Ich behaupte mal das zulässige Gesamtzuggewicht ist massgebend (sobald der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg hat).
Beispiel um diesen «Oberklugscheissermodus» zu verdeutlichen:
Ein T3 mit einem Gesamtgewicht von 2400 kg (unser Westafila) und einer Anhängelast von 1100 kg (er hat weniger, 1100 kg wären aber auch möglich bzw. sogar 1200kg). Nun hänge ich Doemes Anhänger dran, der hat ein Gesamtgewicht von deutlich über 1100 kg, aber ich darf den rumziehen, solange der nicht schwerer als 1100 kg ist. Ich behaupte nun das dürfte ich auch mit einem Ausweis Kategorie B (aber das würde ich genauer abklären wenn ich nicht eh die Kategorie E hätte).
Ist das zulässige Geamtzuggewicht nicht grösser als 3500 kg ist zum Beispiel 100 km/h auf der Autobahn in Österreich erlaubt und in Frankreich 130 km/h (?, das ist dann eher krank).
In der Schweiz ist 100 km/h seit diesem Jahr erlaubt, falls der Anhänger dafür ausgelegt ist (zulässige Höchstgeschwindigkeit der Achse muss höher sein).
Was ist den der Aufwand für eine Anhängerprüfung? Die einfach machen?
Gruss
tomix