Wildcampen schweiz, Rechtslage

Ist denn eigentlich wildes campieren erlaubt? :gruebel:

für dich nicht :mrgreen: für mich aber schon :mrgreen:

Ist mit Vorsicht zu geniessen. Meistens stehen keine Verbotstafeln an den Plätzen. Wenn man sich dann aber mit der Polizeiverordnung der jeweiligen Gemeinde beschäftigt, (macht eh keiner :s_046 ), steht da meistens, das übernachten an öffentlichen Orten verboten ist. Ist bei meiner Gemeinde auch so. Wird gebüsst mit Ordnungsbusse :schläge: .

Ich würde natürlich nie nen VW Camper Übernächtler büssen :top

Darum ist Privatgelände eh am besten…

Gruss tor

da hast du schon recht. aber was ist wild campieren?
wenn ich müde oder betrunken bin und nicht mehr nach hause fahren kann und dann im auto schlafe (nix rausgestellt, unauffällig irgendwo parkiert)
ist das wildcampieren?

ich halte es so dass ich alles reinräume wenn ich schlafen geh. ich hab auch nen kasten ohne aufstelldach da bin ich noch nie irgendwo angeeckt weil ich im bus geschlafen hab.

gruss

siegi

Untenstehend den Artikel unserer Verordnung über das campieren. Aber eben, was nicht stört… :wink: Ich machs auch so \:D/

Art. 32 Campieren, Aufstellen von Wohnwagen, Fahrende

1 Das Campieren, die Übernachtung in Fahrzeugkabinen, das Aufstellen von Zelten,
Wohnwagen und dergleichen auf öffentlichem Grund und in Waldungen ist
verboten. Der Sicherheitsvorstand kann in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen.

2 Sind Plätze für Fahrende vorhanden, so hat deren Benützung nach den dort
geltenden Vorschriften zu erfolgen.

Gruss tor

Das Ausruhen im Fahrzeug zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt.
Das steht irgendwo im Strassenverkehrsgesetz SVG (ich müsste mich da wieder mal schlau machen).
Campieren beginnt wenn das erkennbar ist, z.B. geöffnetes Aufstelldach, aufgestellte Campingstühle etc.

Gruss

Surfi

wie ist das eigentlich auf Raststätten? ist es dort explizit erlaubt?

[quote=“tor”]Untenstehend den Artikel unserer Verordnung über das campieren. Aber eben, was nicht stört… :wink: Ich machs auch so \:D/

Art. 32 Campieren, Aufstellen von Wohnwagen, Fahrende

1 Das Campieren, die Übernachtung in Fahrzeugkabinen, das Aufstellen von Zelten,
Wohnwagen und dergleichen auf öffentlichem Grund und in Waldungen ist
verboten. Der Sicherheitsvorstand kann in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen.

2 Sind Plätze für Fahrende vorhanden, so hat deren Benützung nach den dort
geltenden Vorschriften zu erfolgen.

Gruss tor[/quote]

aus welcher verordnung ist das? von deiner gemeinde? das gilt aber nicht für alle gemeinden?

gruss

siegi

[quote=“surfi”]Das Ausruhen im Fahrzeug zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt.
Das steht irgendwo im Strassenverkehrsgesetz SVG (ich müsste mich da wieder mal schlau machen).[/quote]

Und weil man sich als chronischer Alki halt ziemlich oft im Auto ausnüchtern muss, kauft man sich gleich ein dafür geeignetes Mobil mit genug Platz für ein Bett.
Weshalb man nun zum Ausnüchtern immer ein lauschiges Plätzchen an einem See ansteuert, dies Frage wäre noch zu klären :gruebel:

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[quote=“Crashpilot”]

[quote=“surfi”]Das Ausruhen im Fahrzeug zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt.
Das steht irgendwo im Strassenverkehrsgesetz SVG (ich müsste mich da wieder mal schlau machen).[/quote]

Und weil man sich als chronischer Alki halt ziemlich oft im Auto ausnüchtern muss, kauft man sich gleich ein dafür geeignetes Mobil mit genug Platz für ein Bett.
Weshalb man nun zum Ausnüchtern immer ein lauschiges Plätzchen an einem See ansteuert, dies Frage wäre noch zu klären :gruebel:[/quote]

Campieren ist in der Schweiz ausserhalb der Campingzonen (ausgenommen spez. Regelungen der Gemeinden) definitiv nicht erlaubt.
Ein Ausruhen (z.B. wegen Übermüdung) in einem ordentlich parkierten Fahrzeug hingegen wird geduldet. Das ist der feine Unterschied. Das gleiche gilt für Biwakieren, das auch nicht mit Campieren gleich gesetzt wird.
Es ist klar, dass dazwischen eine Grauzone existiert.
Ich würde einfach darauf achten, dass nicht schon von weitem erkennbar ist, dass Ihr im Fahrzeug übernachtet.
In diesem Sinne
Gruss

Surfi

Ab wann ist man eigentlich am campieren?

Also, ich gehe ins Tessin an einen See oder Fluss, stelle da meinen Bus auf, Tisch, Stühle, Grill raus… Grillieren und die Natur geniessen… Dies ist dann wohl noch kein campieren, weil ich ja nicht vorhabe, im Bus zu schlafen, sondern nur einen Nachmittag am Wasser verbringen will… Oder? :gruebel:

Und da ich an diesem Nachmittag noch ein paar Bier getrunken habe, räume ich alles wieder in den Bus und lasse dan schlafend über Nacht den Promollepegel sinken, Ausnüchtern im Auto wird ja tolleriert… <img src="/uploads/default/original/1X/899b2c331f8cc02517f77948602974610a95f952.gif" width=“22” height=“16” alt=":-"" title=“Whistle”/>

[quote=“Voni87”]

… und da ich an diesem Nachmittag noch ein paar Bier getrunken habe, räume ich alles wieder in den Bus und lasse dan schlafend über Nacht den Promollepegel sinken, Ausnüchtern im Auto wird ja tolleriert… [/quote]

Wie gesagt, > Grauzone
Wenn der Bus zum Übernachten im Grünen steht wird’s schwierig.
Steht er ordentlich und nicht provokativ auf einem Parkplatz sieht es anders aus :gruebel:

Gruss

Surfi

im grünen ist mein bus sowieso unsichtbar ,-)

habe jetzt mal im Internet kleinwenig nachgeforscht. Viel habe ich leider nicht erfahren. Da ich in 2 Wochen nach Italien fahre, und eventuell mal eine Nacht im Bus schlafen werde (Rastplatz, See, Fluss?), finde ich diese Aussage aus einem Forum interessant:

Wild campen wird jetzt erheblich bestraft. Ausreden gibt es keine mehr für Touristen. Wild campen kann bis 350 Euro Strafe kosten. Die italienische Polizei wird speziell in den Sommermonaten Abends und Nachts Streife fahren, da Wildcampen bei Touristen Unsitte geworden ist

:unamused:

Naja… ich denke, damit ist das wilde Zelten gemeint. Unauffällig im Bus ausruhen wird sicher tolleriert… :mrgreen:

Ich verstehe die Beamten dann ja sowiso nicht, kann kein italienisch \:D/

:exclamation: Ach ja, für alle, die nach Kroatien fahren (Bully, jetzt aufpassen!): Dort ist Wildcamping strenstens verboten! Hohe Geldstrafen!

Ich fahre diesen Sommer nach Kroatien… :mrgreen: und mache mir überhaupt keine Sorgen!! Ich habe bis jetzt fast überall wild Campiert ohne problem. In england heisst es ja auch es sei ultra streng verboten, war jedoch absulut kein Porblem… :top

Ich finde beim Wildcampieren ist es auch immer eine Frage des auftretten, man muss ja nicht gerade das ganze Vorzellt und den Gasgrill aufbauen. Ich habe bis jetzt noch keine schlechten erfahrungen gemacht.

[quote=“Trilobyte”]

[quote=“tor”]Untenstehend den Artikel unserer Verordnung über das campieren. Aber eben, was nicht stört… :wink: Ich machs auch so \:D/

Art. 32 Campieren, Aufstellen von Wohnwagen, Fahrende

1 Das Campieren, die Übernachtung in Fahrzeugkabinen, das Aufstellen von Zelten,
Wohnwagen und dergleichen auf öffentlichem Grund und in Waldungen ist
verboten. Der Sicherheitsvorstand kann in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen.

2 Sind Plätze für Fahrende vorhanden, so hat deren Benützung nach den dort
geltenden Vorschriften zu erfolgen.

Gruss tor[/quote]

aus welcher verordnung ist das? von deiner gemeinde? das gilt aber nicht für alle gemeinden?

gruss

siegi[/quote]

Hallo

Steht in der Polizeiverordnung der Gemeinde Regensdorf ZH. Aber eben, jede (!) Gemeinde hat seine eigene… :gruebel: Wegen “Wiedererlangen der Fahrtüchtigkeit” muss ich mal im SVG suchen. Ich weiss jedoch, dass die Deutschen diesen Artikel sicher im der StVO haben.

so long \:D/

tor

Aber wenn man besoffen nicht Autofahren darf, nicht im Auto schlafen darf, dann bleibt ja nur noch, sich mit Klappstuhl, Sonnenschirm und Kühlbox neben das Auto zu setzen und zu warten, bis die 5 Promille Blut im Alkohol wieder erreicht sind. Aber das wäre dann ja campieren! Ergo: bestraft wird man in jedem Fall :schläge:

:gruebel: :gruebel:

Naja glaube wenn du vor dem aussteigen über 5 Promille im blut hast wirst du nicht mer sehr weit gehen.
Dan wirds wohl eher Taxi mit blaulicht ins spital geben :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Und den bussenzettel kannst du somit auch nicht unterschreiben :mrgreen: :mrgreen:

Gruss

Hat jemand Erfahrungen mit Österreich bezüglich schlafen im Bus?

Bis jetzt habe ich von verschiedensten Seiten Horrorgescichten gehört von wegen Landstreicherei und so…

Weiss da jeman etwas genaueres?

LG Christian

die östlichen nachbarn haben sogenannte stellplätze, wo man übernachten kann ohne was zu zahlen… es gibt einen führer wo die sich befinden… den findest relativ billig in einer bibliothek :wink: :top
grüessli boerni