Mangels Felgen, Reifen?

Googlen hilft tatsächlich und lesen schadet auch nicht … :unamused:

[quote=“tüpdö”]http://www.stva.zh.ch schreibt:

3.3 Werden andere als auf der Typengenehmigung aufgeführte Reifendimensionen montiert, darf der Abrollumfang
höchstens um +/- 8 % von der typengenehmigten Version abweichen. Die Felgen-Reifenkombination muss den
ETRTO-Normen entsprechen. Davon abweichende Felgen-Reifenkombinationen sind nur mit einer schriftlichen
Garantie des Reifenherstellers zulässig. Die Geschwindigkeitsanzeige ist evtl. neu zu justieren.[/quote]

Wenn Reifen eingetragen werden sollen, die von der Typengenehmigung abweichen, dürfen diese im Reifenumfang maximal +/- 8 % abweichen. Wenn dabei aber der Toleranzbereich der Geschwindigkeitsanzeige überschritten wird, muss diese neu justiert werden. Da wird keine Aussage über den Toleranzbereich der Geschwindigkeitsanzeige gemacht.

Steht so auf Wikipedia oder in der zugehörigen ECE-Regelung. Die ECE-Regelung ist zwar europäisch, aber auch die Schweiz hält sich daran (ECE-Teilnehmerstaaten). Die ECE-Regelung über Geschwindigkeitsmessgeräte ist in der Schweiz seit 18.07.1988 in Kraft (Verordnung).

Ich korriegiere mich somit, dass die Tachoabweichung nach oben nicht 8% sondern 10% + 4km/h beträgt. Gegen unten, was bei grösseren Reifen entscheidend ist, besteht aber tatsächlich eine Null-Toleranz.

Gruss Rafael