Suche Wohnwagen unter 750kg

In der Verordnung steht aber nur “Gesamtzugsgewicht der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.” und dies ist der Fall im Beispiel, da bei einem Gesamtzuggewicht über 3500 kg das Ding mit keiner Kategorie gefahren werden darf.

Nein.
Um zu urteilen, ob die Anhängelast vom Zugfahrzeug überschritten ist kommt es auf das Betriebsgewicht des Anhängers an. Also das was die Waage anzeigt.

Das Beispiel von dir, das ich hier oberhalb zitiere, darf gefahren werden sofern der Anhänger nicht voll beladen ist. Aufgrund der Gewichte der Fahrzeuge und der durchschnittlichen Anhängelast eines PW wird dafür aber Kat BE nötig sein. Das tut aber in diesem Beispiel nichts zur Sache. (Frage war, darf es überhaupt so gezogen werden).

Diese Aussage ist nicht richtig. Steht so in der verlinkten Verordnung. Gesamtgewicht ist immer das maximal zulässige Betriebsgewicht. Egal ob 1to oder 1kg geladen, Gesamtgewicht und Gesamtzuggewicht ist immer gleich, stur das was im Fz Ausweis steht.

Dass in der Verordnung keine Klammerbemerkung steht ist üblich. Wenn nötig werden solche Details idR im Kommentar, Vollzugshilfen oder Ausführungsbestimmungen geregelt.

Edit:

Vielleicht hilft das:
Wenn es darum geht ob der Fahrer das Gespann fahren darf kommt es auf die Gesamtgewicht gemäss Ausweis an.

Wenn es darum geht ob das Zugfahrzeug den Anhänger ziehen darf kommt es auf die Betriebsgewichte (=auf der Waage zum Zeitpunkt der Kontrolle) an.

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Macht doch einfach den BE. Dann müsst ihr nicht überlegen :rofl:

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Hab da eine spannende Diskussion eröffnet :wink:
Danke allen für die Tipps der leichten Wohnwagen, wir sind uns noch nicht einig.

Habe der Kollegin geraten die Anhängerprüfung zu machen :wink:
Sie hat zum ziehen eben nen T5 Transporter, der hat Gesamtgewicht 2800kg, da bleibt ohne BE kaum was übrig bis 3500kg Gesamtgewicht des Zuges. :sweat_smile:, da sind Theoretisch schon 750kg zu viel.

Weiss das jemand, darf in jedem Fall 750kg gezogen werden ohne BE? Oder nur wenn das Zugfahrzeug es zulässt, wenns selber schon 3000kg ist bleiben nur noch 500kg übrig?

In jedem Fall!

Das maximal zulässige Betriebsgewicht ist in meinem Beispiel das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dessen Anhängelast. q.e.d. :wink:

Ich weiss ihr habt es alle richtig gemeint, aber nun steht es trotzdem zweideutig da.

«ein Anhänger dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt»

Ist nun bewusst kein Satz, wird lang wenn der Satz auch inhaltlich korrekt sein sollte.

Gruss
tomix

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