFK) muss man wohl irgendwann noch den entsprechenden Eintrag zahlen .
VW schreibt im Dokument Ratgeber Anhängerbetrieb von September 1982:
"Die Stützlast der Anhängerdeichsel auf den Kugelkopf der Anhängevorrichtung darf die folgenden maximalen Werte nicht überschreiten:
[…]
Typ 2 … max 50 kg [obwohl es mehr gab?]
Typ 2 (ab 8.79) … max 75 kg
…"
Falls jemand dieses Dokument vollständig organisieren kann, gibts dafür mehr als nur ein 6er-Pack.
Anhängelast Erhöhung via FAKT-Gutachten ist im Bereich 1 bis 2 kFr. (Anfahren an Steigung wird getestet), Stützlasterhöhung ohne VW-Freigabe geht gegen 10 kFr.
Die ersten zwei Seiten vom Typenschein von unseren Bussen habe ich.
Beim 82er steht 50 kg und beim 87er gibt es keinen Eintrag «Stützlast» (also nicht, nicht ausgefüllt sondern schon gar keine entsprechende Zeile, wie auch nichts zur Dachlast zu finden ist).
Auch müsste irgendwo im Typenschein (Beiblätter?) noch stehen, dass es mit dem anderen Diff. nur 850 kg Anhängelast gibt beim 82er. Woher wusste dies das STVA wo steht das? Die erste Antwort war 950 kg Anhängelast und erst dann bekam ich als Antwort bei dem original verbauten Getriebe nur 850 kg (was auch eine korrekt Antwort sein muss). Den Typenschein rückt das STVA aber nicht raus, also wie kann man dies nun nachvollziehen? Auch muss es doch ein Schild haben (oder ist dies nur in Deutschland so) welches über die maximale Stützlast informiert und da war bei der Kupplung für den 82er (damals Neukauf) nur das 100 kg Schild und Kleber dabei.
Gruss
tomix
Zügelte die mal in den Kanton Zürich? Ich dachte bei unserem 82er stand mal was drin und verschwand dann (evtl. mit dem Kantonswechsel nach Zürich). Allerdings wurde beim 87er beim eintragen der Anhängerkupplung 2012 auch nichts bzgl. Stützlast eingetragen (im Vergleich zum 82er konnte der Prüfer allerdings den Wert ja gar nicht wissen, da im Typenschein nichts dazu steht). Evtl. gibt es auch eine spätere generelle Freigabe vom VW für 100 kg Stützlast bei entsprechender Kupplung.
Also ab 10/89 ist generell 100 kg möglich.
"… Alle, die keine Erhöhung der Stützlast auf 100 kg von VW bestätigt bekommen, also vor der o.g. Generalfreigabe gebaut wurden, dürfen auch nicht stärker belasten. VW Service macht aber kostenfrei eine Prüfung und schickt, sofern ein früheres Baujahr bereits 100 kg verträgt, eine Freigabe bezogen auf das Fahrzeug. …"
Link ist nur im Cache abrufbar.
Unklar ist mir wieso nun ein früheres Baujahr evtl. keine 100 kg vertragen soll. Dies wäre nach meinem Wissensstand doch nur der Fall wenn hinten keine verstärkten Federn drin sind, aber dann könnte man dies doch einfach als Bedingung dazu stellen. Sieht man dem Fahrzeug blöderweise nicht an, aber ich würde da auch zwei neu EInbauen nur um dies klarzustellen.
Hat jemand eine Kontakt Angabe von VW Service Deutschland? Ich möcht mal beim “Werk” selber nachfragen und nicht ein Jahr auf die Antwort der AMAG warten.
Also ab 06/85 ist generell 75 kg Stützlast möglich. Davor offenbar evtl. ich will nun aber wissen von was es abhängt. Was ist evtl. anders?
Gruss
tomix