MFK: Lieferwagen oder Personenwagen?

Falls du ihn als Personenwagen willst, empfehle ich dir den Vorschlag von Mahamoti.
Betereffend Kücheneinrichtung habe ich in Winterthur die Erfahrung gemacht:
Gaskocher, Plastikbecken und Kanister unter die Klappsitzbank versorgt und fertig. Der Prüfer hat sogar selbst gemeint: Ah da haben sie auch noch die Koch und Waschgelegenheit :wink:

Betreffend Kosten: Meine Verischerungsprämie ist extrem gesunken nach dem umschreiben von Lieferwagen auf Camper.

ich hab die schienen für die 3er sitzbank in den bus geschraubt und mir eine sitzbank besorgt. alle 2 jahre schiebe ich diese in den bus und führe meinen ehemaligen transporter so als pw mit 5 plätzen vor.

gruss
siegi

Da wird es vermutlich beinahe 26 Berechnungsmethoden geben (je nach Kanton wird anders gerechnet).
Gruss
tomix

Zwischen Gewerbe und Privat wird sicherlich noch ein Wenig differenziert.!?

Steuern sind je nach Kanton entweder an der Leistung (idR Hubraum) oder dem Gesamtgewicht bemessen. Für gewisse Fahrzeuge gibt es die halbe / viertel Steuer (z.B. Anhänger für Sportgeräte, Landmaschinen). Camper, Lieferwagen und PW’s zahlen meines Wissens überall die volle Steuer.

Unterschiede ob privat oder gewerblich hätte ich noch nie etwas davon gehört.

Interessantes Thema welches mich gerade beschäftigt!

Frage, falls WoMo eingetragen, darf ich dann bei Gelegenheit trotzdem mal 8-9 Personen transportieren? zB VW Bus Personenenwagen mit 8 Sitzplätzen. Meistens als Camper gebraucht und deshalb auch “umgebaut” und als Camper eingetragen und somit Kosten (Versicherung/Haftpflicht) gespart. Falls man mal mehrere Personen transportieren möchte und dazu den Camper in PW mit drei Sizreihen umbauen kann, wäre das Strassenzulassung- und Versicherungstechnisch gesehen ok? Oder müsste man zwingend umgekehrt, das Fahrzeug als PW mit 3 Sitzreihen eintragen lassen und dann darf man ihn als PW für 8 Personen sowie auch als Camper benutzen?

Hallo miki

Du darfst in deinem PW oder WoMo soviele Personen transportieren, wie im Fahrzeugausweis eingetragen sind. Siehe Beispiel:

image

GRüsse Jörg

Ok ist es dann möglich ein VW Bus als WoMo mit zB 8 Sitzplätzen eintragen zu lassen? Also kann ich mit einem VW Bus mit 3 Sitzreihen und zusätzlich benötigter Campingausstattung bei der MFK vorfahren und die würden dann den Bus so als WoMo mit 8 Sitzen eintragen?

Fragt sich noch, wo ich die Campingausstattung bei 3 Sitzreihen versorgen würde. Bei der langer Radstand Version eventuell hinter der 3. Sitzreihe würde das gehen?

Die Fragen stellst du am besten beim Strassenverkehrsamt deines Kantons, dann kriegst du gesetzesbezogene Auskünfte. :nerd_face:

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Klar könnte ich das und das würde ich auch in Betracht ziehen, falls mir die Antworten nicht weiterhelfen. Aber ist das nicht der Sinn dieser Platform, dass man sich über solche Themen austauschen kann und die gesammelte Information dann für alle einsehbar ist? Sonst hätte das @BananaPancakes mit seiner ursprünglichen Frage ja genau so machen können, sowie auch zahlreiche andere welche Fragen gepostet haben und mit diesen auch direkt zu ihrem Händler oder Mechaniker hätten gehen können.

Deine Frage ist nunmal sehr abhängig von der MFK. Du willst 8 Plätze prüfen aber beim Termin nicht 8 Plätze montiert haben. Die Suche hier im Forum wird dir zeigen, dass es mal geht und mal nicht.
Daher der wichtige Hinweis einfach bei der entsprechenden MFK nachzufragen.

Deine Frage betreffend Platz für Campingausrüstung bei 3 Sitzreihen:

  • was für ein Bus (OK, VW - aber wie weiter)?
  • was an Campingaustattung?
  • was für Sitzreihen (klappbar, verschiebbar…)

Am besten machst du bei einer konkreten Frage einen passenden Thread und stellst dich und dein vorhaben vorher kurz vor.

Gruss

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Anhand der signatur (sagt man dem so??) hat @miki noch keinen bus. Ich deute das er/sie einen 9 plätzer in Aussicht hat… Und möchte das gefährt als womo einlösen (wieso ist mir noch unklar).

Mein t2a 1969 wurde als 9 plätzer eingelöst irgendwann 1970-1980 zu einem camper umfunktioniert und als womo eingetragen.
Bis ca. 2014 hatte er die 9 plätze eingetragen, bei der mfk ist 2014 einem aufgefallen das gar nie 9 personen drinn sitzen können. Es wurde dann geändert auf 6 plätze.

Wie ein vorredner sagte:
-wenn du glück hast klappt es und niemand bemängelt es
-wenn du pech hast bekommst du nur die sitze eingetragen die gehen
-bekommst du den womo nicht.

Variante 1 sehe ich als sehr unrealistisch.

Gem. Merkblatt womo mfk deines wohnkantons siehst du was es für womos benötigt.

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Was nützen dir Halbwissen und Vermutungen in einem Forum, wenn der MFK-Experte anschliessend anders urteilt…
Ich bin auch der Meinung von @santschi und @Camelus. Die Ursprungsfrage ist ja nun auch mal schon 6 Jahre her.
:v:

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Das ist nunmal aber tatsächlich der Sinn dieser Plattform, bei Themen, die man nicht grundsätzlich vom T1 bis über T6 oder gar LT beantworten kann. Das ist mfk Experten, sowie Jahrgang des Fahrzeuges abhängig. Und das ist der Tipp der dir das Forum hier durch deine Schilderung geben kann. Es ist also nicht unmöglich was du vor hast, es spielen aber halt viele Faktoren mit. Bei anderen Themen, die klar und fast überall gleich sind, wird dir hier auch die entsprechende Lösung präsentiert.

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Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten! Dazu gehört, dass die Eintragung vom MFK Ort, Experten, Fahrzeugtyp und -Jahrgang abhängig ist.

Im Thread wurde Eintragung als Lieferwagen, WoMo und PW besprochen und dass sich die Kosten für Strassenzulassung und Haftpflicht für jede Kategorie unterscheiden. Mein Wunsch-Vorhaben ist es ein VW Bus, T4 oder T5, langer Radstand inkl. Aufstelldach (ev. nachträglich anbringen) mit 3 klappbaren Sitzreihen gebraucht zu kaufen um diesen flexibel einsetzen zu können. Heisst, mal als PW mit 8 Sitzen Kollegen vom Sportverein zu chauffieren (20%), mal als Transporter irgendwo ein grösseres Möbelstück transportieren zu können (20%) und öfters mit der Familie zu 4. als WoMo Campen zu fahren (60%). Ich durfte schon zu Camper umgebauten Busse im Urlaub testen und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir keine fix installierte Camping Vollausstattung benötigen sondern uns Module welche wir flexibel ein- und ausbauen könnten besser dienen würden. Falls die genannten Kosten für WoMo tiefer wären als für PW oder Transporter dann würde ich gerne versuchen, diesen als WoMo eintragen zu lassen. Die Ausstattung welche für WoMo nötig ist hätte ich drin als Modul, wahrscheinlich hinter der 3. Sitzreihe da vorne kein Platz wäre. Einfacher wäre es vermutlich den Bus als PW mit 3 Sitzreihen eintragen zu lassen.

Hallo, also den Bus flexibel ein zu setzen und als PW eingelöst zu haben ist absolut kein Problem.

Bezüglich der Kosten, ich habe hier in Graubünden alle 3 Varianten als T3 eingelöst (PW, Lieferwagen und Camper), die kosten unterscheiden sich bei der Strassensteuer nicht, bei der Versicherung selbst ist der Lieferwagen der günstigste, aber marginal (so um die 90.- pro Jahr).

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Hoi mitenand,
Ich weiss das dieser Faden schon älter ist, ich habe aber trotzdem eine Frage dazu.
Ich habe jetzt auch die Ursprüngliche Eintragung als PW gelassen und entferne die Sitze wenn der Ausbau drin ist oder ich etwas transportieren muss.
Nun habe ich trotzdem noch eine Frage:
Müssen die Sicherheitsgurte daurhaft installiert sein?
Also auch wenn ich ihn als Camper einsetze?
Würde ich blöd finden, weil es natürlich ein wenig im weg wäre.

Hallo Tro
Nein, müssen sie nicht.
GRuss Jörg

Hoi Schirx,
Danke für die Antwort. Nicht das ich dir nicht glaube, aber woher weisst du das?
Ich habe im Internet gesucht und leider absolut nichts gefunden ausser einem deutschen der mit seinem Zafira ein Bussgeld erhielt weil er nicht alles Sitze installiert hatte.:^)
Gruess

Hallo Tro
Schriftliches gibt es mit Glück bei deinem Strassenverkehrsamt. Mit Sicherheit aber bekommst du dort eine mündliche Auskunft.

GRuss Jörg