[quote=“santschi”]@steinfrau: In der Bundesverfassung steht, dass der Bund Nationalstrassen baut und unterhält. Weiter steht in der BV, dass er für die Benutzung der Nationalstrassen eine Abgabe für Fahrzeuge und Anhänger welche nicht der Schwerverkahrsabgabe unterstehen erhebt. Entsprechend ist der Bund sogar verpflichtet eine Abgabe zu erheben. Die Mineralölsteuer ist Zweckgebunden.
Hier der Auszug aus der Bundesverfassung:
Art. 82 Strassenverkehr
1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Strassenverkehr.
2 Er übt die Oberaufsicht über die Strassen von gesamtschweizerischer Bedeutung aus; er kann bestimmen, welche Durchgangsstrassen für den Verkehr offen bleiben müssen.
3 Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei. Die Bundesversammlung kann Ausnahmen bewilligen.
Art. 83 Nationalstrassen*1
1 Der Bund stellt die Errichtung eines Netzes von Nationalstrassen und deren Benützbarkeit sicher.
2 Der Bund baut, betreibt und unterhält die Nationalstrassen. Er trägt die Kosten dafür. Er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise öffentlichen, privaten oder gemischten Trägerschaften übertragen.
nur so zum Thema… Klar, da steht auch, dass der Bund Ausnahmen bewilligen kann, das wird wohl die Vignette sein… Wenn er nun die Vignette auf die von Dir genannte, teuerungsbedingte Höhe von CHF 62.00 festgesetzt hätte, hätte wahrscheinlich kein Schw* was gesagt. Und ich stelle nicht in Abrede, dass das Geld aus dem Vignettenverkauf zweckgebunden ist, trotzdem gehen zuviel von unseren Abgaben (Vignette, CO2-Abgabe) in die allgemeine Bundeskasse.
Warum erklärt uns der Bund, dass wir uns unser Nationalstrassennetz auf einmal nicht mehr leisten können, wenn wir die Erhöhung der Abgaben ablehnen? Steigen die Kosten beim Bauen und beim Unterhalt der Strassen überproportional zu unseren Löhnen? Wenn ja, warum? Wenn nein, wohin geht dieses Mehr an Geld? Oder will man noch mehr Baustellen gleichzeitig betreiben?? Auch das ist für mich nicht erstrebenswert.
…Fortsetzung folgt im nächsten Beitrag…[/quote]