Hi Felix
Sorry, den Zahn muss ich dir ziehen. Ja, es stimmt dass der Bus vom Zoll als “Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut” behandlet wird. Dies heisst jedoch nur, das man ein Serienfahrzeug welches in der Schweiz nie homologiert war relativ problemlos zulassen kann. Als Beispiel: Meinen 16er Syncro JX, den gab es so in der Schweiz nie vom Importeur, hätte man, er inzwischen keinen AFN gehabt, also relativ problemlos in der Schweiz einlösen können.
Die gesetzliche Regelungen:
4.2 Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-13, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut
abgefertigt wurden
Für diese Fahrzeuge können folgende Ausnahmen gewährt werden:
Der Nachweis über die Einhaltung der Geräuschvorschriften ist nicht erforderlich; fällt
hingegen das Geräusch eines Fahrzeugs als störend oder lästig auf, so ist eine Geräuschmessung
nach Anhang 6 VTS durchzuführen. Dabei müssen die geltenden
Grenzwerte eingehalten sein;
Der Nachweis über die Einhaltung der Abgasvorschriften ist nicht erforderlich;
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften über Fussgängerschutz ist nicht erforderlich.
Bei gefährlicher Frontgestaltung bleibt die Überprüfung durch eine anerkannte
Prüfstelle vorbehalten;
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften über Front- und Seitenaufprallschutz
ist nicht erforderlich;
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften über Recyclingfähigkeit ist nicht erforderlich;
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften über Abrollgeräusch, Nasshaftung
und Rollwiderstand der Reifen ist nicht erforderlich;
Ein Fahrdynamik-Regelsystem (z. B. ESP) und ein Antiblockiersystem sind nicht erforderlich.
Alles was beim importieren Fahrzeug von der Serie abweicht, muss auch in solch einem Fall über Gutachten oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers eingetragen werden.
Ich kenne mich zwar mit den Benzinern so gar nicht aus, aber ich gehe mal davon aus, dass es einen AGG weder in der Schweiz noch in Deutschland serienmässig beim T3 gab.
Meine 225/75R16 habe ich nur eingetragen bekommen weil beim 16´´ serienmässig 195/80R16 zugelassen waren. Ich lag also mit meinem Änderungswunsch innerhalb der erlaubten 8%.
Ich will dir wirklich nicht die Motivation rauben. Bleib unbedingt dran, es gibt immer einen Weg. Auch wenn es wir bei mir damals über ein Jahr dauert. Aber stelle dich darauf ein, dass es aufwendig und langwierig sein wird. Auch kann ich nur von den Erfahrungen berichten welche ich im Kanton Aargau gemacht habe. Und wie wir ja alle wissen, ist von Kanton zu Kanton…