Habe die Links und folgeneden Text vom SVTI erhalten
als ich mich für die periodische Prüfung meines Gastanks
erkundigte.
Ist ein bisschen lang aber vielleicht hilft es jemanden.
Transportable Druckgasbehälter müssen in der Schweiz durch das Eidg. Gefahrgutinspektorat (EGI) zugelassen sein. Dies betrifft auch die in Wohnmobilen, Verkaufsfahrzeugen etc. mitgeführten oder fest eingebauten Flüssiggasbehälter (LPG-Tanks).
LPG-Tanks, welche in der Schweiz zugelassen sind und für die eine EMPA/EGI-Bescheinigung vorliegt und/oder der Tank den Schweizer Prüfstempel ( ) aufweist, können einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung wird am ausgebauten Tank vorgenommen und umfasst die Identifikation, eine innere und äussere Sichtprüfung sowie die Wasserdruckprüfung. Zudem unterliegen auch die Armaturen und insbesondere die Sicherheitseinrichtung des Tanks einer Prüfung durch das EGI. Aus diesem Grund wird vom EGI bei jedem geprüften Tank ein neues Sicherheitsventil montiert, welches zusätzlich im eingebauten Zustand geprüft wird.
Die übliche Durchlaufzeit für Prüfungen in unserem Prüflabor beträgt (von der Anlieferung bis zur Abholung) 10 Arbeitstage.
Bitte stellen Sie uns den fachmännisch demontierten, entleerten und gereinigten Behälter mit demontierter Füllstandsanzeige zu. Idealerweise entfernen Sie bitte auch das alte Sicherheitsventil sowie eventuell vorhandene Schläuche und Abdeckbleche. Die Füll- bzw. Entnahmeventile bleiben hingegen montiert. Für die fachgerechte Demontage, Montage inkl. Dichtheitsprüfung sowie bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine Fachperson; siehe Link caravaningsuisse.ch/cms0/ind … Itemid=107
Weist der Tank keinen - Stempel auf und ist keine Bescheinigung vorhanden, muss eine Einzelabnahme durchgeführt werden. Für diese Tanks, welche keine CH-Zulassung haben, gelten gemäss Vorgabe des ASTRA (Bundesamt für Strassen) die zu jener Zeit gültigen Regelungen. Dies bedeutet für eine erstmalige Zulassung, dass der Tank einer umfassenden Prüfung inkl. Röntgenprüfung unterzogen werden muss. Sind die Anforderungen erfüllt, wird die Bescheinigung ausgestellt, der Tank mit dem Stempel versehen und für den Betrieb freigegeben. Das Prüfintervall für die wiederkehrende Prüfung beträgt 10 Jahre.
Der Aufwand für die Wiederkehrende Prüfung im üblichen Rahmen (inkl. neues, vom EGI geprüftes Sicherheitsventil) beträgt CHF 246.- pro Tank, für die Einzelabnahme ca. CHF 850.- pro Tank. Die Kosten für die Prüfung sind in jedem Fall geschuldet, auch wenn aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen die (Weiter-)Verwendung abgelehnt werden muss.
Unter folgendem Link können Sie das Merkblatt des ASTRA (Bundesamt für Strassen) abrufen, welches klar Auskunft über die Verfahren für Gastanks in der Schweiz gibt. astra.admin.ch/dienstleistun … ml?lang=de, Link “Merkblatt Strassenfahrzeuge mit Gasinstallationen; Anforderungen und Prüfung”
Beachten Sie bitte auch die Flüssiggasrichtlinien, Teil III, Herausgeber SUVA).
<<02151-d.pdf>>
Abbildung EGI-Stempel
<<Poincon.pdf>>
Für die Beantwortung allfälliger Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Inspektionsdienst
SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen
Eidg. Gefahrgutinspektorat (EGI)
Richtistrasse 15, CH-8304 Wallisellen
Fon +41 44 877 61 88, Fax +41 44 877 62 02
mailto: samuel.aeppli@svti.ch
svti.ch