Vom Kastenwagen zum Camper

Hallo zusammen!
Ich bin neu hier aber habe schon viele sehr interessante Beiträge gelesen, die mir weiter halfen. Jetz muss ich aber eine Frage stellen, die sicher schon x-mal beantwortet wurde…sorry :grimacing:
Ich habe ein t3 typ2 Kastenwagen Baujahr 1984 OHNE Fenster. Möchte jetzt ein Fenster in der Mitte, vis a vis der Schiebetüre einbauen. Habe natürlich schon oft Beträge dazu gelesen aber niemand sprach von diesem “Mittelsteg” den ich bei meinem Bus habe.



Momentan ist die Innenwand noch “befilzt”. Aber dieser “Mittelsteg”, kann ich den einfach komplett wegtrennen??? :thinking:
Hat jeder geschlossener Kasten diese Verstärkung oder ist das bei mir etwas spezielles?

Gruss
Simu

Dieser Mittelsteg ist nur geklebt. Lässt sich gut mit Heissluftföhn und Spachtel entfernen.

Gruss, Philipp

Hey super! So einfach hätte ichs mir jetzt nicht gedacht Danke!
Gruss Simu

Hallo zusammen. Ich bin neu hier im Forum grüsse somit alle recht herzlich.

Ich habe vor mir einen T4 zu kaufen und einen einfachen Ausbau zu machen.

Das Fahrzeug wäre als Kastenwagen eingelöst und sollte auch so bleiben. Er hat im hinteren Teil eine 3Sitzbank (bereits eingetragen). Meine Frage ab wann muss ein Ausbau vorgeführt werden? Es würde nur ein Boden und eine Decke montiert werden plus Möbel. Vielen Dank im Voraus.

PS: sollte in etwa wie bei diesem Bus sein (kein T-Model, finde aber den Ausbau noch praktisch)

Muss er nicht wen du ihn als Transporter eingelöst hast oder PKW. Ausser du willst ihn als Womo einlösen. Dann brauchts aber noch andere Sachen drin. (Kochmöglichkeit, Waschbecken etc.) Ich würde ihn einfach vernünftig verschrauben. Und die Schubladen gegen herrausrutschen sichern.

Hoi Wtdlucker. Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ne möchte ich nicht bleibt als Kastenwagen. Bin ganz erstaunt, dass man mal etwas nicht vorführen muss :+1:t2: Wünsche einen schönen Tag und nochmals danke!

PS: ja da würde ich noch Schranktüren hinmachen. Nicht dass mir das Zeug dann irgendwie noch an die Birne knallt.

Du darfst ihn einfach alle zwei Jahre auf 75% des Gesamtgewichtes beladen für die Mfk. Ausserdem zahlst du mehr Steuern :wink:

Sorry verstehe ich nicht. Warum muss ich ihn beladen? Müsste ich das auch machen wenn er nicht ausgebaut wäre und zum MFK muss?

Jop als Transporter. Die müssen beladen werden für die MFK. Und die Strassensteuern sind teurer. Als PKW oder Womo nicht. Also du must ihn nicht beladen. Vorführen schon.

Danke an beide. Ok aber mit was ich den dann in 2 Jahren belade (würde frisch vorgeführt werden beim Verkauf) spielt dann keine Rolle oder?

Ich denke nicht, die stellen ihn auf die Waage um zu sehen ob das Gewicht passt.

Zumindest in manchen Kantonen. Graubünden zB. wägt nicht.

GRuss Jörg

Ja der Kantönligeist. :rofl: ich ruf morgen mal beim STVA ZH an und frage die Details an. Danke schon mal für die bereits gegebenen Infos!

Nicht falsch verstehen; beladen werden muss, aber es wird nicht gewogen wenn es nach genügend ausschaut :grinning:
In der Regel reichen so 300kg… kleine Sache jeweils.

Vielen Dank für Eure Inputs! Werd ich berücksichtigen. Vorerst passts :grin::+1:t2:

So jetzt muss ich diesen Therad wohl umtaufen :roll_eyes:
Eigentlich wollte ich ja eine Sitzbank in der zweiten Reihe einbauen. Habe jetzt mein Bus frisch geprüft und er ist ohne weiteres durchgekommen. Der Experte rühmte sogar (ohne meine Nachfrage!) “die gute Substanz”, freute mich natürlich. Einizig mit meiner Idee von der Sitzbank (dachte ich frag doch schnell…) hatte er bedenken.
Also telefonierte ich kurzerhand mit der AMAG Import AG Schinznach, die sollten mir das von VW bestätigen lassen, ob das bei meinem T3 gehe.
Heute der negative Bescheid. Bei meinem Bus geht sowas nicht, weil die originalen Befestigungspunkte nicht vorhanden sind. Vielleicht könnte man mit immensem (Kosten-) Aufwand diese Punkte einschweissen lassen und dann auch wiederum Prüfen lassen. Das ist’s mir aber nicht wert und sicher bin ich auch nicht, obs möglich wäre.
Darum: Projekt begraben, Bus muss weg. :pensive:
Habe mal “desumegluegt” was für uns mehr Sinn machen könnte, wenn man denn wieder was “zuechetue wet”.
Und da bin ich auf die T3 Doppelkabine gestossen. Der hat mir den “Ärmel inegnoh”. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Modell? Welches sind Punkte, auf die man achten sollte, falls ich mal einen anschauen gehe? Glaube am ehsten würde ich den 2.1l Benziner ab jg.88 interessieren. Die sind zwar rar dünkt mich, und wahrscheinlich sind viele rechte “Gruben”.

Wenn du keine Personen darauf beförderst dürftest du die Sitzbank trotzdem einbauen, es werden einfach keine zusätzlichen Sitzplätze eingetragen

hatte das gleiche problem bei der schlafbank mit nicht vorhandenen fixpunkten für nachträglich beidseits 3 punktgurten. bei der mfk wollten sie es zuerst nicht akzeptieren und wollten sogar die einmal bewilligten 4 plätze hinten streichen.
hab mich dann mit drm netten herrn bei der mfk länger telefonisch unterhalten. nach 2h einen rückruf von ihm erhalten, dass es tatsächlich in der EU eine sonderregelung bezgl gurten bei womos gibt und dies auch auf das büssli interpretiert werden könne. somit haben sie mir die 2 plätze mit drn gurten bewilligt.
sprich doch mal mit der mfk darüber…:wink:

Ja das Problem ist halt, das ich hinten Personen transportieren möchte (Familienzuwachs) und deswegen auf eingetragene Sitze angewiesen wäre.

Mein Bus ist eben von vornherein als Lieferwagen (Art des Fahrzeugs), Kasten (Krosserie) vom Band gerollt und ist im Fahrzeugausweis immer noch als Lieferwagen eingetragen. Selbst wenn ich ihn als Camper / Leichter Motorwagen umprüfen möchte (was auch gienge mit den entsprechenden Installatonen), bekäme ich keine eingetragenen Sitze hinten für den Personentransport. Es sind schlichtweg keine Befestigungspunkte vorhanden, und die werden sicher von unten angeschaut bei einer Neueintragung. Ausserdem brauche ich diese Unbedenklichkeitsbescheinigung der AMAG, und die bekomme ich nicht:

Vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend dem Einbau einer Sitzbank in ihrem VW Typ 2 T3.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir anlässlich unseren Recherchen festgestellt haben, dass das Fahrzeug als Transporter Kastenwagen gefertigt wurde und damit die Voraussetzungen für den Einbau von zusätzlichen Sitzen im Laderaum nicht erfüllt sind.

Demgegenüber ist das Entfernen der Trennwand beim in Frage stehenden Fahrzeug ohne weiteres möglich, da diese keine tragende Funktion hat. Falls Sie dies wünschen stellen wir Ihnen hierfür gerne einen Bestätigung zuhanden des für die Prüfung zuständigen Strassenverkehrsamtes aus.

Das Thema Gurten wäre bei mir kein Problem, weil Jahrgang 1984, da braucht es hinten keine Gurte. Kaum zu Glauben aber ist so, bestätigt von der Prüfungsstelle. Natürlich wäre ich nie so rumgefahren und hätte Gurte nachgerüstet.