Verzollen eines Austauschmotor

Hallo zusammen
Das letzte war ich ganz naiv, hab einen Austauschmotor nach Deutschland bestellt. Die Rechnung dafür konnte gestempelt werden und dann am Schweizer Zoll die MwSt. bezahlt. Autoteile stempeln sie zumindest in Waldshut eigentlich gar nicht. Wie macht man das nun richtig? Veredelung ist es ja nicht, ich importiere zuerst und exportierte erst später. Hat das mal schon jemand gemacht?
Gruss
tomix

Es gibt so ein Formular (Name muss ich nachschauen), welches normalerweise für die Selbstdeklaration der MwSt für Dienstleistungen, welche vom Ausland importiert werden, verwendet wird. Dort hättest du den Import machen können und dann auch gleich wieder es Stornieren bei der Ausfuhr.

Ich weiss halt nicht, ob das legal klappt wenn nicht genau die gleiche Ware wieder ausgeführt wird.

Andererseits hätte evtl auch so etwas wie ein temporärer Aufenthalt in der Schweiz zwecks Transport geklappt, da kenne ich mich aber nicht aus

Lieber Tomix
Bei meinem Austauschmotor ging ich so vor:
-Motor nach Deutschland geschickt und abgeholt
-beim CH Zoll Mwst bezahlt und Stempel auf die Rechnung bekommen
-Kopie der Rechnung an den Motorenverkäufer geschickt
-gewartet und dann die deutsche Mwst zurück bekommen

Gruss Fabian

1 „Gefällt mir“

Das ging ohne deutschen Stempel auf der Rechnung?
Woher hattest du den Motor?
Gruss
tomix

Ja, das ging so. Hatte den Motor von hier (https://tornau-motoren.de/).
Die sind nicht die Schnellsten was Auslieferung anbelangt, dafür hilfsbereit, fair und das Material ist gut.

Also rein theoretisch ist es mit dem CH-Stempel nicht möglich. Man braucht eigentlich den D/AT/EU Stempel. Allerdings scheint es den ein oder anderen Anbieter zu geben, dem das nicht bewusst ist und somit die MwSt zurück erstattet. Es geht ja dabei darum ob die Waren offiziell aus der EU ausgeführt wurden. Ohne EU Stempel ist das nicht der Fall.
Hat bei mir aber auch schon geklappt :wink:

Aus aktuellem Anlass:
Seidl vergütet die MWST an ausländische Kunden seit neustem nicht mehr. Eine Finanzamt- Geschichte.

Hat jemand schon mal eine andere Möglichkeit erprobt, die MWST zurückzufordern, als die direkt vom Verkäufer?

Also soweit ich weiss ist das tatsächlich nicht möglich. Fahrzeugteile und Zubehör sind in D ausgeschlossen von der Rückerstattung ausser! sie wurden vom Fachbetrieb eingebaut. Dann kann die MwSt in der Regel rückerstattet werden und es passt auch mit dem Finanzamt. Rechnungen über Fahrzeugteile und Zubehör bekommt man auch beim Deutschen Zoll gar nicht abgestempelt. Da muss man über Österreich fahren, denn die stempeln das, weil es bei Ihnen diese Regelung nicht gibt. Und schlussendlich ist die MwSt-Rückerstattung nur ein Gutwill des Händlers.

Meine Erfahrungen sind die gleichen wie Campino schreibt. Bei Selbstimport durch Privat gibt es für Autoteile keine Mwst. zurück.
Den letzten Motor von Tornau habe ich ganz normal per Palett zu mir vor die Haustüre spedieren lassen. Da ist sogar schon der Rücktransport des Altmotors miteingerechnet.

Hast du beim Versand mit einer Spedition dann die deutsche MWST nicht bezahlt?
Ich kann das ganze auch über meine Firma abwickeln, ob privat oder nicht spielt mir also keine Rolle…

Meinst du mich?
MwSt. ist dann keine auf der Vorkasse-Rechnung, da MwSt. freie Lieferung in Drittstaat.

War vielleicht doof geschrieben, ich meine wenn du das Zeugs an eine deutsche Adresse liefern lässt und dann das selber über die Grenze nimmst, dann gibt dir der Deutsche Zoll keinen Stempel, wenn es Autoteile sind.
Der Deutsch Händler gibt dir aber vielleicht trotzdem die “MwSt.” zurück aus Goodwill. Er gibt dir einfach einen Rabatt in der Höhe der MwSt. rückwirkend.

1 „Gefällt mir“

Ich denke, dass es sehr stark davon abhängt wie das Finanzamt in D das handabt. Also das zuständige Finanzamt beim Händler. Ich denke, dass da der Spielraum recht gross ist und wenn es vielleicht irgendwie nicht explizit als Autoteil deklariert ist, dann bekommt es auch der Händler zurück. Das würden sie sonst nicht machen. Ist ja immerhin 1/5 des Preises, den sie dann drauf zahlen würden…

Mein Lieblingslieferant hatte mir mal erklärt, dass das Zurückholen beim Finanzamt ein Bürorkratenlauf ist und er einfach seinen aussereuropäischen Kunden einen Rabatt in der Höhe der MwSt. gibt. Das sei für ihn unterm Strich lohnender und dazu Kundenbindung.
Übrigens haben wir jetzt als Firma auch eine deutsche MwSt-Nummer. Die Sachbearbeiterin kämpft sein Monaten um die Rückzahlung der deutschen MwSt. …

Ich habe beim deutschen Zoll nachgefragt wie ich den Austauschmotor ausführen muss. Antwort normal im Reisegepäck. Also raus mit dem Motor im Reisegepäck und die Rechnung mit dem e-mail vorgelegt. Darauf hin wurde die Rechnung auch gestempelt. Also unbedingt ein entsprechendes e-mail dabei haben! Letztendlich hat mir dies allerdings nichts genützt, da mir Tornau Motoren die deutsche MwSt. nicht zurück erstattet hat. Dies ist der erste Fall in dem mir die Mehrwertsteuer nicht zurück erstattet wurde, trotz gestempelten Ausfuhrschein. Allerdings tue ich mir dies auch erst bei Bestellungen über CHF 300.- Warenwert an und da Rechnungen für Autoteile eigentlich bei der Ausfuhr nicht gestempelt werden bestelle ich ab CHF 300.- in die Schweiz. Die zusätzlichen Versand- und Verzollungskosten wären aber beim Motor höher als der Mehrwertsteuerbetrag gewesen. Die CH-Mehrwertsteuer für das Depot konnte ich beim Export dann wieder “abholen”.
Gruss
tomix

Wie soll das gehen?
Gruss
tomix

Wie hat das funktioniert? Ich habe drauf verzichtet, da ich bis jetzt bei so Rückforderungen immer gescheitert bin.

Vielleicht mit Suisse Refund AG…

Bei der Einfuhr nachgefragt wie dies funktioniert mit der Mehrwertsteuer auf das Depot, da ich annehme, dass ich die nun bezahlen muss. Zöllner meinte dann bei der Ausfuhr wieder an den Schalter kommen. Auf die Frage wo man dann dafür parkieren könne, meinte er nur: “gute Frage”.
Aber es ist ähnlich wie mit Retouren. Vor der Ausfuhr wieder an den Schalter und dann wird einem der Mehrwertsteuerbetrag auf das Depot ausbezahlt. Einfach genügend Zeit dafür einrechnen, da für die Zöllner nicht alltäglich und es zudem die Mehrwertsteuer auf einen Differenzbetrag ist.
In Koblenz ist das ganze etwas lustig, da man beim ausreisen auf Schweizer Seite nicht parkieren kann. Somit ging ich zuerst Paket im Shop holen und reiste somit in die Schweiz ein. Erledigte den Papierkram und sagte, dass ich den Motor noch gar nicht eingeladen habe (lag noch beim Mech in der Garage auf der anderen Seite der Strasse). Auszahlung passierte somit auf vertrauen, wenn sie dir nicht vertrauen behalten sie evtl. deine ID und geben dir die dann beim rausfahren. Keine Ahnung wie die das machen. Anschliessend eingeladen und zurück zum Paketshop in Deutschland, die Palette dort zum abholen deponiert (die wollten dafür nicht einmal etwas). Zum Ausladen kurz einen anderen Kunden angehauen.
Gruss
tomix

@Matriks

Zielt die Aussage von Seidl nir auf Privatpersonen? Das wäre verständlich. Sein Finanzamt ist sicher ziemlich scharf darauf Fehler zu finden. Und Fehler bei der Rückerstattung kommen teuer zu stehen.

Dazu zählt auch, wenn zb aufgrund eines Belegs der vom CH Zoll gestempelt wurde und nicht vom Deutschen die Rückerstattung erfolgt.

Wenn du eine Firma hast würde ich ihm die Bestätigung dass du eine MwSt Pflichtige Person in der Schweiz bist geben, dann sollte das doch gehen. Wenn du regelmässig was importierst amcht dir vielleicht der Zollagent deines Vertrauens auch noch eine Bestätigung, dass die Ware ausgeführt wird.

Lieferung direkt in die CH ist aus Kostengründen nicht interessant? Schonmal den Tarif selbst bei einer Spedition nachgefragt?

Gruss
Damian

@santschi
Diesen Vorschlag habe ich ihm nun mal gemacht. Ich werde mit der Zollnummer die Versandkosten und Zollgebühren bei Dachser anfragen.
@Maribus und @Campino , danke für eure Inputs dazu. Ich werde berichten.