Anhängerkupplung nachrüsten T5.2

Glück gehabt dass die Polizei nicht achtsam war :wink:

Habe mir 3 Offerten machen lassen. Die Kostenvoranschläge lagen zwischen knapp 1’300 und knapp 1’900 Franken.
Habe mich dann für die günstigste Variante entschieden, aber nicht weil es die günstigste war, sondern wegen den zahlreichen positiven Forums-Beiträgen, unter anderem auch in diesen Forum.
Die AHK wurde also diese Woche erfolgreich von der Büel-Garage in Gebertingen nachgerüstet und war auch noch dran als ich zu Hause angekommen bin :grinning:
Bin da als Bürogummi technisch nicht so bewandert aber die Kabel wurden unter dem Wagen durchgezogen, das ist eigentlich alles was ich weiss …

@schirx, Darf man eine abnehmbare nicht dran lassen?

Nein, das kostet. Aber die wenigsten Polizisten achten drauf… ist aber im Bussenkatalog geregelt, hab aber nicht im Kopf wie teuer.

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss nur dann abgenommen werden, wenn sie das Kennzeichen verdeckt und/oder es im Ausweis eingetragen ist.

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Nein, sobald kein Anhänger dran ist.

Quelle

Im Zusammenhang mit Anhängern ist ausserdem mehrfach die Frage aufgetaucht, ob abnehmbare Anhängerkupplungen bei Nichtbenutzung vom Fahrzeug entfernt werden müssen. Eine entsprechende Vorschrift existiert gemäss Auskunft des ASTRA nicht.

Dementsprechend muss der Haken, nur wenn das Nummernschild oder Beleuchtung abgedeckt wird, demontiert werden.

Gruss Martin

Verrückt! Aber gut zu Wissen dass es nun so ist. War es vielleicht mal anders?

War nie anders, nur im Volksmund geisterte es anderst herum.

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Merci für die Aufklärung!

Hmm, in meinem Jeep-Ausweis steht aber folgendes (obwohl Nummer & Beleuchtung vom Hacken nicht verdeckt wird):

Muss zwar dazu erwähnen, dass ich die Anhängerkupplung noch nie demontiert habe :upside_down_face:

Eigentlich ist das nicht rechtens, wenn nichts verdeckt wird. In den Richtlinien (Stand 1.1.2019) steht unter der Verfügungsnummer 174:
https://asa.ch/wp-content/uploads/webshop/richtlinien/rl_6_de_2019/mobile/index.html#p=11

Aber versuch als Normalo mal etwas zu bewirken, dass kann sehr langwierig werden.

Man kann den Satz aber auch so verstehen, dass wenn die Möglichkeit der Demontage besteht, dies getan werden müsste und darum wird es in Ausweis vermerkt.

Danke für den Link.

Im Beispiel:
Ziffer “234 Anhängelast ungebremst 750 kg”
Dazu steht “… die Maximal zuslässige Stützlast ist immer einzutragen, sofern vorhanden…”
Beide T3s die wir haben, haben keinen Eintrag dazu. Das würde ja bedeuten, dass keine existiert, aber dann könnte man damit ja auch nichts ziehen?

Mein Fazit ist, dass auch bzgl. diesen Einträge wohl überhaupt keine Klarheit herrscht.

Gruss
tomix

Das ist ein guter Punkt! Es ist tatsächlich nicht immer eine Stützlast eingetragen; ich dachte dann zählt einfach die Stützlast, welche auf der AHK eingeschlagen oder auf dem Schildchen steht; auch wenn da 200kg stehen können :slight_smile:

Das dachte ich eben auch mal. Dazu gibt es bereits eine epische Diskussion welche ich mal gestartet habe (ich meinte damals mit Deichsellast die Stützlast unterschied folgt aus der Diskussion):

Gruss
tomix

Von “Anhängerkupplung muss abgenommen werden, wenn abnehmbar” hab ich auch noch nie was gehört. Allerdings büssen sie jetzt bei uns, wenn man das Seil nur lassomässig über den Haken wirft. Es muss an einer am Fahrzeug fixierten Öse eingehängt werden.

Also die Abreissleine?

Ja genau. Mein Freund und Helfer (Polizei) schaut öfters auf die Sicherung der Abreissleine.
Bei einem Kugelbruch der AHK kann diese bei Lasso-Befestigung übers Rohr wegschlupfen. So würde bei einem Anhängerverlust die Feststellbremse nicht betätigt und der Hänger könnte irgendwo hin rollen, im schlimmsten Fall auf die Gegenfahrbahn.

Die Öse ist bei älteren vorhanden AHK (also verbauten) nicht pflicht. MFK meinte dazu, es wäre gut wenn. Ich mache eine doppelte Schlinge drum (habe keine Öse beim einen Bus, werde aber mal noch was machen). Beim anderen kommt die Schlaufe drum und ich hänge die noch an der Öse ein. Ich weiss nicht ob die Öse halten würde, ist nur so drangeschraubt. Wird aber sicher reichen damit das Seil nicht drüber springt.

Naja im Fall der Fälle kann auch die ganze mit dem Hals abgerissen werden. War so bei einem Kollege (abwärts im Schnee komplett eingeknickt), glücklicherweise gab es nur etwas Sachschaden. Die Abreissleine war da aber natürlich komplett wirkungslos.

Gruss
tomix