Gesamtgewicht mit oder ohne Fahrer?

Haben wir eigentlich noch echte, nämlich technische probleme oder zuviel freizeit zum verbraten? Oder wollen wir den beitrag bald “stummschalten”???

2 „Gefällt mir“

Ist ja bereits unter Off-Topic und Allerlei… von daher kann man hier schon bisschen non-sense durchnehmen.

Na ganz einfach: Das Betriebsgewicht darf das Gesamtgewicht nicht übersteigen.

Das ist ja bereits durch die Wörter “Betriebsgewicht” und “Gesamtgewicht” definiert. Wenn du dich erkundigst, was die Wöter bedeuten, ist dein vorgeschlagener Satz wie “Das Wasser ist nass”, was per se schon alleine durch die Wörter “Wasser” und “nass” definiert ist, ohne dass es diesen Satz braucht.

1 „Gefällt mir“

Die “Erkundigung”, was die Wörter Betriebsgewicht und Gesamtgewicht in diesem Gesetzestext bedeuten, sind einzig und alleine durch den Gesetzestext möglich. Und genau das steht eben nicht drin. Das Betriebsgewicht ist sauber definiert, das Gesamtgewicht ganz und gar nicht.

Dein Vergleich mit “Wasser ist nass” ist übrigens besser, als du selber realisierst. Wasser ist keinesfalls immer nass, es ist nass, gefroren oder gasförmig.

Dann ist es aber kein Wasser mehr sondern Dampf oder Eis.

2 „Gefällt mir“

So, es kam die Antwort vom Strassi:

Auf der Strasse zählt das Betriebsgewicht.

Somit ist die Frage schriftlich geklärt.

Ich hol’ jetzt mal Popcorn.

10 „Gefällt mir“

Quatsch.

Ja man spricht darum auch immer von verwässerten Strassen im Winter und die Wasserfläche der Eiskunstläuferinnen werden ja auch immer so genannt. Und dann wären ja noch die Wassermaschinen die früher über unsere Schienen wässerten :wink: Hab ich übersehen :wink:.

Warum glaubst du denn nun dem Strassenverkehrsamt, dass auf der Strasse das Betriebsgewicht zählt? Haben die dir den entsprechenden Artikel zugesendet? Hat das Strassenverkehrsamt nun das Gesamtgewicht sauber definiert, welches angeblich ganz und gar nicht definiert ist?
Wo ist jetzt der Unterschied zwischen Betriebsgewicht und Gesamtgewicht?

1 „Gefällt mir“

hahaha, @Matriks .
Gute Idee, ich auch…

1 „Gefällt mir“

Ist es Dein Freund der Du täglich, beim Zähneputzen siehst. Der das wissen will? Frag ihn bei Gelegenheit. Ob Er der normale Schulplan absolviert hatte, oder Lernplan 21.

2 „Gefällt mir“

Es artet nun definitiv off-topic aus. Leider finde ich keine Chips im hause…

1 „Gefällt mir“

Das stimmt leider nicht ganz Eis und Dampf ist Wasser aber in einem anderen aggregatzustand.

:wink:

Oder: Das Gesamtgewicht ist das grösste mögliche Betriebsgewicht.

1 „Gefällt mir“

Gesamtgewicht und Betriebsgewicht sind Gewichte.

Je nachdem welchen Zustand/welche Funktion es hat wirds halt anders benannt.

Auf Kreuzungen und Kreisverkehren auch?

3 „Gefällt mir“

Blablabla, gähn. Egal, die Frage wurde geklärt.

Ist es dein Freund (dein klein), (Komma) den (den, nicht der) du (klein) täglich (ohne Komma) beim Zähneputzen (immerhin gross geschrieben, Kompliment) siehst? (Fragezeichen) Der das wissen will (kein ganzer Satz, da gehört vorher ein Komma hin, kein Punkt). Frag ihn bei Gelegenheit (soweit korrekt). Ob er (klein geschrieben) den (nicht der) normalen (mit n am Schluss) Schulplan absolviert hatte (kein ganzer Satz, vorher ist ein Komma richtig, kein Punkt) oder (ohne Komma davor) Lehrplan 21. (Fragezeichen, kein Punkt)

Wer im Glashaus sitzt, soll keine Steine werfen. Anders formuliert: Emil soll Abstand nehmen vom Lehrplan 21.

Am Schluss ist es doch einzig und alleine entscheidend, wie es bei einer Kontrolle in der Schweiz gehandhabt wird. Zumindest da ist es klar geregelt.

Zufällig kam gerade gestern ein Kumpel von mir in die Kontrolle – und war leider überladen. Er MUSSTE beim Wägen im Fahrzeug sitzen bleiben! :wink:

Frage an den Polizisten bei der Kontrolle:

Wird bei einer Gewichtskontrolle in der Schweiz das Fahrzeug inklusive Fahrer gewogen oder ohne Fahrer?

Antwort:

Bei einer Kontrolle wird das Fahrzeug mit dem tatsächlichen Gewicht im Moment der Kontrolle gewogen – also inklusive Fahrer, Beifahrer, Gepäck, Ladung und Treibstoff. Dieses Ist-Gewicht wird dann mit dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) im Fahrzeugausweis verglichen.

Wenn das gemessene Gewicht das zulässige Gesamtgewicht übersteigt, gilt das Fahrzeug als überladen.

(IQuelle/hinweis: ACS – Automobil Club der Schweiz)

Voilà, ich denke, damit ist die Frage geklärt und hat sich erübrigt!

3 „Gefällt mir“