Heute ist mir beim Lesen des TCS Magazins ein Artikel aufgefallen:
“Jedes Fahrzeug, dass in der Schweiz angemeldet ist, muss beim Verlassen der Schweiz einen CH-Kleber habe”… ansonsten kann man im Ausland gebüsst werden, theoretisch auch beim wieder Einreisen in die Schweiz.
Wen der CH-Kleber aus optischen Gründen am Heck stört, kann ihn ja zur Sicherheit im Handschuhfach mitführen und schnell hinkleben, wenn ein Ordnungshüter mal blöd tun sollte. Ansonsten fahre auch ich schon über 10 Jahre im Ausland ohne diesen Kleber rum. - Und an meinem Töff-Heck hats gar keinen Platz dafür.
Umgekehrt wurde ich erst letztes Jahr von einem Reinacher Polizist angehalten, da ich auf meinem Oldtimer kein “F” drauf hatte. Die Begründung war, dass sie ansonsten bei einer Verfolgung meine Nummer keinem Land zuweisen könnten.
Ist ja auch schwierig, wenn die Nummer schwarz ist und am Ende eine 68 steht…
Offiziell (nach Wiener Übereinkommen) muss am Heck das Land mit der Länderkennung auf einer ovalen «Plakette» markiert sein (nur die grosse Variante ist offiziell erlaubt).
Ebenfalls offiziell bewilligt ist der seitliche blaue Streifen auf dem Nummerschild mit der Länderkennung. Der blaue Streifen auf den «EU-Nummer» (Türkei hat auch einen blauen Streifen) wurde jedoch erst deutlich nach dessen Einführung offiziell bewilligt. Daher wurden wohl eine zeitlang das ganze nicht so genau genommen (blauer Streifen reichte und Schweizerkreuz wohl auch). Nun reicht aber offiziell nur noch der blaue Streifen und das Schweizerkreuz eben nicht (da hätte man etwas besser verhandeln können, zumindest so, dass in Zukunft evtl. auch ein roter Streifen reichen würde mit CH).
Wie auch immer, wir hatten quer durch Europa ein CH am Heck, jedoch war dies verdeckt durch die Velos die unter einer Hülle waren. Aber was nützt einem ein CH am Heck, wenn sie am Zoll erst beim Betrachten des Schweizerkreuz auf dem Nummerschild am Heck wissen woher man kommt, obwohl man den Pass in den Händen hat (soviel ich weiss haben nur die Schweizer einen roten).
In der Schweiz selber braucht es kein CH, wodurch man aus meiner Sicht auch beim Einreisen in die Schweiz nicht gebüsst werden kann, wen man keines am Heck hat. Das Magnet-CH könnte genau auf der Grenze abgefallen sein;-). Aber dies ist wohl das gleiche wie aus der Türkei nach Griechenland einreisen und nur die ID zeigen und der Zöllner will dann den Pass sehen.
Gruss
tomix
Ich habs beim t2 an die Heckscheibe gepeppt. Genau dort wo der Lanschrank mir soderso die Sicht versperrt. Ich hatte Probleme bei der Ausreise im Tessin. Die Italiener wollten dieses CH. Also raus und auf die Scheibe…
Je mehr wieder, von der alten Regel wissen/lesen, desto mehr muss der CH Kleber wieder dran sein
Gruss Tom [/quote]
Da hast du natürlich recht, da so was aber nicht mit einer Ordnungsbusse geahndet wird (zumindest in der Schweiz nicht), wird man wohl verzeigt und dann wird es einfach schweine teuer. Dann doch lieber ein Magnet CH für <5.- und wenn man es vergessen hat, den Kleber aus dem Handschuhfach nehmen, sich beim Polizist entschuldigen und diesen hinten ran kleben. Dann wird der es wohl sein lassen. Das gehört wohl in die ähnliche Kategorie wie die Tafeln hinten am Auto. Hauptsache es ist etwas dran im Süden (ob diese überhaupt dran sein muss bei einem CH-Fahrzeug weiss ich nicht). Auf jedenfall müssen wir als Schweizer keine Apotheke mitführen, keine Warnwesten usw., auch im Ausland (es ist ein CH-Fahrzeug und muss der CH-Norm entsprechen). Aber es ist wohl einfacher und auch sinnvoller wir haben das Zeug trotzdem dabei.
Gruss
tomix
Echt, Warnweste etc wären für uns nicht obligatorisch? Wusste ich gar nicht.
Mit dieser quadratischen Tafel habe ich mich auch gerade rumgeschlagen. Die “Richtigen” für Italien und so kosten gegen 60.- und das war mit die Sache nicht wert, habe nun eine aus Plastik gekauft für 5.-. Die Rot-Weissen Streifen reflektieren nicht aber sie hat immerhin in jeder Ecke ein Rückstrahler. Nun hoffe ich, dass gilt was du sagst “hauptsache etwas dran”…
Wenn im Ausland eine Pflicht für Warnweste oder Apotheke besteht, muss man sich daran halten, egal ob im eigenen Land eine solche Pflicht besteht oder nicht. Und wenn du in Italien an den falschen Polizisten gerätst, nemmens die mit den genormten Tafeln sehr genau.
Also Warnweste und Apotheke habe ich so oder so dabei. Finde beides sehr sinnvoll, habe das Zeugs auch in der CH immer griffbereit.
Mit der Tafel werde ich mal schauen. Vielleicht läuft mir in Italien eine günstigere über den Weg, dann wechsle ich Unterwegs auf die offizielle Tafel. Oder ich leihe mir eine von einem Bekannten aus, mal schauen ob sich was ergibt.
[quote=“mawedan”]Wenn im Ausland eine Pflicht für Warnweste oder Apotheke besteht, muss man sich daran halten, egal ob im eigenen Land eine solche Pflicht besteht oder nicht. Und wenn du in Italien an den falschen Polizisten gerätst, nemmens die mit den genormten Tafeln sehr genau.
Gruss martin[/quote]
So wie ich dies verstanden habe muss das Fahrzeug die Schweizer Vorschriften erfüllen und gut ist (genau dies wird im Wiener-Übereinkommen geregelt). Ein Fahrzeug mit CH-Schildern braucht somit z. B. in Spanien keine zwei Pannemdreiecke, genau so darf dafür aber ein Deutscher mit einem AAZ im T3 in die Schweiz fahren, sein T3 muss eben auch nur die Deutschen Vorschriften einhalten. Genau aus diesem Grund darf man aber die CH-Schilder nicht abgeben, wenn das Fahrzeug im Ausland gefahren wird.
Gruss
tomix
Das gilt nur für technische Vorschriften an Fahrzeugen. Strassenverkehrsvorschriften oder Landesgesetze sind auch von ausländischen Bürgern einzuhalten. Hier z.B. ein Auszug vom östereichischen Auswärtigen Amt:
Warnwesten im Straßenverkehr
Seit dem 1. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnweste, die vom Fahrer immer mitgeführt werden muss, ist zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstraße für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen ausgestellt .
Und so hat ein jedes Land seine speziellen Vorschriften.
[quote=“mawedan”]Das gilt nur für technische Vorschriften an Fahrzeugen. Strassenverkehrsvorschriften oder Landesgesetze sind auch von ausländischen Bürgern einzuhalten. Hier z.B. ein Auszug vom östereichischen Auswärtigen Amt:
Warnwesten im Straßenverkehr
Seit dem 1. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnweste, die vom Fahrer immer mitgeführt werden muss, ist zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstraße für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen ausgestellt .
Und so hat ein jedes Land seine speziellen Vorschriften.
Gruss martin[/quote]
Ich behaupte trotzdem, dass dies dem Wiener-Abkommen widerspricht und somit internationalem Recht. De Facto bleibt die Weste immer im Auto, De Jure müsste sie immer beim Fahrer sein. Aber so ein Verfahren weiter zu ziehen ist extrem teuer und lohnt sich natürlich nicht, da ist es billiger so eine Weste für ein paar Franken dabei zu haben, sogar die Busse ist billiger. Je nach Land brauchst du dann soviel ich weiss noch so viele wie Insassen (frag mich nicht ob irgendein Land dann noch die Farbe vorschreibt), dies wären bei unserem einen Bus dann 9 Stück!
In die genau gleiche Kategorie gehört wohl der Alkoholtester in Frankreich, die Apotheke, das zweite Pannendreieck in Spanien, evtl. die verschiedenen Tafeln hinten am Auto usw…
Nur etwas von dem macht es ja nicht aus, aber 9 Westen, 1 Apotheke, 2 Pannendreiecke, die Tafel (theoretisch zwei Stück), evtl. noch ein Feuerlöscher (ist sicher in irgendeinem Land auch noch Vorschrift), ein Alkoholtester,… da kommt dann schon etwas zusammen.
Bis auf den Alkoholtester und das zweite Pannendreieck, haben wir im Westi sogar alles dabei. Aber trotzdem wird es nie reichen, da z.B. die Dreieckstücher in der Apotheke nicht der ÖNORM K 2122 entsprechen. Ich habe in der Apotheke neben ein paar Pflaster und Desinfektionsmittel für den Alltag, Zeug vom Militär drin für einen Unfall (ich nehme nicht an, dass dies einer ÖNORM, DIN-Norm oder was auch immer entspricht. In Österreich müsste dies in einer Apotheke drin sein: apotheker.or.at/Internet/OEA … enDocument
Nun sag mir mal was du davon in deiner Apotheke hast, falls sie nicht eh schon abgelaufen ist (falls es eine normale Autoapotheke ist steht ein Verfallsdatum drauf!).
Evtl. ist die Apotheke aber eine technische Vorschrift, dann wäre es ja so oder so egal.
Gruss
tomix
Ich persönlich schaue sehr genau auf das Ablaufdatum meiner Apotheke. Sehe zwar auch keinen Sinn, wieso ein Pflaster oder Verband “ablaufen” sollte. Sich darüber aufregen bringt aber rein gar nichts, ist hald nun einmal so. Die alten Apotheken gebe ich jeweils den örtlichen Pfadfindern, die können sie gut für Übungen brauchen. Und man hat das Geld schon blöder ausgegeben.