VW-Bus prüfen

Hallo zusammen

Bin neu hier und habe ne grundlegende Frage.
Wir haben einen VW T5 welcher als Lieferwagen eingelöst ist.
Nun haben wir mit dem Innenausbau begonnen. Bodenplatte, zweite Batterie, Bett-Gestell und Möbel sind drin.
Habe dem Stva angerufen und die meinten so darf ich nicht mehr rumfahren. Und das der VW nun geprüft werden muss und als Camper eingelöst werden muss.

Heisst das nun, ich muss den Ausbau fertig machen mit allen Vorschriften um den VW als Camper einlösen zu können?
Und wie fahr ich dann zum Prüfzentrum? Muss ich da einen Nachweis erstellen lassen?

Danke euch für die Unterstützung!

Gruss
Stefan

Hallo Stefan,

Einen zum Camper umgebauten Lieferwagen muss man beim Stva umschreiben, wie auch bei der Versicherung. Das gibt dann einen Leichten Wohnmotorwagen. Dazu müssen gewisse Dinge erfüllt sein. Die sind je nach Kanton ein wenig anders.

Zu lange würde ich nicht mit dem umschreiben warten aber fahren kannst du trotzdem. Bei einer Kontrolle hast du halt ein Bett geladen :stuck_out_tongue:

Gruss Sanchio

Hallo Sanchio

Was wenn der Camperausbau nicht alle Anforderungen erfüllt? Dann muss der doch als Lieferwagen bestehen bleiben dürfen?
Freunde von mir handhaben das mit dem T4 seit Jahren, waren auch schon paar mal vorführen und war nie ein Thema. Sie erfüllen den Ausbau wegen keiner Kochmöglichkeit nicht, ansonsten haben die alles verbaut (Bett, Wasser, Solar, 2. Batterie, etc…).

GRüsse,
Jörg

Hallo

Der Typ vom stva hat mir am Telefon gesagt, es sei nicht möglich den VW Bus so als Lieferwagen prüfen zu lassen.
Weil wir mit dem Ausbau den beladbaren Raum verkleinern. ?

Gruss
Stefan

Naja, nichtsdestotrotz wirst du ihn nicht umschreiben können, wenn du nicht eine Schlafgelegenheit, fest eingebaute Kochgelegenheit, Tisch und Sitzgelegenheiten hast. Der beladbare Raum wird zwar verkleinert aber so lange du noch genug zuladen kannst um auf die 75% Gesamtgewicht für die MFK zu kommen kann ich mir kaum vorstellen, dass es ein Problem ist. Wenn du ihn natürlich nicht mehr genug beladen kannst wirds eng :wink:

Der beladbare Raum bleibt der Gleiche, du hast halt einfach ständig Ladung dabei.

Zählt es auch als Ladung, wenn es fest verbaut ist? Und nicht ohne Hiflsmittel demontierbar? Beim Dachträger oder Anbauen aussen am Bus ist das doch das Reglement oder nicht?

Ja das stimmt.

Aber vorführen muss ich ihn im jetzigen Stand sowieso, oder ?
L

Ja wenn du ein Aufgebot bekommst, musst du ihn vorführen. Je nachdem was dein Ziel ist entweder ummelden als Leichten Wohnmotorwagen oder Transporter mit Zuladung. Wenn du kein Aufgebot hast, musst du ihn nicht prüfen lassen.

Habe kein Aufgebot erhalten. Er ist noch geprüft und als Lieferwagen eingelöst.

Aber wir haben hinten ein Bettgestell und Möbel fest verbaut. Also muss ich das doch melden und prüfen lassen ? (Egal ob jetzt LW oder Camper)

Hallo Stefan,

nein das musst du weder prüfen noch melden.

GRuss Jörg

Jetzt versteh ichs nicht mehr.

Ab wann muss ich denn ein Umbau prüfen/vorführen lassen?

Sobald du eine andere Fahrzeugkategorie im Ausweis eingetragen haben willst. Sprich dein Lieferwagen in Personenwagen oder Wohnwagen umschreiben lassen willst.
Oder falls dein Umbau so gestaltet wird, dass du zum vorführen nichts mehr laden kannst um auf die min. 75% Gesamtgewicht zu gelangen.

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also bei meinem Servicebus zählt auch die Einrichtung (Schubladenstock usw.) auch als Ladung. Meine Nutzlast ist einfach dementsprechend kleiner.

Also wir fuhren jahrelang mit unserm T2 als Lieferwagen umher inkl. MFK Prüfungen. Wir hatten / haben jedoch einen kompletten Ausbau inkl. Hochdach und Bett. Wir hatten nie Probleme deswegen. Bei der vorletzen Prüfung haben wir auf unseren Wunsch den Bus als Camper eintragen lassen (mussten lediglich einen Gaskocher hinstellen, Rest war ja vorhanden).

Wenn dein Ausbau eine Sichere beladung des Fahrzeuges auf 75% des Gewichtes zulässt kann man einen Ausbau auch als Lieferwagen fahren. In einigen Kantonen lohnt sich der Eintrag des leichten Wohnmotorwagens. Ich zahle so weniger Versicherung als beim Lieferwagen. Auch ist eine bessere Pannenhilfe dabei.

bei mir ist es so:

  • einen bus habe ich als transporter gekauft und zum camper umgebaut und eingetragen
  • einen bus habe ich als 9plaetzer gekauft, zum camper umgebaut (dritte sitzbank durch klappsitzbank ersetzt, küchenmöbel auf die schienen der zweiten sitzreihe) und zum vorführen mache ich jeweils die küche raus und sitzbank rein. geht so seit 4 jahren problemlos.
  • dritten bus habe ich am wochenende gekauft, das ist ein lieferwagen mit klappdach und campingausbau, seit jahren so als lieferwagen vorgeführt

als ich meinen crafter (9plaetzer) vorgeführt habe, habe ich den experten gefragt ob ich die 9 plaetze drinlassen darf fürs vorführen und sie sonst rausnehmen kann und einen camper draus machen kann. seine antwort war eigentlich nein, da man das eintragen müsste was das fahrzeug hauptsaechlich macht… aber eine konkrete aufforderung zum
umtragen war es nicht :smile:

Du musst ihn nur als Camper ummelden, wenn du es möchtest (sparst wohl einiges an Haftpflicht). Du kannst aber auch weiterhin als Lieferwagen herumfahren. Dann musst du beim MFK einfach 75% des zulässigen Gesamtgewichts mit irgendwelcher Ladung (dazu gehört auch dein Ausbau) erreichen. Wenn jemand fragt, warum fest eingebaut -> Ladungssicherung

Wenn du ihn als Leichten Motorwagen (Camper) einlöst, dann entfällt die Gewichtsanforderung für die Mfk

Wie sind eure Erfahrungen bezüglich dem Prüfen als Leichter Motorwagen? Ich habe soeben von der MFK in Bern ein Schreiben erhalten, indem steht, dass eine fest verbaute Kochmöglichkeit vorhanden sein muss. Genügt hier ein Campingaz Bistro Gaskocher, welcher in einer speziell dafür gebauten Schublade verstaut ist? Der Kocher ist bei mir jedoch nicht fest verschraubt, sodass er auch ausserhalb des Fahrzeuges eingesetzt werden kann.

salü

wie haben vor jahren unseren bus als camper geprüft (stva ktag). dabei war das thema auch die kochmöglichkeit. unser küchenmöbel mit dem eingebauten doppel-gaskocher reichte dem prüfer nicht, da die kombination nicht mehr in betrieb war (nicht angeschlossen, wir haben keine gasinstallation im bus). ich habe dann einen camping gaz 206 gaskocher fix (also für uns natürlich temporär :slight_smile: ) verbaut (kleine, selbstgemachte abdeckung entsprechend ausgefräst und den gaskocher montiert dass dieser auch im bus einsatzfähig wäre) und dies hat dem prüfer gereicht. seither war dies nie ein thema bei der mfk, der kocher ist schon lange nicht mehr an diesem platz.

gruess