Hallo
Ich bin neu im Forum und begeistert davon, was ich bisher alles gelesen habe. Scheint, als wäre ich auf Gleichgesinnte gestossen
Ich möchte meinen T2a (Jg. 1971) endlich wieder auf die Strasse bringen und war nach 3 Jahren Stillstand (wegen Rostarbeiten) Anfang dieser Woche bei der MFK. Sehr erfreulich - Rostproblem gelöst und mechanisch bis auf Kleinigkeiten TOP. Allerdings hab ich nun auf dem Prüfbericht einen Eintrag wegen meiner hinteren Sitzbank, welche ich vor Jahren selbst aus Holz gebaut habe. Wie ärgerlich ist das denn? Die Bank ist nicht umklappbar und fest mit dem Chassis verbunden. Eine ganz einfache Konstruktion aus Holz und entsprechenden Beschlägen. Komischerweise hatte ich den Bus bereits mehrmals mit dieser Bank durch die MFK gebracht, nun plötzlich ein Problem. Der Experte verlangt “Original-Sitze”. Was würdet Ihr nun machen? Weiss jemand, obs Vorgaben für die Konstruktion der Rückbank gibt? Danke für Eure Hilfe. Ich bin mir sicher, dass ich nicht der Einzige bin, welcher seine Rückbank selber baut und so durch die MFK kommt…
Salü, grosse Regeln gibt es nicht. Die Karosserie muss an den Befestigungspunkten verstärkt sein. Damit die Schrauben bei einer Kollision nicht ausreissen. Und Gurtenpflicht hast du ja noch keine.
Ich habe meine Sitzbank so montiert, dass ich sie an den Originalen Schraubpunkten mit den Originalen Schrauben festgemcht habe. Alles andere aus Holz selbst gezimmert und die Distanz zu den Schraubpunkten mit normalen Winkeleisen aus dem Baumarkt überbrückt. Hatte nie Probleme damit beim Prüfen.
Vielen Dank für Eure Feedbacks. Ich habe nun mein Problem noch per Mail der technischen Auskunft beim Strassenverkehrsamt geschildert…warte gespannt auf eine Antwort. Ich halte Euch selbstverständlich auf dem Laufenden…
Verstehe ich Dich richtig, Du hast eine Sitzbank selbst gebaut und die damit geschaffenen Sitzplätze waren eingetragen? Falls ja: MUSS ICH AUCH HABEN . Habe vor meine Sitzpolster mit Klett (eine Seite am Holz angeschraubt, die andere unten an den Polstern eingenäht) zu befestigen
Ich habe mich telefonisch beim STVA nach den Vorgaben erkundigt und mir konnte nicht geholfen werden… Gruss
Das ist es ja gerade…die Sitzbank war bisher so wie sie ist eingetragen und hat nie Probleme gemacht bei der MFK. Packe eine Reihe weiter vorne jeweils noch eine Originalbank rein fürs Vorführen und habe somit einen 9-Plätzer im Ausweis. Nun aber plötzlich doch…hoffe ich krieg das noch irgendwie geregelt…
Achtung, ich glaube du fährst einen T3, also denk an die Gurtenpflicht hinten! Die hab ich zum Glück mit meinem Jahrgang nicht…
Es ist nicht bei allen T3 hinten Gurtenpflicht…ich war mit meiner Doka JG 89 auf der MFK, im Ausweiss steht 3 Plätze OK dachte ich mir, dann der Prüfer hmmmm wieso ist da hinten noch eine Bank ohne Gurten?? und siehe da bis 89 braucht ein Lieferwagen (Doka) hinten keine Gurten…hihi jetzt habe ich sogar 7 Plätze eingetragen bekommen.
Bei Meinen T1 hatte ich hinten auch eine selbstgebaute Bank ohne befestigungen und so… bekamm sogar 3 Plätze eingetragen auch wenn es zu 2 sehr eng ist
an und für sich sind die Sitze ein sicherheitsrelevantes Bauteil welches offiziell nicht abgeändert werden darf. Meist wird dies jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt.
z.b. sind umgeschweisste Sitzkonsolen z.b. für Sportsitze nicht zulassungsfähig, jedoch oft gang und gäbe.
Hab sonst noch eine fixe 3er Sitzreihe aus einem T3 rumliegen, aus welcher man durch Umbauen der Sitzflächen einen originalen Look erreichen könnte was vielleicht schon reichen würde um bei der Nachkontrolle durch zu komen.
Ich habe bei mir auch eine selbstzusammengebaute Sitzbank aus Holz eingebaut, war überhaupt kein Problem bei der MFK.
Gurten brauchst du erst ab Jahrgang 81… Wie das dann läuft mit den Befestigungspunkten weiss ich auch nicht…
Meine Polster sind einfach durch den Polsterbezug mit Klett befestigt, das sollte also auch nicht das Problem sein…
Hm - das Problem kenn ich
Grundsätzlich (nach Gesetz) sind nur die original Sitze + Sitze mit entprechenden Zertifikaten zugelassen, denn diese sind berechnet (nach verschienen Normen) und getestet =>Zertifikat.
Nun kommt man mit Eigenbau Sitzen manchmal durch, manchmal auch nicht - je nach Tag und Person auf der VSZ.
Damit du die Plätze nicht verlierst würde ich zum Vorführen Original, oder zugelassene Sitze einbauen und dann wieder ausbauen…
Das Problem ist mehr die Haftungsfrage bei einem Unfall - logisch das will ja keiner. Nur falls der Schlimmste Fall eintritt und ein Personenschaden entsteht, prüfen die Versicherungen ob mit dem Auto alles in Ordnung und im Originalzustand war. Wenn das nicht der Fall ist kann das zu mächtigen Problemen seitens Zahlens Versicherung oder sogar einen Gerichtsfall herbeiziehen.
Nun ich handle das so, dass der Sitz so konstruiert wurde/werde (bin noch dran), dass er hält - so bin ich mit meinem Gewissen “im Reinen” Grundsätzlich gilt da ein bisschen - no risk no fun <img src="/uploads/default/original/1X/899b2c331f8cc02517f77948602974610a95f952.gif" width=“22” height=“16” alt=":-"" title=“Whistle”/>
Kann mir da mal jemand präzise sagen, ab welchem Jahrgang auf der Rückbank die Gurte Pflicht sind?
Hab gestern mein Iglu prüfen lassen und alles war tiptop… bis auf die Anzahl Sitzplätze, das gab diskussionen:
Mein Bus hat ein Original Westfalia Ausbau und im Fahrzeugausweis steht: 5 Plätze, 2 vorne
Der Experte war der Meinung, dass man im Fahrzeugausweis auf 4 Plätze reduzieren müsse, da es in diesem Bus ja gar keine 5 Sitzplätze gibt. Auf der Bank haben nur 2 Personen platz und es hat auch nur 2 Gurte (und im gleichen Atemzug sagt er, dass bei diesem Fahrzeug hinten nicht Gurtpflicht gilt (1. Inv. August 1990)
Aber eben: weil es gar keine 3 Plätze auf der Bank habe, reduziert er nun die Angaben auf den Fahrzeugausweis.
Da war ich natürlich dieser Meinung:
Was ihm denn einfalle und weshalb denn nun dieser Bus 25 Jahre ein 5-Plätzer war und jetzt soll das nicht mehr so sein?
Weil es natürlich Montag morgen um 07:50 war, reagierte er auf mein Ausrufen so:
Wenn es ihnen nicht passt, dann können Sie den Ausweis zurückhaben und sind durchgefallen.
Ich dachte ich hör nicht richtig!!!
Durch die Tumulte in der Halle, kam dann der Chefexperte zu uns und fragte wo das Problem sei.
Nachdem ich ihm schilderte, was sein Zögling da vor habe, sagte der Chef, dass es pro Füdli das auf der Bank sitzen will nach Gesetz 38cm Platz haben muss. (3x38=114cm)
Er nahm den Rollmeter und mass nach, und siehe da: 120cm!!!
Da waren sie beide still und drückten den scheiss Stempel auf den Ausweis.
Obwohl ja schlussendlich alles gut ausging, ärgert es einem wie elend man diesen Deppen ausgeliefert ist, wenn einfach so eine Tröte von nichts eine Ahnung hat und mal ein bisschen heisse Luft von sich geben will!!
Darum hier meine Frage:
braucht ein 90er Bus hinten wirklich keine Gurte, oder fehlt mir da echt der dritte Gurt?
Nicht dass sich die Geschichte in 3 Jahren nochmals wiederholt…! Dafür hab ich keine Nerven
Mein T3 Ex Armee hat hinten 3 Sitzplätze eingetragen, nur mit Beckengurten und hatte nie Probleme mit der MFK, trotz einer Bank/Liegefläche, Marke Eigenbau, Lattenrost, drin.
Meine Fresse, das Diagramm fängt auf Seite 1 doch recht easy an, ausser dass mir irgendwie nicht ganz klar ist, wie man das jeweilige zu beurteilende Fahrzeug auf die Klassen M und N verteilt.
Und wenn man sich dann schlau machen will und weiterscrollt, dann fallen eim Schier die Augen aus ab diesen vielen Kriterien auf die es da ankommt.
Zuunterst hats dann noch eine Tabelle die sicher das aussagen sollte was ich wissen will, ich aber definitiv nicht checke…
WTF ist Retraktor, erhöhte Ansprechschwelle und mehrfache Empfindlichkeit
und warum gibt es Mittelsitze die vorn sind und andere?
Das konnte sich ja wieder nur ein Schreibtischtäter ausdenken sowas…
Garantiert hatte in meinem beschriebenen Fall der Experte das nicht auswendig gewusst, sondern für den galt schlicht und einfach die Gleichung: T3 = keine Gurtpflicht hinten
Und d.h. genauso kann es beim nächsten mal heissen: T3 = wo ist der dritte Gurt zur Rückbank??
Also Aufgrund meiner Intelligenz abhängigen Abfolge des Flussdiagrammes müsste ein T3 Joker über die Beilage B und Importdatum vor 1998 und als Wohnmotorwagen unter 3.5T auf diesem Beschrieb enden:
Gemäss der BAV-Änderung vom 10.3.1975, den Weisungen vom 14.6.1982 und den Weisungen von 29.9.1995 müssen Wohnmotorwagen für die vorderen Sitzplätze Dreipunkt-Sicherheitsgurten oder einer vom Eidgenössischen Justiz und
Polizeidepartement als gleichwertig anerkannten Rückhaltevorrichtung versehen sein; sind drei vordere Sitzplätze
zugelassen, so genügen für den mittleren Sitz Hüftgurten.
Dies gilt auch für Sitze von Begleitpersonen in Krankenwagen, sofern der Hersteller keine Verankerungen vorgesehen hat.
Dumm nur, dass dort überhaupt nicht auf die Rücksitze Bezug genommen wird.