Gesamtgewicht mit oder ohne Fahrer?

Ein Freund fährt einen VW-Bus, die Zuladung ist sehr knapp. Er sagt, das Gesamtgewicht werde jeweils ohne Fahrer gemessen. Das ist falsch, das ist uns hier allen klar. Aber wie kann ich ihm das beweisen? Ich suche einen Gesetzestext.

Das Internet ist voll mit korrekten Informationen aber die können natürlich berechtigterweise angezweifelt werden. Daher muss es ein Gesetzestext sein oder die Aussage der Polizei oder so was. Ich habe mir die Finger wund gegoogelt.

Danke für eure Hilfe.

Salut. Ich habe nur kurz gegooglet und fand diese Passage:

Art. 7 VTS (Verordnung technische Strassenfahrzeuge - 2022)
Gewicht im Fahrzeugausweis – Automobil Club der Schweiz ACS

Ah, Stichwort Betriebsgewicht, das war mir nicht geläufig.

Jetzt fehlt noch der Hinweis, dass das Betriebsgewicht nicht höher sein darf als das Gesamtgewicht. Diesen Zusammenhang finde ich nirgends. Komisch. Oder lese ich etwas falsch?

Im ersten Link von fubu steht ja dies:

4 «Gesamtgewicht» ist das für die Zulassung massgebende Gewicht (Art. 9 Abs. 3bis SVG). Es ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf. (5)

Das muss doch auch deinem Freund reichen. Das Fahrzeug kann ja ohne einen Fahrer nicht verkehren, somit ist das Gesamtgewicht zwangläufig mit Fahrer gemessen.

GRuss Jörg

Naja, so ganz klar ist das gemäss Formulierung nicht. Die Messung könnte sehr wohl ohne Fahrer erfolgen, ist eine Definitionssache.

Der Zusammenhang zwischen Betriebsgewicht und Gesamtgewicht wird nirgends erwähnt. Leider.

Uns hier ist das klar aber die Formulierung lässt sehr wohl Unklarheiten offen.

Doch! Die Formulierung ist Glasklar und gibt absolut keinen Spielraum für anderwertige Auslegungen! Fett markiert: “Es ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf.”

Somit MUSS die Messung MIT Fahrer erfolgen! Ist ja so definiert.

Zusammenhang Betriebsgewicht und Gesamtgewicht braucht es nicht. Es steht alles im Absatz 4 was nötig ist, und wie gemessen wird. Das höchste Gewicht mit dem das Fahrzeug verkehren darf ist absolut eindeutig MIT Fahrer und somit wird auch definitiv MIT Fahrer gemessen.

2 „Gefällt mir“

Beim Strassenverkehrsamt ist immer der Fahrer mit auf der Wagge. (im Fahrzeug)

Wenns knapp wird kann dein Freund ja einfach jeweils nur halb voll tanken :winking_face_with_tongue:

Wir wissen, dass es so ist. Wir wissen, dass der Polizist mit Fahrer wiegt.

Die Formulierung ist nach meinem Sprachverständnis nicht klar. Das Gesamtgewicht nimmt keinen Bezug auf das Betriebsgewicht. Beim Betriebsgewicht wird der Fahrer explizit genannt. Beim Gesamtgewicht wird er nicht genannt, das lässt durchaus Platz für Spekulationen. Leider.

Die Tatsache, dass beim Strassenverkehrsamt mit Fahrer gewogen wird, lässt nicht zwingend den Analogieschluss zu, dass der Polizist das auch so machen MUSS. Eine verlässliche Aussage im Gesetz wäre schon schön.

Mir kam eine Idee, ich frage im Strassi an. Bin gespannt.

Ich muss ein wenig schmunzeln, geht’s hier um eine Wette über 10000.– oder so?
Es scheint, als legst du dich mächtig für diese Sache ins Zeug :nerd_face:
Du musst ja keine Verantwortung für das Tun deines Freundes übernehmen.
Wenn er falsch liegt und die Polizei büsst wegen zu hohen Gesamtgewichts, hat er ein Problem und nicht du :upside_down_face:
Ist ja wirklich so wie Schirx das Gesetz zitiert. Amen.
Rechtsgültige Auskunft bekommst du stets beim STVA, im Streitfall kann ja dann noch die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt bemühen um den Gesetzestext einmal mehr auszulegen :laughing:

1 „Gefällt mir“

Die Polizei misst nicht das Gesamtgewicht. Die Polizei misst das Betriebsgewicht und wird tätig wenn dieses das Gesamtgewicht überschreitet. Die Definitionen sind verlinkt.

1 „Gefällt mir“

Der Polizist misst gemäss Gesetzesartikel das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehrt. Also per Gesetz vorgeschrieben mit Fahrer.

Ob dieses nun Gesamtgewicht oder Betriebsgewicht genannt wird, ist völlig egal.

Also eigentlich werden ja alle die im Fahrzeug sitzen mit eingerechnet. Das einzige ist das du bei der Nutzlast die im Ausweis steht 75kg für den Fahrer dazu rechenen kannst da dieser schon mit 75Kg im Leergewicht eingerechnet ist. Sowie Treibstoff von min.90% vom Tank.

Evt noch als Hilfe Gewicht im Fahrzeugausweis – Automobil Club der Schweiz ACS

Leergewicht ist inkl. Fahrer (75KG)

Leergewicht + Nutzlast ergibt Betriebsgewicht (auch Menschen sind Nutzlast)

Betriebsgewicht darf das Gesamtgewicht nicht überschreiten.

1 „Gefällt mir“

Leergewicht und Gesamtgewicht sind technische Limiten. Gewogen wird das Betriebsgewicht und das ist immer einfach so wie das Fahrzeug unterwegs ist zum Zeitpunkt der Kontrolle.

In Zukunft wird das wohl auch mal ohne Fahrer sein, wenn der Bus Vollautonom fährt :slight_smile:

Ob Leergewicht mit Fahrer, Treibstoff etc. ist in diesem Kontext nicht relevant. Das ist insb. wichtig wenn die erlaubte Zuladung errechnet werden soll.

Also, ich als nicht Sprachexperte finde die Formulierungen hier für einmal sehr klar.

Gesetzestext zum Gesamtgewicht:
<Es ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf>

Also verkehren = fahren, es muss also so gemessen werden wie es im Minimum gefahren werden kann. Sprich mind. 1 Person muss im Bus sein. Sonst fährt das Ding ja nicht…
Du kannst eine Palette mit 1t in den Bus laden und dann mit dem Bus auf einen Hänger = kein Problem, denn der Bus verkehrt so ja nicht von alleine.

Betriebsgewicht:
Gewicht zum Zeitpunkt der Messung mit allem wie der Bus gerade gefahren/verkehrt (im Verkehr teilgenommen hat) ist. Also ganze Ladung und allen Personen die im Bus waren.

Und somit ist dann klar, das Betriebsgewicht darf dann nicht über dem zulässigen Gesamtgewicht sein.

Zitat Jack Sparrow:
Klar soweit?!

2 „Gefällt mir“

Wir können hier viel rein interpretieren, die Formulierung bleibt für mich unklar und lässt Spekulationen offen.

Ich habe Antwort erhalten vom Strassi, allerdings haben sie meine Frage falsch verstanden. Habe präzisiert und erwarte eine neue Antwort. Bin gespannt.

Ja lesen und verstehen ist nicht jedem gegeben.

4 „Gefällt mir“

…..bla, bla, bla.

Weil wir wissen, wie der Sachverhalt ist, interpretieren wir den Text so, dass es aufgeht.

Das heisst ganz und gar nicht, dass der Text das auch aussagt.

Aber eben, die Diskussion ist müssig. Warten wir die Antwort des Strassi ab.

Was erwartest du denn für einen Satz der die Sachlage deiner Meinung nach klärt?

Steht denn irgendwo dass mit allen 4 Räder oder inkl. Frontscheibe gemessen werden muss? Oder darf man für die Messung zumindest das Ersatzrad raus nehmen? Muss denn jedes Teil separat genannt werden damit es deiner Meinung nach eindeutig ist oder könnte womöglich der Satz im Gesetz “Es ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf.” doch ausreichen?

5 „Gefällt mir“