Militärstrassen über Andermatt

Den Kunkelpass würde ich nicht mehr fahren🙈 gut, war auch ein bisschen mein Fehler. Ich fuhr an einem Sonnigen Sonntag über den Pass. Fussgänger und Velofahrer hatten nicht wirklich freude an mir;)

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das ideale fahrzeug für die alp mora sieht so aus:

weil das auto flitzt da richtig den berg hinauf. bestens ausgebaute teerstrasse und oben der einbahn rundkurs ist eine gute kiesstrasse. beim runterfahren bis zur autobahn rekuperiert (ca 3kwh) damit bin ich dann bis nach zizers gefahren bis ich den gleichen akkustand hatte wie auf dem PP auf 1700müm.

gruss
siegi

ps: an einem donnerstag hatte es heute nicht so viele leute auf dem PP. aber sehr viele E-biker hatte es da oben!

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Der Verkehrsverein Trin schreibt das auf der Internetseite:

Der Oberwaldweg, der Sie von Trin bis auf die Alp Mora bringt, ist ein Alpweg der nur mit einem geeigneten Fahrzeug (4 x 4 und mit genügend Bodenfreiheit) befahren werden sollte.

Ist das tatsächlich die gleiche Strasse?

früher konnte man mit der bewilligung weiter rauf fahren. ev ist es ganz oben anders? zumindest der teil wo wir hoch gewandert sind, der ist auch nicht anspruchsvoll. ev geht es auch darum dass nicht zu viele da hoch fahren? geübt im befahren von schmalen bergstrassen sollte man schon sein.

gruss
siegi

Wie immer in der Schweiz gehts doch um Haftungstechnische Gründe. Stellt euch vor, so ein tiefer gelegter Golf bockt sich an nem Kieselstein auf und er hatte doch extra eine Bewilligung gekauft um da hoch zu fahren. Und wenn sich einer auf der Strecke mit einem 4x4 mit genügend Bodenfreiheit den Karren zerstört, bekommt die Gemeinde zu 110% Recht dass es nicht ihre Schuld war und sie müssen dann nicht haften :wink:

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mit der Bewilligung kauft man keine Versicherung. Und da man eine Bewilligung braucht, ist es keine öffentliche Strasse und man ist nicht versichert. Somit zahlt die Versicherung so oder so nicht wenn etwas passiert, in beiden Fällen.

Wetter machte heute nicht mit, aber wunderschöne ruige Gegend❤️

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Hallo Mahamoti
hat Dir Deine Versicherung das so gesagt/geschrieben? Oder wo hast Du das her?

LG
Yvonne

Keine Angst Yvonne, das ist nonsense. Die Versicherung gilt auf allen legal befahrbaren Strassen, also auch auf solchen wo eine Bewilligung eingeholt werden “muss”.

GRüsse Jörg

Hallo Jörg
danke, alles klar - es erschloss sich mir die Logik schon nicht ganz, aber bei Versicherungen weiss man nie… :stuck_out_tongue_winking_eye:

Weiterhin frohe Büsslifahrt
Yvonne

diese Strasse ist aber nicht legal befahrbar, darum braucht man ja die Bewilligung. Die Gemeinde ist dafür Verantwortlich und nicht der Kanton, darum braucht man die Bewilligung. Ohne diese kriegt man warscheinlich noch eine Busse obendrauf wenn etwas passiert und die Gemeinde lehnt jede Haftung ab. Auch die Versicherung wird regress machen wenn sie davon erfährt das man ohne diese Bewilligung unterwegs war. Die Gemeinde nutzt das Geld ziemlich sicher für den Unterhalt des Weges, weil sie vom Kanton keine Unterstützung erhält.

Edit: @schirx Klar muss erst etwas Passieren damit es soweit kommt, hast du denn persönlich Erfahungen damit gemacht?

Es gibt sogar Leute die beschweren sich auf Grund eines Reifenschaden bei der Gemeinde die Baustelle sei schuld (Schlagloch) und ich fahr dort mit dem Renner durch (der ist halt leichter als mein Alltagsvelo). Mal abgesehen davon, dass ich nicht glauben kann, dass man dort ein PW-Reifen schrotten könnte, ist mit Schlaglöchern und anderem im Baustellenbereich zu rechnen.
Bleibt man also hängen (Bergung notwendig) oder schrottet sich den Unterboden muss man das halt selber bezahlen.
Ansonsten man fährt ja auch nicht mit Allrad wenn nicht notwendig, wenn zuschaltbar.
Gruss
tomix

Hallo Mahamoti

wenn ich eine Bewilligung von der Gemeinde einhole, befahre ich die damit gemeinte Strasse offiziell legal, ansonsten hätte die Bewilligung wohl wenig Sinn. Es redet wohl hier niemand davon, dass man die Strasse ohne diese Bewilligung befahren will (wir sind hier in einem öffentlichen Forum).

Ich gehe davon aus, dass die Versicherung für ‘normale’ Sachen haftet, solange man sich an die lokalen Gesetze hält - und das ist meiner Ansicht nach gegeben, wenn man einen Bewilligung von einer offiziellen Stelle erhält.

Aber das Thema ist für mich zurzeit eh nur Theorie - sobald es konkret wird, frage ich einfach die Gemeinde direkt :-).

Weiterhin frohe Büsslifahrt :minibus:

Yvonne

Da bin ich absolut deiner Meinung. Die Bewilligung ist eine Art Ticket (wie bei Achterbahnen)

Ich würde bei der Versicherung abfragen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung ab.

https://trin-verkehrsverein.ch/de/Sehenswuerdigkeiten/Gletschermuehlen/Anfahrt-zu-den-Gletschermuehlen

Gruss Martin

Was ist dann die Maut, zum Beispiel für den Grossglockner? Die Eigentümerhaftung kann man nicht Wegbedingen.

Aber zur Frage, auf die wird es keine Antwort geben, jeder Jurist wird was andes sagen und die Versicherung vor dem Schadensfall was anderes als danach,…

In die gleiche Kategorie gehört wohl die Frage bzgl. Vollkaskodeckung oder Pannenhilfe (Heimführung) im Kosovo oder im Nordosten von Zypern. Bei Zypern kann man sich dann noch Fragen was mit der Unfall-, Kranken- oder Privathaftpflichtversicherung wäre.

Gruss
tomix

Die Versicherungsbedingungen meiner Versicherung besagen, dass “Fahrten ohne behördliche Bewilligung” von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind. Das wird wohl in etwa bei allen Versicherungen so geregelt sein. Mit der Bewilligung der Gemeinde ist man somit im grünen Bereich. Alles was das Strassenverkehrsrecht zulässt ist da natürlich auch abgedeckt. Die Autobahnvignette ist hingegen nicht die “Bewilligung” zum Befahren der Nationalstrassen, sondern Folge davon (halt schon ab dem ersten cm), indem dafür diese Abgabe bezahlt werden muss. Insofern ist das Fehlen einer Vignette dem Versicherungsschutz nicht abträglich.

“Nordzypern”: Wie will eine Versicherung in diesem “Staat” ohne offiziellen behördlichen Ansprechpartner irgendetwas garantieren? Habe gerade meine AVB auch betreffend dortige Pannenhilfesituation studiert. Da ist ja alles ans Mittelmeer anstossende im Versicherungsschutz. ABER: Es sind nach genauem Wortlaut der AVB nur diverse Kosten versichert. Das bedeutet, wenn sie es nicht hinkriegen, mein Fahrzeug abschleppen oder rückführen zu lassen, erstatten sie mir einfach die entsprechenden Kosten und ich bin bei der Organisation der Arbeiten auf mch alleine gestellt. Schlau… Wird bei anderen Versicherungen kaum anders geregelt sein, denn dumm sind die ja nicht :wink: