Stützlast / Deichsellast

Ich bring unseren jetzigen Wohnwagen nicht auf 50 kg runter, ich habe schön 75 kg. Beim Selbstbau werde ich dann darauf achten, aber auch dort wollte ich min. 75 kg haben.
Gruss
tomix

Ja klar… hast du mal bei der vw bus werkstatt angefragt? Die wissen diesbezüglich zimlich viel…

Hallo
Ich hab beim Syncro 100kg eingetragen. Hängt glaube ich auch von der Federung und Stossdämpfer ab.
Gruss

Genau das ist gesucht, von was hängt es ab. FAKT würde auch ein Vergleich durchführen der Teile im Heck, wäre wesentlich billiger. Falls klar wäre was der Unterschied ist wäre es noch billiger.

Wenn betreffend Stützlast nichts im Ausweis eingetragen ist / wird, ist das Typenschild der AHK zu beachten!

Im Minimum 4% des AH- Gesamtgewichtes wird empfohlen. Mehr als 25 kg nicht benötigt!

Eigentlich schon, aber es wäre nicht der erste Eintrag den das STVA vergessen hätte. Im Typenschein steht nun mal 50 kg und die generellen Freigaben beziehen sich nicht auf so alte T3s. Wenn ich nun mit einem FAKT-Gutachten die Anhängelast erhöhen will, kommen die 50 kg rein, da FAKT nicht bekannt ist wieso 100 kg in Ordnung sein soll.
Nach meinem Wissen müssen zum Beispiel die verstärkten Federn hinten drin sein. Falls ich nun eine Bestätigung hätte von VW, dass die Karosserie 100 kg verträgt, aber die verstärkten Federn und evtl. andere Stossdämpfer drin sein müssen, dann wäre dies kein Problem. Die entsprechend Federn sind schon drin (und sonst gibt es halt Neu) und mal neue Stossdämpfer würden kaum schaden (vermutlich wären aber auch schon die richtigen drin).
Gruss
tomix

Die Stützlast bezieht sich aber nicht auf die Achslast. Es geht auch um den Fahrzeugschwerpunkt. Um wieviel je nach Fahrzeuggeometrie dann entsprechend die Vorderräder entlastet werden usw. Da helfen auch stärkere Federn nicht. Eine Höhere Stützlast ist cool für Fahhradträger und Boxen auf der AHK ist aber für den Anhängerbetrieb bei korrekter Gewichtsverteilung nicht nötig. Wir richten den Aufbau unserer Anhänger auch darauf aus. Bei einer Beladung auf das maximale Gesamtgewicht (3500 kg) habe ich dann 40 kg Stützlast. Die höhere zugelassene Stütz- und Deichsellast sind dann Reserve, um nicht jedesmal überlegen zu müssen ob noch eine Kiste drauf darf oder nicht. Die Deichsellast muss auch unter der Kugelkupplung gemessen werden. Durch den Hebel ist diese unter dem Stützrad schon wieder anders! Und übrigens manövriert sich jeder Anhänger von Hand einfacher, je weniger Deichsellast da ist. Mein Fazit: 50 kg Stützlast vom Fahrzeug sind eigentlich ausreichend.

Guter Text!
Allerdings darf man bei 100kg Stützlast bei dessen Ausnutzung ganze 100kg mehr auf den Hänger laden als sein GG wäre :wink:
Man sollte aber natürlich nicht so grenzlastig unterwegs sein :face_with_hand_over_mouth:

Oder einfach einen Syncro fahren dann gibts immer 100kg eingetragen :smile:

Nicht unbedingt die günstigste Lösung aber am meisten Fun :wink:

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Korrekt, aber die Achslast darf natürlich so oder so nie überschritten werden. Egal ob nun auf Grund der Stützlast oder dem Veloträger, der Heckbox usw… Egal welche Ladung, man sollte immer darauf achten, dass die sinnvoll verteilt bzw. geladen ist.

Auch den Rest von dem Text sollte man beachten.

Ich bringe unseren Wohnwagen allerdings nicht deutlich unter 75 kg Deichsellast. Mit Wasser einfüllen, den Kühlschrank füllen usw. wird das Problem entschärft, Aber mit leerem Kühlschrank und Wasserkanister und gefüllt wie üblich (Bett, Gasflasche,…) habe ich 75 kg. Umgeladen habe ich schon alles was geht, um auf 75 kg zu kommen (Reserverad nicht mehr im Deichselkasten, Autobatterie im hintersten Punkt,…).

Ich dachte unser T3 sei so zu hecklastig, aber die Gewichtverteillung auf die Achse war genau passen (wenn zwei Personen vorne sitzen und mehr hätten eh nicht drin sitzen dürfen, da sonst nicht nur die Achslasten überschritten gewesen wären):

Bei den beiden Fahrzeugausweis von Anhängern die ich habe steht folgendes drin:
“Zulässige Achslast, Sattellast bzw. Deichsellast unter EInhaltung des Gesamtgewichtes:…”
Ich folgere daraus nein, da das Gesamtgewicht des Anhängers eben nicht eingehalten wird. Aber wenn man einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamgewicht hat, welches über der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs liegt, zählt als Anhängelast nur das Gewicht des Anhängers ohne Deichsellast. Somit liegt bei entsprechender Beladung ein komplett Gewicht des Anhängers im Umfang der Anhängelast und der Stützlast drin.

Zurück zu eigentlich Fragen:
Verträgt die Karosserie eines T3 (2WD) prinzipell 100 kg Stützlast und es gibt nur Einschränkungen auf Grund der verbauten Federn, Anhängerkupplung usw.?
Wert hat einen vor 1986er T3 2WD mit 100 kg Stützlast nach Typenschein bzw. wer hat einen nach 10/1989 T3 2WD welcher zum Vergleichen zur Verfügung gestellt werden könnte.

Gruss
tomix

Dochdoch das ist ganz dicher so, hatte ich sogar beim Stva nachgefragt weil ich das Thema mal hatte. Der Anhänger wird im angehängten Zustand gewogen und die Stützlast fällt aufs Zugfahrzeug. Wichtig zu Wissen, nicht dass man aus Versehen dadurch das Zugfahrzeug überlädt.

Hatte der Anhänger im Fahrzeugausweis ebenfalls den entsprechenden Eintrag oder war dieser anders formuliert?
Ich ging bis jetzt immer davon aus, dass es sich so verhält wie auch hier beschrieben:


Gruss
tomix

Hoi Tomix,

ja genau wie in dem Link von Dir beschrieben. Dort steht ja unter Stützlast dass diese zum Zugfahrzeug gerechnet wird. Oder hier nochmal vom Stva Chur:

GRuss Jörg

Die Aussage vom STVA stimmt ja auch, ist die Sicht vom Zugfahrzeug aus. Er/sie schreibt dann auch Betriebsgewicht des Anhängers (gemessen mit der Achse oder den Achsen auf der Waage). Im Fahrzeugausweis der beiden Anhänger die mir vorliegen steht aber Gesamtgewicht des Anhängers. Wie bereits gesagt weiss ich nicht ob alle Anhänger einen so lautenden Eintrag haben. Falls aber die Deichsel z.B. auf 1’300 kg zugelassen ist und die Achse auch auf 1’300 kg kann man sicher nicht 1’300 kg auf die Achse laden und dann noch 100 kg auf die Deichsel. Die Deichsel müsste dann auf 1’400 kg ausgelegt sein.
Gruss
tomix

Hoi Tomix, hier noch zum Thema, Kumpel hat sich grad einen 4-Fach Fahrradträger für die AHK zugelegt und ich war überrascht, dass er sich rund 90kg hinten drauf stellen kann - und tatsächlich, er darf:

GRuss Jörg

Neuerer T3, im Typenschein hat es keinen Eintrag bzgl. Stützlast, also wird normalerweise nichts eingetragen (Angabe bei AHK gilt). Ältere T3s haben einen Eintrag im Typenschein mit einer Stützlast (glücklicherweise habe ich trotzdem keinen Eintrag im Fahrzeugausweis).

Es gibt somit vermutlich keinen Typenschein für einen T3 mit einer Stützlast von 100 kg, da diese einfach gar keinen Eintrag haben. Noch so gerne darf mir jemand das Gegenteil beweisen!

VW gewährte damals allerdings mehr auf Nachfrage, entsprechender der Anleitung und andere Dokumenten, aber ob jemals jemand in der Schweiz von der AMAG ein entsprechende Dokument erhalten hat weiss ich nicht.

Gruss
tomix