Stützlast / Deichsellast

Korrekt, aber die Achslast darf natürlich so oder so nie überschritten werden. Egal ob nun auf Grund der Stützlast oder dem Veloträger, der Heckbox usw… Egal welche Ladung, man sollte immer darauf achten, dass die sinnvoll verteilt bzw. geladen ist.

Auch den Rest von dem Text sollte man beachten.

Ich bringe unseren Wohnwagen allerdings nicht deutlich unter 75 kg Deichsellast. Mit Wasser einfüllen, den Kühlschrank füllen usw. wird das Problem entschärft, Aber mit leerem Kühlschrank und Wasserkanister und gefüllt wie üblich (Bett, Gasflasche,…) habe ich 75 kg. Umgeladen habe ich schon alles was geht, um auf 75 kg zu kommen (Reserverad nicht mehr im Deichselkasten, Autobatterie im hintersten Punkt,…).

Ich dachte unser T3 sei so zu hecklastig, aber die Gewichtverteillung auf die Achse war genau passen (wenn zwei Personen vorne sitzen und mehr hätten eh nicht drin sitzen dürfen, da sonst nicht nur die Achslasten überschritten gewesen wären):

Bei den beiden Fahrzeugausweis von Anhängern die ich habe steht folgendes drin:
“Zulässige Achslast, Sattellast bzw. Deichsellast unter EInhaltung des Gesamtgewichtes:…”
Ich folgere daraus nein, da das Gesamtgewicht des Anhängers eben nicht eingehalten wird. Aber wenn man einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamgewicht hat, welches über der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs liegt, zählt als Anhängelast nur das Gewicht des Anhängers ohne Deichsellast. Somit liegt bei entsprechender Beladung ein komplett Gewicht des Anhängers im Umfang der Anhängelast und der Stützlast drin.

Zurück zu eigentlich Fragen:
Verträgt die Karosserie eines T3 (2WD) prinzipell 100 kg Stützlast und es gibt nur Einschränkungen auf Grund der verbauten Federn, Anhängerkupplung usw.?
Wert hat einen vor 1986er T3 2WD mit 100 kg Stützlast nach Typenschein bzw. wer hat einen nach 10/1989 T3 2WD welcher zum Vergleichen zur Verfügung gestellt werden könnte.

Gruss
tomix