mit aufladbar gas flasche unter’m köchfeld.
hersteller selzam,aus die schweiz, produziert bis 1971 , nür für T1 bus geignet oder T2a.
wird nicht verkauft an T3 fahrer .
So einen habe ich auch noch, sogar mit der originalen Lampe dazu.
Leider ist es so wie mykelog schreibt, die offiziellen Stellen füllen den Alutank nicht mehr auf…
Wenn also jemand eine Adresse hat, welche den Tank noch befüllt, wäre ich ein dankbarer Abnehmer.
geht mal zu einem Spengler ( Kupferdachspengler nicht Carrosserie) die füllen ihre Lötlampen auch selber mit Gas. <img src="/uploads/default/original/1X/899b2c331f8cc02517f77948602974610a95f952.gif" width=“22” height=“16” alt=":-"" title=“Whistle”/>
Die Frage ist ob das mit dem Gewinde Passt?
kann man das nicht selber von einer 10l flasche umfüllen?
ich meine der gashändler in der nähe leert sich die resten der zurückgegebenen flaschen auch zusammen für den eigengebrauch…
also so wie ich das sehe geht das nicht!
um eine gasflasche zu befüllen muss die eine (volle) auf den kopf gestellt werden damit das flüssige gas in die zu befüllende flasche fliessen kann.
die zu befüllende flasche muss ein entlüftungsventil haben sonst geht das nicht
hei ei ei hab s endlich gefunden <img src="/uploads/default/original/1X/899b2c331f8cc02517f77948602974610a95f952.gif" width=“22” height=“16” alt=":-"" title=“Whistle”/>
hab auch so einen. ist super und der spengler um die ecke füll mir die flasche, oder hats jedenfals letztes mal noch getan…
wüsste nicht wieso das ding gegen die vorschriften verstossen sollte. im zweifelsfall einfach nicht nachfragen…
gruss flo
Das wesentliche ist, dass all diese Flaschen die man selber befüllen darf ein Überdruckventil haben. Hat das Ding ein Überdruckventil warum nicht?
Wenn die eine etwas wärmer ist und die andere Flasche etwas kühler bzw. mit viel Geduld geht es auch mit zwei “normalen” Flaschen. Man kann auch einen Adapter auf die Gasflasche drauf schrauben (Gasflasche nach zum Beispiel ACME) und die an einer Flüssiggastankstelle tanken.
Nun aber wieso man dies wirklich nicht tun sollte
Die Flasche kann damit ganz gefüllt werden also beinahe 100% des Inhalts ist flüssiges Gas. Sie muss darf aber zu maximal 80% gefüllt werden. Wenn nun die Flasche sich erwärmt (Sonne kommt, Flasche im Auto,…) dehnt sich das flüssige Gas aus (eine Flüssigkeit kann beinahe nicht komprimiert werden), normalerweise wird dann das Gas über der Flüssigkeit komprimiert, ist aber kein Gas zum zusammendrücken, kann es nur noch die Flasche auseinander drücken. Die Flasche wird also explodieren. Kleine Campingazkartuschen haben aus diesem Grund eine Sollbruchstelle, da sie vorallem mit Butan gefüllt sind und die scheinbar auch mal Platzen können, wenn sie voll sind und hinter einer Autoscheibe vergessen werden. Campingazkartuschen werden scheinbar auch mit Butan gefüllt, da der Druck über dem flüssigen Butan geringer ist als bei Propan und dadurch die Wandung der Kartusche dünner sein kann. In den normaler Campingaz ist scheinbar auch vorallem Butan. Neben dem überfüllen, füllen wir die Flasche also auch noch mit etwas anderem.
Versicherungstechnisch ist das sicher grobfahrlässig und man kann im Falle eines Falles sicher alles selber bezahlen. Für das kann man sich also viele Campingazflaschen kaufen, eine coole kleine Spenglerflasche, eine Tankflasche oder ein Gastank.
Habe diese Problematik Gestern beim Tippen vom Gasworkshop auch Versucht zu berücksichtigen. Hat jemand noch genauer Infos zu den Spenglergasflaschen (in De heissen die Dinger Dachdeckerflaschen), wo kiregt man die usw.?
Moin Tomix
Meinst du so was? selzam.ch/xml_1/internet/de/ … &gruppe=56
Diese nennt sich bei uns badertscherflasche.
Habe aber noch keinen lieferanten gefunden.
Grüsse aus Worb
Jüre
Moin nochmal
Unter pangas.ch/international/web/ … aete_d.pdf gibt es auf seite 48 eine spenglerflasche. Da gibt es wohl verscheiedene namen und ausführungen.
Grüsse aus Worb
Jüre
bei uns im dorf eisenwaren laden hab ich normal gasflaschen wieder aufullen lassen, ganz legal. hab bis jetz noch nicht gefragt wegen diese köchherd aufzutanken.
ich verkauf es nür als dekoratives objekt und übernehm kein haftung für evtl. schaden an menschen, tiere, fahrzeuge,gebaude oder umwel uswt.
oder google fragen <img src="/uploads/default/original/1X/899b2c331f8cc02517f77948602974610a95f952.gif" width=“22” height=“16” alt=":-"" title=“Whistle”/>
bei uns im dorf eisenwaren laden hab ich normal gasflaschen wieder aufullen lassen, ganz legal.[/quote]
Klar kann man eine Flasche auffüllen lassen (wenn die noch eine gültige Prüfung hat). Solange man die nicht mehr als 80% füllt, ist alles ja auch kein Problem ud ich nehme schwer an dass darauf geachtet wird (wägen der Flasche). Ich nehme aber nicht an, dass man eine Campingazflasche legal füllen kann.
Tut man es selber, was man so viel ich weiss einfach nicht darf, sollte man sich zumindest genau wissen was man tut. Wie wenn man an den Bremsen rumschraubt.