1.6TD (JX) mit Ladeluftkühler (Busschmiede)

Hoi zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Erfahrungsschatz weiterhelfen.

Ich möchte meinen T3 California JX Motor mit LLK (von Busschmiede mit TÜV Gutachten) im Kanton Zürich einlösen.
Den Bus habe ich als Zügelgut/Erbschaftsgut verzollt. Der LLK ist in den deutschen Fahrzeugpapieren eingetragen.

Beim Strassenverkehrsamt angekommen akzeptieren sie das TÜV Gutachten nicht (Begründnung: gilt nur national also nur in Deutschland) und sie fordern, wenn ich den Bus weiterhin mit LLK fahren möchte, eine Abgas- und Geräuschmessung von bspw. FAKT oder DTC. Bei DTC kostet das 3000CHF +/-. Angenommen ich würde die extrem teuren Tests durchführen, heisst es doch noch lange nicht, dass die gemessenen Werte eine Zulassung rechtfertigen.

Hat jemand von euch Erfahrung/Tips und Tricks mit JX +LLK als Zügelgut, zur Einreichung, zu den geforderten Tests. Hat jemand von euch diese Leistungssteigerung in der Schweiz bereits eingelöst bekommen etc?

Ich bin für alle Tips sehr dankbar. Es wäre zu schade, wenn der Bus so wie er ist hier in der Schweiz nicht fahren darf.

Grüsse
Matz

Hey Matz

ich wollte meinem JX auch mal einen LLK spendieren:
https://vwbusforum.ch/t/ladeluftkuhler-t3-jx/15339/1

Habs dann aber aufgegeben und mich anderen Themen gewidmet (Ölkühler, Chromstahlkühlwasserrohre, …).

Kannst du mir sagen, ob du den LLK bei fahren merkst? Hast du merklich mehr Leistung?

Wenn du ihn vorgeführt bekommen hast, würde es mich sehr interessieren, was du alles machen musstest.

Mfg
Lorenz

In der Schweiz sind solche Sachen nicht ganz einfach. Bau ihn doch einfach aus und nachher wieder ein? Weill beim normalen MFK Termin nach 2 Jahren merkt das eh keiner. Und die Polizei sowieso nicht. Bei meinem R5 GTE mit Saugmotor hst mal einer den Turbolader gesucht.

@eberschnulli
Der Wasser LLK von der Busschmiede ist sehr gut und man merkt die Mehrleistung sehr.
Vorallem in den Alpen, beim Überholen etc. Kombiniert mit 15 Zoll Bereifung (z.B. 215/75 R15) kommt das richtig gut.

Hallo Matz

Die Angelegenheit interpretiere ich so:
a) Fahrzeuge aus dem Ausland, deren Technik ab Werk nicht der Schweizer Typenprüfung des entsprechenden Jahrgangs entsprechen, können als Umzugsgut eingeführt werden und erhalten dann die Typenprüfung “X”. So ist beispielsweise die Einfuhr eines T3 möglich, auch als Typen, die in der Schweiz nie eine Zulassung erhalten haben (z.B. ein JX syncro). Dabei gibt es noch Regelungen, wie lange der Halter oder seine Familie das Fahrzeug benutzt haben muss und wie lange es in der Schweiz nicht weiterverkauft werden darf. Eine Einfuhr eines T3 ist in der Regel sowieso nur als Umzugsgut möglich, da in dar Schweiz damals strengere Lärmgrenzwerte galten und eine Nachrüstung und Nachprüfung (Einzelabnahme) viel zu teuer zu stehen kommt.
b) Sind an dem Fahrzeug als Umzugsgut zusätzliche technische Änderungen vorgenommen worden, liegt es offenbar im Ermessen des jeweiligen kantonalen Strassenverkehrsamtes, wie damit umgegangen wird. So kann eine Zulassung verweigert werden, teure Nachprüfungen gefordert werden oder es wird toleriert oder übersehen. Auch ich bin gespannt, ob jemand in der CH legal mit einem JX mit LLK herumfährt.
c) Alle leistungssteigernde Massnahmen müssen in der Schweiz dem Strassenverkehrsamt gemeldet und von diesem abgesegnet werden. Dazu braucht es entsprechende Papiere oder Testergebnisse. Für eine Steigerung von mehr als 20% muss dies der Generalimporteur veranlassen oder eine Bescheinigung dazu ausstellen. Meist scheitern auch nur geringe leistungssteigende Massnahmen daran, dass sich die Lärm- und/oder Abgaswerte erhöhen.

Gruss, inbus

@doggybeck

Danke für die Auskunft! Evtl. verbau ich mir dann auch mal so ein Ding :smile:
Aber hat zur Zeit noch keine Priorität.

Solltest du aber doch noch einigermassen kostengünstig durch die MFK kommen, lass es mich bitte wissen.

Danke und Gruss
Lorenz

… ich zuerst den Turbo;-).
Gruss
tomix

Das tolle ist: In der Schweiz lässt sich dank dem DTC fahrzeugtechnisch viel mehr umsetzen als viele zu glauben gedenken.
der Nachteil daran: dafür ist ein immens dickes Portemonnaie von Nöten.

Wenn der Nachteil erfüllt ist, dann stehen einem alle Wege offen. <img src="/uploads/default/original/1X/899b2c331f8cc02517f77948602974610a95f952.gif" width=“22” height=“16” alt=":-"" title=“Whistle”/>

Hallo zusammen

Ich stimmt imbus in fast allen Punkten zu. Bei c sehe ich das ein wenig anders:

Wenn die Leistungssteigerung unter 20% liegt, muss ja wie imbus schriebt der Hersteller / Importeure dies nicht absegnen. Und als Papiere sollten in diesem Fall die deutschen Fahrzeigpapiere reichen. Alles hängt also davon ab, welche Leistung dort aktuell eingetragen ist. Der JX war werksseitig mit 51 kW zugelassen. Wenn also in den deutschen Papieren 61 kW oder weniger eingetragen sind sollte es gehen. Von den Lärm- und Abgasmessungen wäre er ja befreit, da er den Bus schon mit eingetragenen LLK als Zügelgut eingeführt hat.

Wenn es mehr als 61 kW sind, wird es sehr sehr schwierig…

Gruss
Matze

Ist es nicht so dass man beweisen muss, dass eben dieses aktuelle Setting am Bus wirklich nur die 61kW auf dem Kasten hat? Und eben diesen Beweis muss man beim DTC einholen, da der Deutsche TüV Wisch zu den Teilen nicht akzeptiert wird, und es auch kein Schweizer Importeur gibt, welcher bescheinigt, dass das Fahrzeug mit LLK Nr. XYZ genau 60kW hat?

Sonst kann ja jeder kommen, was dran schrauben und einen Wisch vorlegen, welcher <20% Steigerung ausweist.
Jemand muss doch das verifizieren, und weil das der Depp-xperte vom SVSA nicht kann, machts eben der Dipl. Ing. DTC für teuer Geld.

Irgendwie war das bisher mein Laienwissen, kann aber auch falsch sein.

Ich vermute in einem Schweizer Volkswagen-Forum können Dir die Golf-Tuners sicher um einiges kompetenter Antwort geben was die Zulassungen von LLK’s und DTC-Expertisen betrifft.
Das Vorgehen wird ja wohl vergleichbar sein, ob nun 1er Golf oder T3er

schau mal hier rein:

vwaudi-forum.ch/

[quote=“MysticG”]Ist es nicht so dass man beweisen muss, dass eben dieses aktuelle Setting am Bus wirklich nur die 61kW auf dem Kasten hat? Und eben diesen Beweis muss man beim DTC einholen, da der Deutsche TüV Wisch zu den Teilen nicht akzeptiert wird, und es auch kein Schweizer Importeur gibt, welcher bescheinigt, dass das Fahrzeug mit LLK Nr. XYZ genau 60kW hat?

Sonst kann ja jeder kommen, was dran schrauben und einen Wisch vorlegen, welcher <20% Steigerung ausweist.
Jemand muss doch das verifizieren, und weil das der Depp-xperte vom SVSA nicht kann, machts eben der Dipl. Ing. DTC für teuer Geld.

Irgendwie war das bisher mein Laienwissen, kann aber auch falsch sein.[/quote]

Hallo

Die Bestätigung kann auch von einem zertifizierten Prüfstandbesitzer kommen. Hab meinen BMW 2002 in der Nähe von Lachen auf dem Prüfstand gehabt und dass wurde von der MFK ohne weiteres akzeptiert. Name müsste ich zuhause mal nachschauen…

Gruss
Marc

Hallo zusammen

Der Chefsachverständige unseres Kantons meinte während des “Findungsprozesses” für die Einlösung meines Busses ich müst eh auf den Prüfstand da ich mit 85 kW die 20% längstens überschritten hätte. Wenn ich drunter wäre, hätte er die Leistungsangaben aus den deutschen Fahrzeugpapieren übernommen.

Aber angenommen Matz muss auf den Leistungsprüfstand. Dann soll er doch dafür die Leistung soweit runterdrehen, dass er innerhalb der 20% Mehrleistung bleibt. So kriegt er den LLK und eine moderate Leistungssteigerung eingetragen. Was er dann nach der Leistungsprüfung mit seiner ESP macht… <img src=“/uploads/default/original/1X/899b2c331f8cc02517f77948602974610a95f952.gif” width=“22” height=“16” alt=“:-”" title=“Whistle”/>

Gruss
Matze

Update:
danke an alle hilfreichen Kommentare. Der LLK ist nun offiziell eingetragen mit 66KW. Und das Bussle fährt nun mit ZH Kennzeichen!

Grüße!

Von einer DE Nummer zu einer ZH Nummer…ich glaub du drehst dich im Kreis :stuck_out_tongue:

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Bitte um mehr Infos.
Wo hast du eine Bescheinigung herbekommen, oder warst du beim DTC?
Was warteten noch alles für Stolpersteine auf dem Weg und was hat der Spass über den Daumen insgesamt gekostet?
Könnte das ein Präzedenzfall sein, an welchem sich weitere Interessenten von LLK auf JX halten können um das ganze nachzuahmen, oder war das bei dir ein Sonderfall wegen Zügelgut?

Das würde mich schon sehr interessieren…
Man will ja nicht nur immer Geld in den Bus stecken für irgendwelche Annehmlichkeiten der Familie, sondern auch mal was für die Annehmlichkeiten des Fahrers…

Eine offiziell anerkannte Leistungsmessung gibts beim Autohaus Keller in Altstetten ZH für ca. 190chf. DTC und FAKT waren mir dann doch einfach zu teuer.

Der Bus wurde als Zügelgut/Erbschaft verzollt und somit war das ganze überhaupt erst möglich.

Neben der Leistungsmessung wurde noch das Abgaswartungsdokument (der AMAG) verlangt.

Das wars!

Hallo Matz
ich möchte auch einen Ladeluftkühler der Busschmiede eintragen lassen im Kanton Bern. Kannst du mir vielleicht helfen? Welche Zulassungsstelle war das? Kannst du vielleicht die Eintragung schicken?
Gruss Philipp

Wen du ein CH Fahrzeug hast kannst du es ohne Fakt oder DTC vergessen. Er konnte das nur eintragen lassen weil das Fahrzeug als Zügelgut nach CH gebracht wurde.