Also mein T1 (rennbus) will auf die Strasse, nur darf er das noch nicht weil er noch keine MFK hat. Heute war ich mit allen Unterlagen bei der MFK und … sie verwarfen alle Hände
Problem 1: da ich eine Vorderachse habe mit Rasterplatten habe ich null Chance die so vorzufüheren also achse weg und eine normale drunter. Jetzt zu meiner 1 Frage: WER HAT EINE T1 VORDERACHSE DIE ER NICHT MEHR BRAUCHT. http://img507.imageshack.us/img507/7006/achske0.jpg http://img507.imageshack.us/img507/7006/achske0.06bb421f81.jpg
Problem2: Mein Motor, laut ausweis ist das ein AB Motor mit 1285 cc, glaube aber da ist was faul auch der von der MFK meinte da stimt was nicht???
Manche sagen oooops das ist ein 1600 der ausgebohrt ist
Der nette Herr von der MFK meinte doppel Weber nur mit Prüfungsbericht, und da was nicht stimmt nehmen wir den ganzen motor sowieso nochmals unter die Lupe und es wird alles richtig eingetragen. hmmmm jetzt meine nächste Frage: was soll ich tun???
Jetzt meine 3 Frage: da ich jo bekanntlich mehrere T1 habe und auch einwenig damit handle kann ich da nicht eine Garage Nr beantragen, dan hätte ich nirgens Probleme
Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Kollektivschildern sind stark von eidgenössischen und kantonalen Vorschriften abhängig. In den Artikeln 22 bis 29 sowie in Anhang 4 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) werden die Voraussetzungen, die von einem Interessenten für ein Kollektivschild erfüllt werden müssen definiert.
Betrieben oder Personen, die hauptberuflich einen Betrieb im Motorfahrzeugbereich führen und sich für die Erteilung von Kollektivfahrzeugausweisen interessieren, werden auf ein schriftliches Gesuch hin unter Angabe von Betriebsname, -Art und -Standort Antragsunterlagen und Muster der einzureichenden Unterlagen zugestellt. Aufgrund der Angaben auf dem Fragebogen und den bereitgestellten Unterlagen erfolgt eine Überprüfung der Anforderungen und Berechtigungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften von SVG, VVV, VZV.
Die Bearbeitung von Anträgen ist gebührenpflichtig und wird nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. (Fr. 200.- bis 1000.-).
Erteilung
1 Kollektiv-Fahrzeugausweise werden abgegeben an Betriebe, welche die im Anhang 4 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und:
a.
über die für die Art des Betriebes erforderlichen Bewilligungen verfügen;
b.
Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv- Fahrzeugausweises bieten und
c.
soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes handelt, die in Artikel 71 Absatz 2 SVG vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.
2 Die kantonale Behörde kann von den Voraussetzungen des Anhangs 4 zu Gunsten des Bewerbers oder Inhabers ausnahmsweise abweichen, wenn die Gesamtbeurteilung des Betriebes ergibt, dass die Händlerschilder ohne Gefahr für die Verkehrssicherheit und die Umwelt abgegeben werden können.2
Freund von mir hatte sich ne 1-Zimmer Wohnung in D gekauft und so seine Harley mit Lö-Nummer zu fahren, da er sie in der Schweiz nicht Vorführen konnte.
am besten sagst du denen von der mfk,dass das die rasterplatten nur zum fixieren der drehstäbe da sind.merken die sicher nicht.vorallem haben die doch null ahnung.
der motor,ist ja ein 1300 eingetragen.du darfst eine mehrleistung von 20% eintragen,dass sind ca 10 ps,dass ist die mehrleistung der weber.
und die sache ist geprüft!gut villeich stelle ich mir das ganze einfach vor.ich werde meinen vater zum prüfen schicken,dem glauben sie solche sachen.vorallem gehe ich ihn in einigermassen originalhöhe vorführen.
die prüfexperten sind ja keine t1 kenner
das ist halt so eine sache mit extrem umbauten.am besten man hat einen originalen.
auch mit händlerschilder darfst du sowas nicht fahren,wenn du eine extreme unprüfbare rennmaschine hast musst du herstellerschilder haben und das ist wider was ganz anderes
@splitbusdriver
täusch dich da mal nicht. Die wissen mehr als du ahnen kannst über die alten VW-Modelle. Zum Teil wuchsen die Experten mit diesen Fahrzeugen auf. @Vollmond
Wie schon mal erwähnt ist volkswagen-only und cagero an einem DTC Gutachten dran, das kurz vor Vollendung steht, wo Tieferlegung und Bremsanlage betrifft. Warten bis Gutachten auf Markt verfügbar ist, kaufen und dann prüfen lassen.
ja das gibt es,aber man daf nicht schon mit dieser einstellung hingehen.
vielleicht hilft ja auch das dumm stellen?!
das mit dem gutachten ist so eine sache.als ich vor 4jahren angefangen habe mein bus zu restaurieren hat cagero gesagt so seinen fast soweit.voreinem halben jahr wollte ich wegen den gutachten schauen gehen (da ich mein bus so umgebaut habe wie das gutachten das fast fertig war) leider ist dem typ das geld ausgegangen und kein gutachten vorhanden-somit habe ich die lust verloren auf cagero zuhören.werde es selber irgendwie probieren hin zu bescheissen.
für die csp scheibenbremse gibt es von volkswagen only? oder so ein gutachten.
ja das stimmt das mit dem gutachten zögert sich recht in die Länge. Aber anscheinend haben sich die beiden Firmen zusammen getan um das nun endlich auf die Beine zu stellen. Yves Bertolini von volkswagen-only kann da genauer bescheid geben. Sie haben ja kürzlich im sommer einen speziellen Show-Car T1 für einen Kunden gemacht. Der ist ziemlich tief, mit ziemlich Dampf unterm Hintern. Und der ist abgenommen. Siehe Homepage www.volkswagen-only.ch
Kann mir das mal jemand mit den Gutachten erklären? Wieso muss das noch gekauft werden? Wenn irgendwann irgendetwas mal geprüft und zugelassen wurde, muss es doch immer zugelassen werden?
Gruss
tomix