bin momentan in Deutschland in der Nähe von Mainz am arbeiten. Da ich meinen Bus am “zwäg” machen bin habe ich viele Teile bei Günzl Classic Parts bestellt. Nun sollte ich diese Waren im Wert von etwa 1300 € in die Schweiz nehmen nächste Woche! Hat von euch jemand Erfahrung wie das mit dem verzollen funktioniert? Gibt es einen Höchstbetrag den ich in die Schweiz einführen kann? Ich mache das zum ersten Mal und hoffe das jemand von euch schon etwas in der Art gemacht hat Soviel ich weiss wird mir einfach die Schweizer MwSt belastet am Zoll und mit den Belegen kann ich die Deutsche MwSt zurückfordern. Stimmt das?
Du brauchst einen MwSt.-Beleg vom Verkäufer. Ob der das macht musst du mit ihm aushandeln. Mit dem und den Teilen gehst du an der Grenze zuerst zum deutschen Zoll. Die geben dir den Stempel. Mit dem bezeugen sie dass das Material aus Deutschland ausgeführt wurde. Mit diesem abgestempelten Zettel bekommst du beim direkt beim Verkäufer die MwSt. zurück.
Danach gehst du zum schweizer Zoll. Der will die Quittung vom Verkäufer sehen. Dann berechnen die den Wert der Ware und du bezahlst die schweizer MwSt. MwSt. frei in die Schweiz einführen kannst du bis zu einem Waren Wert von 300.- CHF.
Ich werde die Ware auch erst nächsten Donnerstag abholen und gleich ausführen. Bei Günzl Classic Parts haben sie mir gesagt ich könne bei Ihnen die MwSt zurückfordern wenn ich die Zollbelege einschicke!?
Hat man mir auch gesagt, von ATU. Aber es scheinen nicht alle den gleichen ‘Bund’ zu kennen.
Ich kann das auf die schnelle nicht belegen, aber ich glaube sehr stark dass du schon mehrere Tage Zeit zur Ausfuhr hasst.
Einen so hohen Betrag habe ich noch nie mit Autoteilen eingeführt. Aber so wie ich das weiss sind auf Autoteilen keine Schutzzölle, wie z. B. auf gewisse Lebensmittel. Wenn du ganz sicher gehen willst schau noch beim Zoll auf der Webseite oder ruf die mal an.
Ach ja, mich würde es interessieren wie Günzl Classic Parts das mit dem Rückerstatten macht. Normalerweise muss man nämlich im Laden persönlich vorbei…
Die Ware muss nicht am gleichen Tag ausgeführt werden. Man hat 3 oder 6 Monate Zeit. Für die Einsendung der Rechnung in der Regel. Für den Rechnungssteller ist primär der Ausfuhrbachweis (deutscher Zollstempel) wichtig.
[quote=“ferox”]Ich werde die Ware auch erst nächsten Donnerstag abholen und gleich ausführen. Bei Günzl Classic Parts haben sie mir gesagt ich könne bei Ihnen die MwSt zurückfordern wenn ich die Zollbelege einschicke!?
gruss ferox[/quote]
Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn zu den Teilen zusätzlich auch noch Arbeitsleistung verrechnet wurde.
Ich habe letzten Dienstag gebrauchte Teile über die Grenze gebracht. Da es ein Privatverkauf war, konnte ich mir das mit der Ausfuhrschein sparen. Ich war direkt beim Schweizer Zoll und hab dort die Kaufbelege vorgezeigt. Dann hat der feundliche Zollbeamte die Belege abgestempelt und die Mehrwertsteuer berechnet, ich habe sie bezahlt und weiter ging die Fahrt. Dafür wird keine Extragebühr erhoben.
Mich wollten sie an der Grenze erst durchwinken, aber das Risiko wollte ich nicht eingehen. Immerhin kann der Zoll auch sonst irgendwo im Landesinneren zuschlagen und dann wird es richtig teuer…
Die Nachkontrolle hab ich vor 4 Wochen erlebt. Hatte Teile aus DE bei Waldshut über die Grenze gebracht, zum Glück beim Zoll angegeben. Wurde dann in Bülach!!! vom CH-Zoll angehalten. Sie kontrollierten zuerst die Ware und dann erst den Zollbeleg. Die müssen mir irgendwie nachgefahren sein, hab sie aber nicht bemerkt, war ein ziviler nachtblauer Subaru Kombi.
mit dem kombi hab ich letzten sonntag leider auch bekanntschaft gemacht bloss dass ich keine papiere hatte (zumindest schweizer)
Zum verzollen: (so ein zweimal war ich ja auch anständig )
Am besten kommt man wenn man in der BRD die Ausfuhr anmeldet und dann gleich in der schweiz verzollt bzw besteuert da man ansonsten auch bei eigentlich geringeren werten sinnlos schweizer plus deutsche mwst bezahlt …mit dieser variante spart man sich 11 prozent (kommt auch auf die ware an, aber bei kfz teilen ist das besser so)…
Die bei Günzl haben mir versichert dass Sie mir die MwSt. zurückerstatten. Denkt Ihr also dass das nicht der Fall sein wird?
Wenn ich nichts zurückerstattet bekomme werde ich auch versuchen die Teile “durchwinken” zu lassen
Da gibt es alle möglichen und unmöglichen Varianten. Gewisse Versender (Thomas Koch) ziehen einem die deutsche MWSt schon ab, wenn es über die Grenze geschickt wird. Andere finden, nö, auf Kfz-Teile gibts nur MWSt-Abzug, wenn sie eingebaut worden sind und mit Arbeit zusammen berechnet werden, ander wollen gar nix von Abzug wissen usw.
Aber korrekt angeben spart Zeit, Ärger und …Geld.
Bin vor einer Woche auch in der Region Bülach von einer mobilen Grenzkontrolle angehalten worden.
Gruss, Manu
Ich habe schon mehrfach Teile mitgebracht, auch für Kollegen. Beim Versand schicken die Deutschen und Schweden immer ohne Mehrwertsteuer. Weder der deutsche Zoll noch die Schweizer haben da bisher gemeckert. Ich fahre aber immer am Wochenende übern Zoll und da ist zumindest in Weil am Rhein nur die Grenzwache für die Verzollung zuständig. Die scheinen aber auch Bescheid zu wissen.
[quote=“biebsch666”]…die Winken Dich am Zoll eh durch…
Wenn nicht, machst Du eben einen auf überrascht… [/quote]
Uhhhhh…
Ich wohne sehr nahe der Grenze, wir gehen also relativ oft rüber, um was einzukaufen (oder ich lasse mir etwas an meine Deutsche Versandadresse schicken und geh’s dort abholen). In der Vergangenheit sind verschiedene kleinere Zollstellen (z.B. Bad Säckingen, Laufenburg) ausserhalb der Stosszeiten nur noch selten besetzt. Dafür haben mobile Kontrollen zugenommen und die - so habe ich gehört - rentieren deutlich besser als die Kontrollen direkt an der Grenze. Also Vorsicht!!!
Selbst wenn die Zollstelle nicht besetzt ist: Es liegen Formulare auf, mit welchem man eine “Selbstverzollung” vornehmen kann. Einfach Formular ausfüllen (geht rasch, Original-Quittung dazulegen), Formularkopie mitnehmen und Original samt Rechnung einwerfen. Nach einigen Tagen gibt’s dann Post mit Einzahlungsschein. Funktioniert problemlos. Falls Dich eine mobile Kontrolle abfängt, hast Du die Kopie des Formulars als Nachweis bei Dir. Dieses Vorgehen ist natürlich nur notwendig, wenn Du über der Freigrenze von CHF 300.-- (pro Person) bist.
Bei den CHF 300.-- pro Person gibt es übrigens auch Interpretationsspielraum: Ich habe kürzlich einige Pakete Laminat geholt. Obwohl einzeln verpackt, gilt der gesamte Laminat als ein (1) Boden und daher konnte ich die Freigrenze pro Person nicht geltend machen. Der Deutsche Zöllner war übrigens anderer Meinung
Wenn du den Einkauf in mehrere Portionen aufteilst (=mehrere Belege, mehrere Ausfuhrscheine für mehrere Personen), dann kann auch der CH-Grenzer nix machen. Fragt sich, ob man den Aufwand in Kauf nehmen will…
Gruss, Manu