Umbauten im Ausland

Hallo ihr :slight_smile:
Ich bin wahrscheinlich nicht in der richtigen Kat. aber wollte es doch ausprobieren.
Ich möchte in Deutschland ein Aufstelldach einbauen lassen.
Wie muss ich vorgehen, dass ich die 19% MwSt. von der Werkstatt in Deutschland erhalte und die 8 % beim Schweizer Zoll bezahlen kann?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Liebe Grüsse mb

Aufgepasst, da kannst Du Dir scheinbar ziemlich die Finger dran verbrennen, wenn du nicht die benötigte Bewilligung holst.

ich habe einen neuen Motor einbauen lassen und der DE Zoll sagte mir, dass für sowohl Arbeiten wie auch Einbauteile die MWSt nicht zurück erstattet werden kann…

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Moin Matthias

Würde mich zu allererst und unbedingt bei einem der verbauenden Unternehmen erkundigen und fragen, ob sie das zuletzt schon einmal komplett durchgespielt haben, mit einem CH-Kunden und danach noch einmal sicherheitshalber beim anvisierten Zollamt gegenchecken auf beiden Seiten, CH und EU-Land, welches Papier du genau brauchst und welchen Stempel und denen z.B. auch erzählen, ob es für Dich privat ist oder gewerblich.

Es gibt eine Ausnahmereglung für verbaute Ersatzteile, aber ich meine dafür gibt es auch Grenzen. Soweit ich das in Erinnerung habe ist das gegen den Garagen/Servicetourismus, bzw. den damit verbundenen Bürokratieaufwand eine Massnahme. D.h. es gilt für den Satz Reifen und Felgen oder die neu montierte Kupplung, Inspektion et cetera, aber für solch eine grosse bauliche Veränderung am Fahrzeug, meine ich gilt das nicht. Hatte mal an meiner Ente eine Restaurierung im Wert des ehemalgien Neupreises machen lassen und erinnere mich noch, dafür Zollpapiere besorgt zu haben und dass die auch abgestempelt wurden. Aber es ist schon mehr als zehn Jahre her.

Ich persönlich würde jedenfalls die oben genannten Quellen versuchen anstatt mich auf einer Website anzmelden, die probiert über Empörung ? oder mindestens Aufregung gleichgesinnte zu werben :- I
Spricht mich persönlich in der Form nicht an.

Und es gibt aber auch hier in der Schweiz den ein oder anderen Betrieb, der das zu sehr ähnlichen Bedingungen wie im Ausland durchführt - ich meine zu erinnern, hier im Forum hätte das vor ein zwei Jahren jemand für sechseinhalb oder siebeneinhalb machen lassen ? Musst bei Interesse mal die Suchfunktion des Forums ein wenig ausprobieren.

G T4J

Ganz grundsätzlich braucht es immer(wenn Du die EU-Ust. zurückhaben kannst) mindestens einen Ausfuhrstempel vom EU-Land Zoll für den EU-Unternehmer. Der braucht den Nachweis über die Ausfuhr aus der EU für seine Steuerunterlagen zwingend, damit er im Fall einer entsprechenden Prüfung begründen kann, warum er für die Arbeit keine USt. abgeführt hat.
De facto sind Schalter von EU Land Zoll und CH Zoll oft im gleichen Häuschen an der Grenze im gleichen Raum gegenüber. Erst holst Du Dir den Ausfuhrstempel, dann gehst Du damit zwei Schritte rüber zum CH Zoll und holst Dir den Einfuhrstempel, bzw. zahlst schön mit Bankkarte bequem die acht Prozent.
Das abgestempelte Papier schickst Du dann als physisches Dokument an den Unternehmer, der Dir entweder sehr doll vertraut hat oder Dir dann noch die EU-USt. (“zurück-”)überweist, wenn er das Papier auf dem Schreibtisch hat.

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Ciao Matthias
vor 1-2 Jahren hatten wir hier im Forum schon mal eine Diskussion darüber. Meine Erfahrung und was es zu bedenken gibt, kannst du im folgendem Link lesen:

Wie du dann die MWST zurückerhältst, hat T4J ja bereits geschrieben, dies sollte eigentlich kein Problem sein…

Mach dich vorgängig schlau über Veredelungsverkehr. D.h. du musst vor den Arbeiten beim Schweizer Zoll anmelden, was du vorhast. Am besten durch eine Verzollungsagentur, da man dabei viel falsch machen kann. Kostet halt was, aber dafür kannst du dann die Steuern abwickeln.

Rechne damit, dass du beide MWST bezahlen musst. Ich bekam die MWST zum Beispiel von einem Motoreninstansetzer nicht zurück, obwohl ich wie notwendig die gestempelte Originalrechung zugesendet habe. Was macht man dann, die Firma betreiben in Deutschland?

Ich habe im Vorfeld damit gerechnet, dass es nicht geht, die Anfrage beim deutschen Zoll ergab was anderes. E-Mail ausgedruckt und mitgenommen und die Rechnung wurde gestempelt.

Da der Preis mit Versand in die Schweiz auch ohne Rückersattung der MWST höher gewesen wäre, hatte ich mich schon vorher für eine Lieferung in einen deutschen Paketshop entschieden.

Wie es bei Kauf mit Deinstleistungen aussieht weiss ich nicht. Falls du noch eine Bescheinigung über den fachgerechten Einbau oder sonst was für die MFK brauchst keine Ahnung, wie das geht.

Gruss
tomix

Mattberger Bist du mittlerweile weiter? Ich plane ebenfalls ein Aufstelldach einbauen zu lassen in Deutschland und es würde mich interessieren, wie das bei dir gelaufen ist.

Also du kannst das auch in einem anderen Kanton machen soweit ich weiß…

Cool danke dir!