Unterflur Gastank Eintragung

Hallo,
ich habe eine Frage an alle Joker / Atlanticfahrer mit Unterflur Gastank.
Das Strassenverkehrsamt Aargau möchte von mir einen Nachweis über die Befestigung des Tanks haben. Der Tank ist bei meinem Atlantic von Werk aus schon dran gebaut. Welchen Nachweis soll ich da bringen???
Der Tank ist im übrigen geprüft und hat eine Zulasssung für die Schweiz, hier habe ich keine Probleme.
Mir geht es nur um die Anbringung. Muss diese gesondert eingetragen werden?

Hallo Frank,

einen Nachweis über die Befestigung des Tanks wurde von mir noch nie verlangt - also im Kanton AR.
Von Werk aus sind hierfür ja die 4 Schrauben vorgesehen. Ist mir also völlig schleierhaft was die da von dir wollen!
Halte uns auf dem Laufenden… und viel Erfolg! Beste Grüsse Stefan

Hallo Frank
Es geht hier wohl um die sog. Caravan-Flüssiggasanlagen-Kontrolle und nicht nur um die Befestigung des Tanks. Zur Info hier das Angebot des TCS.

Unterscheide zwischen:

  • Flüssiggasanlagen-Kontrolle für Caravans, welche seit 2017 alle 3 Jahre fällig ist. und…
  • Tankprüfung alle 10 Jahre

Unter unserem T3-Joker hängt auch so ein Gastank, welcher letztes Jahr geprüft wurde. Beim Abholen hat mich der Experte darauf hingewiesen, dass die Installation am Fahrzeug zusätzlich noch geprüft werden müsse. Mühsam aber nachvollziehbar, denn beim Anschliessen und der Wieder-Inbetriebnahme könnten Fehler passieren und Gas austreten. Genau darum geht es bei dieser Kontrolle (s. Link TCS).

Nein, ich glaube es geht wirklich um die Befestigung des Tanks. Der Tank wurde vermutlich nie im Fahrzeugausweis eingetragen, wie dies die MFK einfach mal hätte tun müssen. War bei unserem Bus auch so. Nach einem Rückwechsel in den Kanton Aargau hat dies dann die MFK im AG getan (und mich dies bezahlen lassen, dafür dass dei Karre im AG seine 1. Inverkehrssetzung im 1982 hatte). Nun muss ein Eintrag drin sein und ein Nachweis über die Befestigung erbracht werden und wie soll man nun belegen, dass da schon immer ein Tank dran war?

@efjot: Kannst du irgendwie belegen, dass das Fahrzeug mit Gastank ausgeliefert wurde? Evtl. via AMAG?

Gruss
tomix

Hoi Tomix,
aber wenn es ein Atlantic ist, dann wurde der Unterflurgastank doch im Werk montiert und das müsste doch als Nachweis ausreichen? Oder gibt es Atlantics auch ohne den Gastank? Und ist das nur im AG der Fall?

Hallo Frank,
Nach meinen Kenntnissen haben in der Schweiz alle Jokers mit Küche (inkl. Atlantics und T3 Californias) ursprünglich den fest verbauten Gastank und sind so typengeprüft. Die Strassenverkehrsämter sollten die entsprechenden Unterlagen haben. Vielleicht hilft es, die originale Betriebsanleitung vorzuzeigen. Zudem schicke ich Dir noch die relevanten Seiten aus dem Reperatur-Leitfaden. Nach meinem Ermessen braucht es die originale typengeprüfte Installation (sollte sich das Strassenverkehrsamt anschauen), 4 neue Muttern, die Druckprüfung des Tanks (alle 10 Jahre), sowie eine Dichtigkeitsprüfung nach Wiedereinbau, welche alle 3 Jahre wiederholt werden muss. Weise das Strassenverkehrsamt auf die Typenprüfung der Jokers hin und bestätige mit der Betriebsanleitung, dass die Tankhalterung so ab neu und unverändert existiert.
Schlimmstenfalls bleibt nur der Weg, bei Amag oder einer anderen VW-Garage eine Bestätigung einzuholen, dass die Installation typenkonform ist oder bei einem anderen Strassenverkehrsamt zu prüfen.
Gruss, inbus

Gastank2

Super, danke an alle. Ich werde mit den Leute in Schaffisheim mal reden.
Tankprüfung (10 Jahre) sowie Gasdrückprüfung alle 3 Jahre sind gemacht. Ich denke es ging dem Herrn um die Eintragung in die Papiere.
Ich habe auch schon bei der Amag nachgefragt und folgedne Antwort bekommen:

Dies ist eine bekannte Thematik.
Leider wurden die Gastanks dazumal ohne Abnahme, oder einer spezifischen Bemerkung in den Fahrzeugpapieren montiert.
Dies führte schon in den 90er Jahren zu Beanstandungen der MFK.
Da seitens Hersteller und Importeur keine nach Typisierungen gemacht wurden, blieb nur eine Einzelabnahme des Tanks, oder
einer Entfernung dessen.

Ist ja interessant, so habe ich das noch nie gehört. In meinem Fahrzeugausweis (Kt. ZH) steht, dass ich die Prüfdokumente der Gasanlage mitzuzführen habe, somit wurde meine Gasanlage (offenbar nachträglich) mal unbürokratisch legalisiert.
Was sind die Erfahrungen anderer?
Gruss, inbus

Hallo Inbus, das selbe steht bei mir auch…

Jap steht bei mir auch drin.

Hallo Frank
das steht auch in meinem Fahrzeugausweis, so sieht das aus:
grafik

Das ist der erste Ausweis, als mein Joker noch im Aargau eingelöst war, das wurde sogar vom Strassenverkehrsamt Schafisheim eingetragen. Ich glaube, Du hast einfach mit dem “Experten” dort extrem Pech :frowning: .

Ich wünsch Dir viel Erfolg!
Yvonne

Genau so. Früher war man da evtl. aber auch noch lockerer (siehe auch unsere Gastankflasche im Wohnwagen).

Das finde ich echt schwach. Sie könnten wenigstens bestätigen, dass das Fahrzeug mit Gastank ausgeliefert wurde. Das war ja schliesslich so, dann würde es dem evtl. jüngeren Experten vielleicht auch etwas leicjter fallen den Tank einzutragen.

Kopie eines Fahrzeugausweis eines gleiche Typenscheines organisieren mit Foto vom Tank dazu und damit bei der MFK vorbei gehen. Notfalls eine ganze Sammlung davon organisieren (kann dir auch Ausweiskopie und Foto vom Tank senden, wäre auch AG).

Gruss
tomix

Gibts doch gar nich diese Schafs… in Schafisheim machen dem Ortsnahmen alle Ehre. Im Kanton Schwyz noch nie so ein Problem gehabt, weder beim Atlantic noch beim Club Joker…

Mein 82er Westfalia hat den gleichen Eintrag wie der von Yvonne, im Kt BE

Mein 89-er Joker hat ebenfalls den gleichen Eintrag.

Mein 87er, ehemalig Kastenbus mit nun 2 Campingfenster und Hochdach ebenfalls.

Hallo ihr Lieben,

Ich greife das Thema nochmals schnell auf…
Ich würde mir gerne einen Bus kaufen aktuell registriert im Argau… es ist ein original Joker mit originalem geprüftem Gastank. Zu meinem erstaunen ist aber nichts darüber im Fahrzeugschein eingetragen. Da ich im Kanton Zürich wohne, würde ich ungern eine Überraschung bei der ZH Mfk erleben. Nicht, dass sie sich beschweren, wo denn der Gastank Eintrag ist. Bevor ich ihn kaufe wollte ich daher fragen was am meisten Sinn macht, im Argau noch mal zur MFK für eine Eintragung oder einfach nichts machen und in Zürich hoffen dass niemand auf den Eintrag besteht?
Wie würdet ihr in einem solchen Fall vorgehen?

Liebe Grüsse, Robin

Da würde ich mal behaupten dass ein MFK-Prüfer bei der Betrachtung des richtigen Typenscheins sieht, dass hier ein Gastank zur Originalausstattung gehört. Somit wäre das Thema gegessen.

Anstelle hier im Forum auf gute, jedoch nicht zu 100% verlässliche Quellen zu hoffen, würde ich beim STVA ZH anrufen. Denen die Typenscheinnummer mitteilen, und nachfragen ob ein Gastank im Ausweis separat erwähnt sein muss.

Der Gastank ist im Typenschein nicht erwähnt. Bei unserem original Joker war der Gastank im Kanton Zürich nie ein Thema (vergliech jeweils nur kurz die Nummer vom Tank mit dem Prüfbericht). Kanton Aargau wollte den dann Eintragen.

Darauf achten, dass eine Schweizer Prüfung für den Tank vorliegt. Evtl. gleich in Zürich zur MFK anmelden, mit Halterwechsel?

Gruss
tomix

Einfach beim nächstenmal MFK eintragen lassen, ist absolut kein Problem, jedenfalls im Kt St.Gallen nicht.