Deutsches Fahrzeug mit Motorumbau und grösseren Reifen

Grüezi zusammen,

ich bin Felix, im Januar aus Aachen nach Zürich gezogen, und habe gerade meinen T3 aus Deutschland in die Schweiz überführt. Innerhalb eines Jahres muss ich das Fahrzeug auf schweizer Papiere ummelden.

Der Bulli hatte ursprünglich einen JX verbaut, vor zwei Jahren habe ich aber auf AGG umgebaut. Das ist ein 2 Liter Benziner (4 Zylinder Reihe) mit 115PS, der in allen möglichen VWs verbaut wurde (zB Golf III, Passat 35i, Sharan, Audi 80 usw.). Zusätzlich habe ich Reifen in der Dimension 205/75 R15 verbaut.

In Deutschland hatte ich alles TÜV-konform eingetragen. Mir ist schon bewusst, dass es in der Schweiz evtl. deutlich schwieriger ist, aber ich wollte mal nachfragen, ob irgendjemand Erfahrungen damit hat.

Ich mache eigentlich alles selber am Bus, aber vielleicht könnt ihr mir auch eine Werkstatt im Raum Zürich empfehlen, mit denen ich mich mal beraten könnte?

Ich danke euch herzlich und wünsche einen schönen Tag!
Viele Grüsse
Felix

Hallo Felix

Willkommen im Forum.
Du hast, wenn mich nicht alles täuscht, das ganz grosse Los gezogen, namens „Umzugsgut“!:champagne::tada:
Wenn meine Vermutung zutrifft, muss Dein „Umzugsgut“ lediglich mindestens ein Jahr vor dem Umzug auf Deinen Namen zugelassen gewesen sein und in verkehrssicherem Zustand bei der Ummeldung/ Prüfung hier beim Strassenverkehrsamt.
So darfst Du anmelden, was sonst so gut wie ausgeschlossen ist, hier anzumelden.
Aber man belehre mich gern eines besseren und mindere meinen Neid :stuck_out_tongue_winking_eye::grinning:

Unter Vorbehalt trotzdem schon mal Herzlichen Glückwunsch! :grinning::+1:

Gruss T4J

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Sollte in der CH kein problem sein mit deinem bus… deine Angaben vom DE Fahrzeugausweis werden einfach übernommen und du bekommst ein X bei typengenehmigung… hast echt glück :v::v::v:

Hi Felix

Sorry, den Zahn muss ich dir ziehen. Ja, es stimmt dass der Bus vom Zoll als “Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut” behandlet wird. Dies heisst jedoch nur, das man ein Serienfahrzeug welches in der Schweiz nie homologiert war relativ problemlos zulassen kann. Als Beispiel: Meinen 16er Syncro JX, den gab es so in der Schweiz nie vom Importeur, hätte man, er inzwischen keinen AFN gehabt, also relativ problemlos in der Schweiz einlösen können.

Die gesetzliche Regelungen:

4.2 Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-13, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut
abgefertigt wurden
Für diese Fahrzeuge können folgende Ausnahmen gewährt werden:

Der Nachweis über die Einhaltung der Geräuschvorschriften ist nicht erforderlich; fällt
hingegen das Geräusch eines Fahrzeugs als störend oder lästig auf, so ist eine Geräuschmessung
nach Anhang 6 VTS durchzuführen. Dabei müssen die geltenden
Grenzwerte eingehalten sein;
Der Nachweis über die Einhaltung der Abgasvorschriften ist nicht erforderlich;
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften über Fussgängerschutz ist nicht erforderlich.
Bei gefährlicher Frontgestaltung bleibt die Überprüfung durch eine anerkannte
Prüfstelle vorbehalten;
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften über Front- und Seitenaufprallschutz
ist nicht erforderlich;
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften über Recyclingfähigkeit ist nicht erforderlich;
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften über Abrollgeräusch, Nasshaftung
und Rollwiderstand der Reifen ist nicht erforderlich;
Ein Fahrdynamik-Regelsystem (z. B. ESP) und ein Antiblockiersystem sind nicht erforderlich.

Alles was beim importieren Fahrzeug von der Serie abweicht, muss auch in solch einem Fall über Gutachten oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers eingetragen werden.

Ich kenne mich zwar mit den Benzinern so gar nicht aus, aber ich gehe mal davon aus, dass es einen AGG weder in der Schweiz noch in Deutschland serienmässig beim T3 gab.

Meine 225/75R16 habe ich nur eingetragen bekommen weil beim 16´´ serienmässig 195/80R16 zugelassen waren. Ich lag also mit meinem Änderungswunsch innerhalb der erlaubten 8%.

Ich will dir wirklich nicht die Motivation rauben. Bleib unbedingt dran, es gibt immer einen Weg. Auch wenn es wir bei mir damals über ein Jahr dauert. Aber stelle dich darauf ein, dass es aufwendig und langwierig sein wird. Auch kann ich nur von den Erfahrungen berichten welche ich im Kanton Aargau gemacht habe. Und wie wir ja alle wissen, ist von Kanton zu Kanton…

Vielen vielen Dank für die Antworten schon mal! Ich glaube dann muss ich letztendlich einfach mal beim Strassenverkehrsamt nachfragen :wink:

Ich kann mir auch noch nicht vorstellen, dass es super einfach ist, andererseits sagt das Gesetz, das du zitiert hast Matze, auch nirgendwo, dass nur Serienfahrzeuge erlaubt seien. Naja mal sehen.

Um die Reifen mache ich mir weniger sorgen. Zur Not baue ich die zurück auf 185R14. Den Motor würde ich allerdings gerne behalten, weil ich noch nie zuvor so zuverlässig mit meinem T3 unterwegs war (zuvor vier Jahre lang JX und viele Probleme).

Liebe Grüsse
Felix

Sry, hatte noch den Link vergessen.

www.astra.admin.ch

Gruss
Matze

So, da mein erstes Jahr in der Schweiz zuende geht, befasse ich mich langsam mit der Zulassung. Leider schlechte Nachrichten. Der Herr vom Strassenverkehrsamt hat mir folgende Bedingungen auferlegt:

1.) Freigabe von VW, dass Festigkeitsmässig alles in Ordnung ist bei der Karosserie-Motor Kombination
2.) Abgas und Lärmmessung bei DTC oder Fakt.

Es wird unmöglich sein diese Freigabe zu bekommen und die Abgas und Lärmmessung kostet 4000CHF… Mal sehen ob ich da noch einen Ausweg finde.

Hi Felix

Also meiner Meinung nach brauchst du keine Abgas und Lärmmessung, da das Fahrzeug ja als Umzugsgut deklariert und abgefertige wurde. Um irgendeeine Art von Bescheinung für den Fremdmotor wirst du aber nicht herumkommen.

Ich habe meinen Bus damals beim FAKT prüfen lassen und kann die uneingeschränkt weiterempfehlen. Ich habe (im Gegensatz zu dir?) zusammen mit dem Motor auch eine neue Bremsanlage verbaut. Das empfand ich auf Grund doch stark gesteigerten Leistung durchaus als angemessen, auch wenn sich ja Vmax nicht wirklich geändert hat. Ob das nur bei der Eintragung des Motors geholfen (höhere Bremsleisung für die höhere Leistung) oder diese erschwert hat (zusätzliches zu prüfendes und einzutragendes System) kann ich nicht sagen.

Folgende PrUfungen wurden damals durchgeführt:

  • Leistungsmessung
  • Fahrdynamische Untersuchung
  • Bremsmessung nach BAV Anhang 1
  • Festigkeitsnachweise durch Berechnung und Bauteilevergleiche
  • Uberprdfung der Funktion des Motors in geénderter Einbaulage (45°)

Gezahlt habe ich damals ingesamt weniger als den Preis den du für die Abgas und Lärmmessung nennst…

Ich würde dir empfehlen einfach mal das FAKT zu kontaktieren und dein Anliegen vorzutragen.

Falls du denkst es hilft, kann ich dir gerne per Mail mein Gutachten schicken bzw dir den Prüfer nennen welcher damals mein Ansprechpartner war.

Grüsse
Matze

Hoi Matze, vielen Dank! Ich habe dir mal eine PN mit meiner email Adresse geschickt.

Wie ist das ausgegangen? Wurde das Fahrzeug eingetragen?
Gruess Thomas

Würde mich auch interessieren. Wie ist es ausgegangen?
Ich muss demnächst Ähnliches erledigen.

@Tornado-on-Tour weövhwn Umbau hast du denn gemacht?
Ich habe vor 3 Jahren auch einen Bus mit Motorumbau als Umzugsgut importiert.
Grüße Frank

Mich ebenfalls…fahre auch einen AGG im Syncro und will ihn um keinen Preis wieder hergeben :wink:

Habe aber noch etwas Zeit für die Ummeldung

@Campino wenn dein Umbau keine Leistungssteigerung über 20% hat, dann solltest du hier keine Probleme haben. Schau mal in den ASA Richtlinien 2a Abänderung und Umbauten für Motorfahrzeuge, unter 4.75

Richtlinie 2a

Naja es gibt auch so einen EWR Paragraphen, oder gab es mal, dass Umbauten, die in einem anderen Partnerland abgenommen und eingetragen waren übernommen werden müssen. Den muss ich nur wieder finden :grin:
Und es ist nicht das einzige was bei mir geändert ist. Ich fahre auch die 288mm A4 Bremse vorn, das beste Upgrade für den T3 :wink:
Aber wir werden sehen. Irgendwie wird’s schon. Werde aber wohl in ZH oder SZ vorführen.
Viele Grüße
Franz

Hallo Frank,

Ich hab einen 1,9TDI mit 90PS, also 1Z Motor.
Also leider über 20% Leistungssteigerung. Jedoch ist die Bremsanlage ja bis 112PS vom WBX freigegeben. Also sollte das ha kein Problem sein oder?
Steht bei mir sogar so im deutschen TÜV Gutachten, ist doch sicher nen gutes Argument.

Grüsse aus dem Oberwallis

Der DJ hat ja 112ps gehabt in der Karosse da bist du ja drunter?!

Naja, @efjot fährt doch einen EJ25, oder? Bin mir Grad nicht sicher wieviele Pferdchen der hat aber sicherlich mehr als die 112PS. Und mein AGG hat auch 115 angegebene PS…mal sehen was da so kommt :wink:

Hmmm! Spanned.
Wäre das auch eine Möglichkeit für den Elektro Umbau?
Liechtenstein wäre im EWR. Bitte sag Bescheid, wenn du was findest.

Ich fahre einen EJ22 mit 136PS. Alles abgenommen und vom deutschen TÜV eingetragen.
Das hat das StVA in Schaffisheim nicht interessiert. Ich habe lange gebraucht bis ich den Bus am Ende in ZH abgenommen bekommen habe. Leistungs und Geräuschmessung musste ich trotzdem machen.