Prüfdokument Drehkonsole / Stützlast Anhängerkupplung VW T3

Hallo zusammen

Bei der MFK letzer Woche wollte der Prüfer eine “Prüfzertifikat einer anerkannten Prüfstelle” für die Drehsitzkonsole zum aufschrauben sehen.

Habe die bei Bernd Jäger gekauft, sind solche von Sportscraft.

Hat jemand zufällig sowas rumliegen?
Ansonsten nehm ich die raus, und verkaufe sie, da mich die etwas höhere Sitzposition stört :slight_smile:

Hoi,
das klingt aber sehr merkwürdig, da man im T3 für die Drehkonsole eigentlich keine Dokumente braucht. Die gurtpunkte sind ja an der Karosse und daher ist das irrelevant. Ein Zertifikat hab ich aber nicht. Soweit ich weiss ist das keine Sportscraft Konsole sondern ein Eigenprodukt vom Bernd.
Viele Grüsse
Franz

Er musste es auch nachlesen, aber offenbar braucht es das Zertifikat…! Ist wie immer mit der MFK halt so eine Lotterie… Brauche auch noch eine Originalbestätigung über die Stützlast der AHK (welche seit 1990 am Fahrzeug dran ist) … die sollte ich aber über die AMAG bekommen.

Hatte wohl den oberkorrekten Prüfer

Hallo Adi

Wie lange ist Schafisheim den schon im Verzug mit den Fz Prüfungen? Meiner ist auch schon par Monate überfällig und es graut mir jetzt schon vor der Einladung…

Gabriel

Das ist ja auch ultradämlich…klingt bisschen nach Schikane…

Ich habe Smartsitze drin und der Experte fragte nur wie lange die schon drin sind. Wusste der Experte dann, dass die neu drin sind.

Die steht in der Anleitung drin und soviel ich weiss auch im Typemschein. Von der AMAG habe ich nie etwas erhalten bzgl. Stützlast. Eingetragen ist bei unseren beiden T3 keine Stützlast im Fahrzeugausweis. Wurden die nun angewiesen alle nachzutragen?

Ich dachtr es gäbe evtl. eine spätere generelle Freigabe für 100 kg.Stützlast, da dies beim Eintragen niemand interessierte und auf der Plakette 100 kg Stützlast steht.

Gruss
tomix

@Geib meiner war zuletzt im November 17 auf der MFK

Die Drehkonsolen waren bei der letzten MFK nicht drin. es klingt schon stark nach Schikane.

@tomix Danke für den Typ mit dem Typenschein, ich dachte es mir!

Wenn es eine alte AHK ist, sollte die Stützlast auf dem Typenschild stehen oder zumindest über die Typennummer beim Hersteller anzufragen sein. Bezüglich der Zuglast gibt es eine Freigabe vom VW Werk. Ich glaube ich habe die irgendwo rumfliegen. Ich schaue gleich mal.

an der AHK ist das Schild, er brauche aber die Papierbestätigung :wink:

hoffe auf einen anderen Prüfer bei der Nachkontrolle…

Diese entspricht aber nicht zwingend dem Eintrag im Typenschein.

Was hast du da? Ich wollte mal erhöhen (entsprechend dem neuen Motor, Getriebe ohne FAKT- oder DTC-Gutachten ging das nicht war die Antwort die ich erhalten habe).

Gruss
tomix

Dann schieb halt für die MFK einen anderen Sitz rein. Ich schiebe auf der Beifahrerseite jeweils wieder den Bank rein (der Smartsitz lag allerdings direkt dahinter zusammengelegt im Bus).

Gruss
tomix

Salü, ich habe eine Kopie einer Freigabe vom VW Konzern. Mit dieser bin ich seinerzeit zum deutschen TÜV, hab mir das bestätigen lassen und anschliessend in die Zulassung eintragen lassen. An diesem Schreiben hängt auch der original Prüfbericht des Tüv Nord, wo VW seinerzeit ein Teilegutachten hat erstellen lassen. Wenn du danach googelst, findest du eine AHK Freigabe im Netz.
AHK Freigabe

Aha Deutschland. Funktioniert in der Schweiz nicht. Der VW Konzern teilte mir mit, ich müsse mich an den Generalimporteur (AMAG) wenden. AMAG wollte mir aber nichts ausstellen.

Soviel ich weiss steht in den alten Typenscheinen die Stützlast drin in den Neuen aber nicht. Ich ging daher davon aus, dass es eine Art generelle Freigabe für 100 kg Stützlast gab. Ich habe noch keine Anhängerkupplung für einen T3 gesehen die mehr als 100 kg Stützlast ausgewiesen hat.

Die epische Abhandlung darüber gibt es hier:

Gruss
tomix

hier ein Auszug der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge:

Bei den Gurten gibt es die Verordnung EG Nr. 661/2009 die klar besagt welche Voraussetzungen erfüllt sein MÜSSEN!

Bei den Sitzen und deren Befestigung gibt es diese nicht, wie Artikel 107 zeigt. Es wird lediglich vorausgesetzt, das der Sitz gut befestigt und in der Längsrichtung verstellbar sein muss. Es gibt keine Verordnung darüber wie das umzusetzen ist.

Für mich sieht das nach Unwissenheit des Prüfers aus. Ich würde ihm mal mit diesem Gesetzestext konfrontieren und nach seiner Begründung für das Prüfdokument fragen. Wie soll man das prüfen lassen, wenn es keine Anhaltspunkte gibt?

Viel Erfolg und gruss
Martin

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Nur der Führersitz🤣.

Gruss
tomix

hey danke für die ganzen Infos. mal schauen ob ich Lust auf Diskussionen habe :wink: wahrscheinlich schon. nehm ich gleich am Freitag in Angriff

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wenn es nicht klappt den gesetzes text in die hand nehmen und nach dem hallenchef fragen. meist sind die erfahrener und manche probleme lösen sich dann in luft auf

gruss
siegi

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Oder ein E-Mail schreiben, normalerweise erhältst du am nächsten Tag eine Antwort.
Gruss
tomix

Ich habe nun bereits meinen zweiten Ducato, der erste hatte Drehsitze ab Werk (Weinsberg), das hat beim Import die MFK nicht interessiert.
Beim zweiten wollte ich eine Drehkonsole von Sportscraft nachrüsten, aus einem Schweizer Fachgeschäft. Der Verkäufer meinte nur, ich solle erst die MFK machen und die Konsole erst NACH der Kontrolle einbauen… naja. Offenbar gibts dafür keine Zulassung.
Und nun frage ich mich, obs die überhaupt braucht?
Die Gurtrollen sind in der Seite vom Auto, die Gurtschlösser am Sitz, drehen also mit.

Gruss
Vagant

Beim Gurtschloss am Sitz wirken bei einem Unfall die Kräfte auch an der Drehkonsole, in dem Fall gehört Sie zur passiven Sicherheit und muss geprüft werden. Beim T3 ist dies jedoch anders, da sind beide, resp. alle drei Befestigungspunkte an der Carosserie.

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