zuerst mein kleines Highlight: MFK bestanden! (Da fällt doch immer ein Stein vom Herzen).
Da ich im Vorfeld verunsichert war wg. der Umtypisierung vom Lieferwagen zum “leichten Motorwohnwagen”, dachte ich, ich teil hier rasch meine Erfahrung. Vlcht hilfts ja der ein oder anderen…
Der Bus per se war in einem OK-Zustand und mein Mech (herzliches Dank) hat ein gutes Auge für nötige Reparaturen und Dinge, die man mal lassen kann. Auch mein Ausbau ist noch eher auf der rudimentären Seite.
Bislang war der Bus als Lieferwagen eingetragen; Ich hab mich entschieden, ihn neu eintragen zu lassen. Folgende Punkte gabs zu beachten:
Das wichtigste ist wohl, dass das Bett, Kochgelegenheit und Stauraum fest verbaut bzw. fix vorhanden sind. (Meine Kochgelegenheit wars nicht, wurde kritisiert, aber ich darfs nachholen, ohne erneut antreten zu müssen).
Bus kam auf die Waage, um das Leergewicht neu zu bestimmen; hier interessiert es wohl nicht gross, ob nun die Matratzen, Geschirr etc drin sind oder nicht.
Der Ausbau wurde sonst mit einem raschen Blick gesichtet. Der Prüfer fragte, ob das Bett denn schon gut angebracht sei, aber rüttelte nicht mal dran. Kontrollierte den Stauraum und wollte den Tisch sehen).
Umtypisierung anmelden: Ich wurde zur periodischen Prüfung aufgeboten. Hier muss der Termin angepasst werden. Sie benötigen etwas mehr Zeit für die Prüfung & “schicken Sie grad wieder nach Hause”, wenn das nicht im Vorfeld angemeldet wird, wie mir der Mann am Tel gesagt hat. Also kurz anrufen, mitteilen, was man vor hat.
Versicherungsnachweis muss neu hinterlegt werden (bei mir reichte ein Tel -> ist dann 30 Tage gültig, wär also auch für eine eventuelle Nachkontrolle noch ok).
Ich hoffe, das hilft. Aber jetzt freu ich mich erstmal auf mindestens 2 Jahre Ruhe.
Danke für die Zusammenfassung, die Thematik wird bei mir dieses Jahr im Frühling auch aktuell werden.
Eine ‘Ergänzung’ meinerseits: Im Kanton Bern ist das Merkblatt nicht auf der Website verfügbar, kann aber über die Kontaktadresse angefragt werden. (ich kann leider hier kein .pdf anhängen?). Aber grundsätzlich lässt sich sagen, dass es ziemlich ähnlich ist (nur den Hinweis mit dem Tageslicht im Wohnraum hab ich grad nicht gesehen).
Danke für deinen Bericht und deine Schilderungen. Dies steht mir auch noch bevor im StVA-ZH-Albisguetli. Ich glaube, wenn das Fahrzeug in einem einigermassen guten Zustand ist und die paar Sachen mit Bett, Tisch und Kocher korrekt und sauber installiert ist, dann kann oder sollte nicht viel passieren. Ich habe dann noch eine Kiravans-Drehkonsole für den Eintrag im Fz-Ausweis. Da hoffe ich dann, dass dies auch klappen wird. Kurz etwas zum Titel, das Fahrzeug wird vom Transporter zum leichten Wohnmotorwagen umgeschrieben, dies ist keine Umtypisierung. In der Schweiz zugelassene Fahrzeuge sind typengeprüft und verfügen über einen Typenschein resp. im Fahrzeugausweis gibt es eine Typenbezeichnung. Diese Typenbezeichnung wird aber meines Wissens bei einer alternativen Nutzung nicht geändert.