Suche Wohnwagen unter 750kg

Nein eben nicht. Kat. B darf das nicht, da B stur nach GG geht.

Und ja, Lernfahrer dürfen Anhänger unbegleitet ziehen. Aber war mehr als Beispiel, sie ist froh “muss” sie keine Anhänger ziehen :wink:

GRüsse Jörg

Tschou Zäme

Unseren Eriba Puck Leergewicht 310kg Max zulässiges Gesamtgewicht 470kg haben wir hier gefunden:
Link Eriba Puck

Gruess Aendu

2 „Gefällt mir“

Es heisst doch Gesamtzuggewicht und dieses darf nicht höher sein als das Gesamtgewicht des Zugfahrzeug und dessen Anhängelast.
Der Fall kommt selten vor und.evtl. gibt es da nicht mal eine Antwort darauf.
Gruss
tomix

Das Gesamtzuggewicht kann auch nicht höher sein als das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und dessen Anhängelast. Ausser man überladet eines oder beides davon.
GG Zugfahrzeug gem. Ausweis + GG Anhänger gem. Ausweis = Gesamtzuggewicht gültig für Kat. B.
GG Zugfahrzeug gem. Waage + GG Anhänger gem. Waage = Gesamtzuggewicht gültig für Kat. BE.

Dass die Anhängelast und/oder das jeweils zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden, versteht sich von selbst, finde ich.

GRuss Jörg

Ja, aber das hat aus meiner Sicht nichts mit dem folgenden Satz zu tun, wenn die Klammerbemerkung fehlt (und je nach Merkblatt des Kantons ist dies so):
“Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg dürfen mitgeführt werden. Schwerere Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern das Gesamtzugsgewicht der Kombination (Gesamtgewicht Zugfahrzeug + Gesamtgewicht Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.”

Mit der Klammerbemerkung wird es klarer was evtl. gemeint ist, aber Gesamtgewicht Zugfahrzeug + Gesamtgewicht Anhänger ist ein sehr theoretisches Gesamtzugsgewicht. Ohne Klammerbemerkung verstehe ich unter Gesamtzuggewicht das maximal erlaubte Gesamtzuggewicht.

Art. 3, Abs. 1 VZV hat keine Klammerbemerkung!

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr
(Verkehrszulassungsverordnung, VZV)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/2423_2423_2423/d

MIr kann es ja egal sein, aber mal wieder ein Paragraph für die Tonne bzgl. klarer Formulierung.

Gruss
tomix

Art. 7 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 6 VTS
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4425_4425_4425/de

«Gesamtgewicht» ist das für die Zulassung massgebende Gewicht (Art. 9 Abs. 3bis SVG). Es ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf.

«Gesamtzugsgewicht» (Gewicht der Fahrzeugkombination) ist das Gesamtgewicht einer Kombination, bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger.

Wow, so einen habe ich auch noch. Allerdings ein paar Jährchen älter…

Trägt auch nicht zur Klärung bei. Nimmt man nun den ersten Satz (Es ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf.) zu Hilfe wäre es eben nicht

Gesamtgewicht Zugfahrzeug + Gesamtgewicht Anhänger

sondern

Gesamtgewicht Zugfahrzeug + (maximal zulässige Anhängelast oder Gesamtgewicht Anhänger)
in der Klammer den niedrigeren Wert einsetzen.

Aber die alten Wohnwagen zu bestaunen macht viel mehr Spass, als sich zu fragen was einer mit Kategorie B fahren darf. Zumal ich sowieso die Kategorie E habe.

Gruss
tomix

Achsooo jetzt verstehe ich was Du meinst! Der zitierte Text beschreibt wie es mit der Kathegorie BE läuft. Mit lediglich der Kathegorie B geht das NICHT, weil da ausschliesslich die Gesamtgewichter zählen.

Bedeutet:

Der Typ mit BE darf mit einem Auto, das 1200kg ziehen darf, einen Anhänger, der ein GG von 2000kg hat und ein Leergewicht von 800kg hat, mit 400kg beladen.
Der Typ mit lediglich B darf das oben genannte nicht tun.

GRuss Jörg

Ich glaube ich schaue mir den Niewiadow selber an :blush:

Nein, ich meinte mein Bespiel für die Kategorie B. Ich denke an dies wurde nicht gedacht (kommt auch eher selten vor). Die Verordnung hat kein Klammertext. Eine Kombination mit Zugfahrzeug und Anhänger beladen über der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs darf schliesslich mit keiner Kategorie gefahren werden.

Gruss
tomix

Okay dann habe ich leider doch keinen Plan auf was Du hinaus willst. Für mich ist der Gesetzestext, was einer mit BE oder was einer mit B fahren darf, völlig klar definiert, ohne offene Fragen.

GRuss Jörg

Was verstehst du den unter Gesamtzuggewicht, wenn das Gesamtzuggewicht auf Grund der Anhängelast begrenzt ist, das ist die Frage.
Gruss
tomix

Das Gesamtzuggewicht bei Kategorie B ist zum Beispiel ein T3 Bus mit 2510kg Gesamtgewicht und ein 950kg schwerer Anhänger. Sobald das Fahrzeug ein Gesamtgewicht von 3500kg hat, darfst du mit Kategorie B keinen Anhänger ziehen, auch keinen der 750kg hat.

Doch eben genau schon. Bis 750kg Anhänger GG geht mit B immer, egal wie schwer das GG des Zuges wird.

Wo steht das?? Damit wird das Gesamtzuggewicht von 3500kg überschritten und ist somit meiner Meinung nach nicht zulässig und erfordert eine Kategorie BE

edit: Mit einem Fahrzeug, dass ein Gesamtgewicht von 3500kg hat darf man einen Anhänger von max. 750kg Gesamtgewicht ziehen!
Irgendwie unlogisch, aber ist so.

Na die Gesamt Gewichte gemäss Ausweis addiert. Ist das GG des Anhängers grösser als die erlaubte Anhängelast darfst du den Anhänger mit Kat. B auch leer nicht ziehen. Somit ergibt sich das.

Das steht auf X Seiten. Google ist dein Freund :wink:

ZB. hier. Sogar schön mit Flussdiagram.

GRuss Jörg

Edit:

Ich finde es generell unlogisch, dass man ohne BE überhaupt Anhänger ziehen darf.

1 „Gefällt mir“

Aber was für den Anhänger nehmen? Aus meiner Sicht den kleiner Wert der beiden Werte Anhängelast oder Gesamtgewicht Anhänger.

Wenn das Anhängergesamtgewicht grösser als die Anhängelast ist, ergibt das sonst keinen Sinn. Das ist dann so oder so ein unzulässiges Gesamtzuggewicht, egal welche Kategorie. Die Definition Gesamtzuggewicht entstand wohl eher aus der Praxis, also wenn ein Gespann auf der Waage steht.

Man müsste mal drei Anwälte dazu befragen, dann hätten wir fünf Meinungen mehr dazu.

Gruss
tomix

Dann darfst du den Anhänger nicht fahren mit Kategorie B! Da kannst du 100 Anwälte fragen und alle werden das bestätigen. Siehe Flussdiagram. Eindeutiger geht es nicht. Für mich ist das Thema nun durch, da eindeutig gelöst :sweat_smile: