Dann geniesset das noch bis am 1. Juli 2016
https://www.ag.ch/de/dvi/strassenverkehr/fahrzeuge/_fahrzeugpruefung/fahrzeugpruefung_1.jsp
“Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen ab dem 1. Juli 2016 nur mit Händler-
oder Tageskontrollschildern zur Fahrzeugprüfung gebracht werden. Für
Fahrzeuge ohne entsprechende Kontrollschilder wird die Fahrzeugprüfung
nicht durchgeführt.”
In ZH anscheinend immer noch so machbar:
http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZprf/FZprfHinweise.html
“ohne Kontrollschilder nur, wenn dem Strassenverkehrsamt ein gültiger
Versicherungsnachweis vorliegt und das Aufgebot zur Fahrzeugprüfung
mitgeführt wird. Die Fahrt zum Strassenverkehrsamt hat am Tag der
Vorführung auf kürzestem Weg zu erfolgen. Den Versicherungsnachweis
müssen Sie vorgängig bei Ihrer Versicherung beantragen, so dass er durch
diese dem Strassenverkehrsamt vor der Vorführungsfahrt übermittelt
wird.”
Daher tatsächlich je nach Kanton völlig anders gehandhabt…wieder mal wow.
GRüsse,
Jörg