Umweltplakette für T3

Hallo Zusammen,

bin neu im Forum, dies ist mein erster Beitrag.
Ich bitte also um Nachsicht, sollte ich eine Frage stellen, die schon x-mal beantwortet wurde. In der Suchfunktion habe ich nichts Brauchbares gefunden.

Wir haben uns einen T3 zugelegt, Baujahr 82, unverbastelt, zwar nicht schön aber ohne Rost und alle Reparaturen sind gemacht. Der Urlaub kann kommen. (Wenn man wieder darf…)

Nun fragen wir uns, wie es möglich ist, an eine deutsche Umweltplakette zu kommen. Wir werden in Zukunft öfter mal in deutsche Städte fahren müssen (Mannheim, Stuttgart). Da brauchts die ja.

Hat da jemand Erfahrung , wie man das am besten anstellt?

Gruess
Steph

Beim TCS solltest du die bekommen, sofern dein Fahrzeug die Bedingungen erfüllt.

Vielen Dank!

Kann auch an jedem TÜV in Deutschland geholt werden (6€). Oder bei einer DE Gemeinde bestellt werden. Zb bei Berlin, kostet nur ein paar Euro Porto und ist günstiger als beim TCS.

Habe schon beides gemacht, funktioniert ohne Probleme.

Kann der deutsche TÜV etwas mit den Schweizer Papieren anfangen?

Hi Steph,
wenn Dein Bulli Bj. 82 ist wirst Du aller wahrscheinlichkeit nach auch keinen geregelten Kat haben, wenn es ein Benziner ist.
Und mit dem TD (JX) wird es Dir auch nicht gelingen die grüne Plakette zu bekommen falls der bei Dir drin sein sollte. Deshalb ist in Deutschland das Oldtimerkennzeichen …H (wenn 30Jahre alt …) so begehrt.
sollte aus dem Forum jemand besser informiert sein, bitte gerne korrigieren, ich will hier auf keinen Fall was mies machen!
Kannst aber mal bei Fa. Rempp oder bei ATU anfragen. Vom Rempp hatte ich damals meine grüne Plakette, ist nun aber hinfällig, da meiner Bj.88 ist und mittlerweile das …H Kennzeichen hat.
ansonsten : die Hoffnung stirbt zuletzt!
Grüsse Carsten

Hoi Steph

Ich denke es gibt noch mehr Seiten, aber kurz gegooglet und das hier gefunden.

Geht ganz bequem mit dem Schweizer FZ-Ausweis.

GRüsse Jörg

Bei ATU (DE) kannst du beim hochfahren vorbei die stellen sie einem direkt aus.

Das ist eine Agentur. Funktioniert sicher, aber ist halt ein Vermittler dazwischen. Wie beim TCS nur günstiger. Da bezahlt man jemanden der die eigenen Daten Copy&Past einfügt und absendet.

Unter Berlin.de kannst du zb direkt bestellen. Google spuckt den richtigen Link aus.

Gruss

Das Problem kenne ich mit meinem T2B, da ich auch keinen Kat habe. Er erfüllt klassisch nicht die Vorgaben für eine grüne Plakette. Historische Fahrzeuge (Deutschland H-Kennzeichen) dürfen in Umweltzonen fahren. Ein TÜV zu dem ich gefahren bin und manche Autohäuser meinten, dass ich eine Schweizer Veteranen Zulassung benötige, dann darf ich auch in die Umweltzonen. Aus meiner Sicht sind die Rahmenbedingungen für H-Kennzeichen Deutschland und Veteranen Zulassung CH unterschiedlich. Deshalb habe ich in Deutschland argumentiert, dass ich keine Veteranenzulassung in CH bekomme aber in D die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllt seien, weshalb ich um eine grüne Plakette gebeten habe. Das ist natürlich eine Auslegungssache und nicht alle sehen es gleich aber ein KÜS Prüfer sah es wie ich und hat mir die grüne Plakette für meinen T2B offiziell gegeben. Jetzt darf ich in die Umweltzonen fahren.

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Tschou Zäme

@Steph
Habe mir die gleiche Frage gestellt und mich beim TCS gemeldet, da selbst die TCS Experten nicht ganz sicher waren habe ich folgende Anfragen an den ADAC gerichtet. Doch seht selbst:

Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren, geschätztes ADAC Team

Mit folgender Anfrage gelange ich an Sie, da die Sachlage, auch für die Kollegen-/Kolleginnen des TCS (Touring Club Schweiz, Pendant zum ADAC) nicht eindeutig scheint, und Erfahrungen von Mitgliedern bis jetzt fehlen.
Gemäss den Angaben auf der Ihrer Internetseite:


im speziellen auf dem Merkblatt:

Schadstoffplaketten für im Ausland zugelassene Fahrzeuge,
unter dem Abschnitt: Freie fahrt für Oldtimer, wird erwähnt, dass historische Fahrzeuge die Umweltzonen als generelle Ausnahmegenehmigung befahren dürfen.

Meine Frage dazu lautet: Benötigt mein, in der Schweiz als Veteran eingetragener und zugelassener Oldtimer, eine Plakette, oder reicht eine Kopie des Fahrzeugauseise, die von Aussen gut sichtbar und mit dem Veteraneneintrag versehen ist?
Einen international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass, des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) besitze ich nicht.
Die Anforderungen an Fahrzeuge, für die Zulassung zum Veteran in der Schweiz, sind jedoch analog den Anforderungen in Deutschland.
http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2008-11-03_2492_d.pdf
Mein Fahrzeug: VW Bus T2a, 1.06.1971

Herzlichen Dank für Ihre klärende Rückmeldung und freundliche Grüsse aus der Schweiz.
Andreas A…

Antwort 1: (formeller Ansatz/Jurist)
Sehr geehrter Herr A…,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Gesetz ist hierzu folgendes geregelt:
35.BimSchV Anhang 3:
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

1.mobile Maschinen und Geräte,
2.Arbeitsmaschinen,
3.land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4.zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5.Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
6.Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,
7.Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
8.Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9.zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
10.Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Zu unserer Verwunderung ist die Schweiz hier nicht aufgeführt (aber die Türkei). Daher gilt die Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen nach dem Gesetz für Oldtimer aus der Schweiz. Eine Befreiung von der Pflicht besteht nicht.

Ich habe Ihre Anfrage parallel noch an unsere Oldtimer-Abteilung weitergeleitet, aber bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Sofern ich noch etwas neues herausfinde würde ich mich noch einmal bei Ihnen melden.
Wir bitten Sie daher noch um ein wenig Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Bastian M…
Rechtsanwalt
Verkehrsrecht
Juristische Zentrale
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München

Antwort 2: (pragmatischer Ansatz/Sachverständiger)
Sehr geehrter Herr A…

wie soeben telefonisch besprochen, kann ich Ihnen auch keine 100% sichere Antwort geben, aber nach unserer Auffassung der Ausnahmeregelungen für die Einfahrt in Deutsche Umweltzonen sind in der Praxis auch Oldtimer-Fahrzeuge aus der Schweiz abgedeckt.
Es geht in der Praxis hier um das Fahrzeugalter, wenn das Fahrzeug mindestens 30 Jahre ist, wird es als Oldtimer anerkannt. Idealerweise verfügen Sie über eine FIVA ID Card, die den Oldtimer-Status noch eindeutiger belegt.
Sollten Sie bei der Einfahrt in die Umweltzone dennoch einen Strafzettel erhalten, (das Bußgeld wäre 100.- EUR), so müssten Sie hier einen Einspruch einlegen.
Beste Grüße

Johann K…
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Klassik
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München

Mit anderen Worten, Der Oldtimer Experte sagte mir, dass ihm kein Fall bekannt sei, in welchem ein eindeutig gekennzeichneter Oldtimer gebüsst worden sei, jedoch liegt die Entscheidung, eine Busse auszustellen oder nicht, beim/ bei der, freundlichen Polizei Beamt/in und eine Garantie könne er mir keine geben.

Gruess Aendu

M.E. ist die Schweiz hier dabei und deshalb nicht namentlich erwähnt.
Oder irre ich mich?

Das habe ich oben auch geschrieben, aber nach kurzem Googeln unsicher geworden.

Im EWR sind wir nicht, das ist die EU und die EFTA ohne die Schweiz.

Es gibt aber Verträge wo die Schweiz auch als Vertragspartei aufgeführt ist, habe das aber nicht im Detail gelesen.

Man müsste wohl auch die Bilateralen Verträge danach durchkämmen um sicher zu sein(?)

Diese Aussage ist nicht ganz richtig. Nur das Alter berechtigt nicht zum Oldtimer. Sobald du in deinem Bus einen Motorumbau drin hast, bist du komplett raus. Ich weiß es, ich habe das Problem.
Und das die Schweiz nicht in dem Abkommen aufgeführt wird, wundert mich auch nicht. In Sachen Fahrzeugzulassung ist die Schweiz sehr speziell und erkennt auch nichts aus dem Ausland an.
Ich habe aktuell gerade damit zu kämpfen, da ich meinen Bus hier in der Schweiz zulassen möchte.

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe jede einzelne gelesen, bin aber noch nicht dazu gekommen, alles genau durchzuarbeiten. In den Angaben habe ich vergessen, dass mein Bus einen stärkeren (51kw) Motor bekommen hat. Damit ändert sich wohl einiges. Das muss ich noch irgendwie verarbeiten.
Trotzdem Dank an Alle, hier fühle ich mich gut aufgehoben. Gruss Steph

Tschou Zäme

Danke für Eure Hinweise. Dies Aussagen entsprechen jedoch nicht zwingend meiner Meinung.
Es sind die Aussagen und Antworten von ADAC Mitarbeitenden / Sachverständigen.

Wollte damit aufzeigen, dass selbst die Einschätzung von „Experten“ gewisse „Unschärfen“ aufweisen…

Gruess Aendu

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So viel Köpfe, so viele Meinungen. :grinning:

Weiss jemand ob ich für meine 1991 Bluestar die Grüne Plakette für Deutschland bekomme?

Nach folgenden Infoblatt vom ADAC nicht. Erst ab 1.1.93 Einlösedatum. Auch wen du Euro 1 hast.

Bei Dekra in Mannheim-Rheinau (wenn ich mich recht erinnere) war die Auskunft vor 4 Jahren folgende: Solange Benziner mit Regelkat gibts Grün, auch wenn das Fahrzeug vor 1.1.93 zugelassen wurde. Der Prüfer wollte den Wagen kurz anschauen und hat dann noch der Vollständigkeit halber eine Abgasuntersuchung durchgeführt um sicherzustellen, dass der Regelkat an meinem SR auch tatsächlich funktioniert. 5€ später klebte dann die Plakette an meiner Windschutzscheibe.