Man kann den Satz aber auch so verstehen, dass wenn die Möglichkeit der Demontage besteht, dies getan werden müsste und darum wird es in Ausweis vermerkt.
Im Beispiel:
Ziffer “234 Anhängelast ungebremst 750 kg”
Dazu steht “… die Maximal zuslässige Stützlast ist immer einzutragen, sofern vorhanden…”
Beide T3s die wir haben, haben keinen Eintrag dazu. Das würde ja bedeuten, dass keine existiert, aber dann könnte man damit ja auch nichts ziehen?
Mein Fazit ist, dass auch bzgl. diesen Einträge wohl überhaupt keine Klarheit herrscht.
Das ist ein guter Punkt! Es ist tatsächlich nicht immer eine Stützlast eingetragen; ich dachte dann zählt einfach die Stützlast, welche auf der AHK eingeschlagen oder auf dem Schildchen steht; auch wenn da 200kg stehen können
Das dachte ich eben auch mal. Dazu gibt es bereits eine epische Diskussion welche ich mal gestartet habe (ich meinte damals mit Deichsellast die Stützlast unterschied folgt aus der Diskussion):
Von “Anhängerkupplung muss abgenommen werden, wenn abnehmbar” hab ich auch noch nie was gehört. Allerdings büssen sie jetzt bei uns, wenn man das Seil nur lassomässig über den Haken wirft. Es muss an einer am Fahrzeug fixierten Öse eingehängt werden.
Ja genau. Mein Freund und Helfer (Polizei) schaut öfters auf die Sicherung der Abreissleine.
Bei einem Kugelbruch der AHK kann diese bei Lasso-Befestigung übers Rohr wegschlupfen. So würde bei einem Anhängerverlust die Feststellbremse nicht betätigt und der Hänger könnte irgendwo hin rollen, im schlimmsten Fall auf die Gegenfahrbahn.
Die Öse ist bei älteren vorhanden AHK (also verbauten) nicht pflicht. MFK meinte dazu, es wäre gut wenn. Ich mache eine doppelte Schlinge drum (habe keine Öse beim einen Bus, werde aber mal noch was machen). Beim anderen kommt die Schlaufe drum und ich hänge die noch an der Öse ein. Ich weiss nicht ob die Öse halten würde, ist nur so drangeschraubt. Wird aber sicher reichen damit das Seil nicht drüber springt.
Naja im Fall der Fälle kann auch die ganze mit dem Hals abgerissen werden. War so bei einem Kollege (abwärts im Schnee komplett eingeknickt), glücklicherweise gab es nur etwas Sachschaden. Die Abreissleine war da aber natürlich komplett wirkungslos.