T2 zum ziehen? Unser wäre 850 kg, die minimale Anhängelast eines T3s (oder gibt es tatsächlich solche mit weniger Anhängelast). Aber war der andere Rapido welcher hier mal angeboten wurde nicht noch leichter?
heisst das, dass ich mit einem 2000kg schweren Auto keinen 1500kg schweren Anhänger ziehen darf, wenn das Gesamtgewicht von einem der beiden Fahrzeuge höher ist?
Ich habe das bei Tomix’ Beitrag so verstanden.
(Aber vielleicht bin ich ja gerade zu tief in diesem Thema drin. Egal. Hauptsache ist, dass es alle richtig verstehen. )
Ohne Ausweis Kat. BE nicht, nein. Nichtmal leer zur Überführung leider.
Also meine Frau darf den 500kg schweren, leeren Anhänger mir nicht bringen. Obwohl man den an ein Auto hängen darf, das zB. 800kg ziehen darf. Und man darf dann sogar noch 300kg laden. Theoretisch sogar mehr als 300, wenn man die Stützlast noch ausreizt Aber halt nur mit BE.
Irgendwie gabs da doch eine Eselsbrücke zum merken.
Wenn ums „dürfen“ betreffend dem Fahrausweis geht kommts auf die Gewichte in den FZ Ausweisen an.
Wenns drum geht ob Zugfahrzeug und Anhänger zusammengehängt werden dürfen kommts aufs tatsächliche Gewicht an.
Will mir nicht mehr in dem Sinn kommen wie genau der Spruch ging.
Jetzt wirds intressant. Im Fahrzeugausweis steht doch das max. Gesamtgewich vom Zugfahrzeug. Z.B bei unserem Lieferwagen 3500kg, dazu die max. Last vom Anhänger mit 3500kg. Mit der Anhängerprüfung bin ich dann mit 7000kg unterwegs.
Ohne Anhängerprüfung kann ich einen Anhänger mit max 750kg ziehen. Was hat den das mit dem Gesamtzuggewicht zu bedeuten?
Heisst dass, ohne Anhängerprüfung darf der Hänger 750kg und das Zugfahrzeug 2750kg haben? 2750kg max Gesamtgewicht oder kann ich z.B ein Lieferwagen mit max Gesamtgewicht von 3500kg fahren, der nicht voll beladen ist mit eben 2750kg?
Entweder einen Anhänger mit GG 750kg ziehen (Auto GG egal sofern Max. 3500kg. Somit darfst du mit max. 4250kg unterwegs sein)
oder einen schwereren Anhänger wobei dann beide GG zusammen die 3500kg nicht überschreiten dürfen und das GG des Hängers nicht schwerer als das des Autos ist
Ohne BE darf der Zug also Auto und Anhänger max. 3500kg haben. Mit der Vorgabe der Anhänger darf max. gleich schwer sein wie das Auto. (Gesamtgewicht)
Du musst zwischen Gesamzugsgewicht ( B 3500Kg und BE 7000KG) und Gesamtgewicht des Auto/ Anhängers unterscheiden. Gesamtgewicht Auto plus Gesamtgewicht Anhänger gibt Gesamtzuggewicht.
Also ist theoretisch max 1750kg Anhängelast möglich ohne BE. Du brauchst dann ein Auto das 1750kg Gesamtgewicht hat. Wobei man die Stützlast auch no einrechnen muss.
Ich behaupte mal das zulässige Gesamtzuggewicht ist massgebend (sobald der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg hat).
Beispiel um diesen «Oberklugscheissermodus» zu verdeutlichen:
Ein T3 mit einem Gesamtgewicht von 2400 kg (unser Westafila) und einer Anhängelast von 1100 kg (er hat weniger, 1100 kg wären aber auch möglich bzw. sogar 1200kg). Nun hänge ich Doemes Anhänger dran, der hat ein Gesamtgewicht von deutlich über 1100 kg, aber ich darf den rumziehen, solange der nicht schwerer als 1100 kg ist. Ich behaupte nun das dürfte ich auch mit einem Ausweis Kategorie B (aber das würde ich genauer abklären wenn ich nicht eh die Kategorie E hätte).
Ist das zulässige Geamtzuggewicht nicht grösser als 3500 kg ist zum Beispiel 100 km/h auf der Autobahn in Österreich erlaubt und in Frankreich 130 km/h (?, das ist dann eher krank).
In der Schweiz ist 100 km/h seit diesem Jahr erlaubt, falls der Anhänger dafür ausgelegt ist (zulässige Höchstgeschwindigkeit der Achse muss höher sein).
Was ist den der Aufwand für eine Anhängerprüfung? Die einfach machen?
Sie soll den E-Löli beantragen, dann darf sie in dir bringen, muss einfach ein L hinten dran pappen (Lernfahrt ist unbegleitet erlaubt oder?)
Gruss
tomix