Ladeluftkühler T3 JX

Hoi zäma

Auf Ebay habe ich folgenden Ladeluftkühler gefunden:
http://www.ebay.de/itm/VW-Bus-T2-T3-Ladeluftkuhler-Kitt-komplett-JX-TD-AAZ-TDI/361303458324

Laut dem Verkäufer ist der LLK in gemütlichen 1.5h montiert und in 0.5h wieder demontiert.
Weiter gibt es eine Einbauanleitung dazu.

Klar gibt es bessere LLK mit Wasserkühlung, mit Lüfter, …
Der grosse Vorteil von diesem sehe ich aber darin, dass er ziemlich kompackt ist und auch schnell demontiert.
Kompakt --> Man kann ihn nicht so schnell erkennen :smile:

Nun zu meinen Fragen:
Was hält die MFK davon? Darf sowas verbaut werden?
Oder ist das auf gut Glück?
Und wenn die mir den LLK beanstanden kann ich den einfach wieder ausbauen und alles ist in Ordnung?
Oder droht mit dann eine Abnahme mit Lärm, Abgas und Leistungsmessung?
Hat jemand einen guten Kontakt beim Strassenverkehrsamt SG wo man nachfragen könnte?
Oder bin ich dann vorgemerkt und kann den LLK vergessen?

Leider hat mir die Forumsuche und auch Google keine schlaue Antwort geliefert…

Danke und Gruss
Lorenz

Hoi Lorenz

Also eine Leistungssteigerung bis 20% ist in CH zulässig. Die Frage ist, wie weisst du dem Strassenverkehrsamt die dann neue Leistung deines Busses nach. Da wirst du wohl um einen Leistungsprüfstand nicht herumkommen. Das wird dann ganz schnell vierstellig.
Ich würde mal beim FAKT in Sennwald anfragen was die für eine reine Leisungsmessung haben wollen. Und dann einfach mal unverbindlich beim Chefexperten deines Strassenverkehrsamt nachfragen, ob es ausser der Bescheinungung über die neue Leistung noch etwas brauchen würde.

Ich habe einen Ladeluftkühler der Firma Papmahl rumliegen und zu verschenken. War bis vor 2 Jahren bei meinem JX verbaut. Öffnungen sind alle abgeklebt. Ob er noch tut oder nicht, kann ich natürlich nicht sagen.

Wieso hast du den LLK aus deinem JX raus?
Hast du einen AAZ Umbau gemacht?

Eine Leistungsmessung bekomme ich beim TCS für 200.- als Mitglied sogar nur 120.-
https://www.tcs.ch/de/der-club/meine-region/aargau/fahrzeugpruefungen/leistungspruefstand.php

Oder ist so eine TCS Messung dem Stassenverkehrsamt nicht gut genug?

Wenn das alles ist dann ist der LLK wirklich eine Überlegung wert.

:smile:

JX ist beimir raus und AFN drin. Klick mich

Als die Diskussion wegen dem Eintrag der AFNs losging, bekam ich folgende Auskunft vom Strassenverhehrsamt Aargau

“…Motorleistungsmessprotokoll einer vom Strassenverkehrsamt danerkannten Prüfstelle. (Beträgt die Leistungssteigerung mehr als 20%, so ist eine Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom UVEK anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt, erforderlich)…”

Für eine Leistungssteigerung oder einen Motorumbau müssen grundsätzlich drei Nachweise erbracht werden. Das sind Abgas, Lärm und Unbedenklichkeit der Fahrdynamik.

Die 20%-Regel betrifft den letzten Punkt. Für eine Leistungssteigerung unter 20% ist kein Nachweis zur Unbedenklichkeit der Fahrdynamik erforderlich. Über 20% muss entweder der Fahrzeughersteller die Unbedenklichkeit bescheinigen oder eine entsprechende Prüfstelle erstellt ein Gutachten. Dieser Punkt wird für dich kaum ein Problem sein, weil du vermutlich unter 20% bleibst und der T3 auch mit deutlich mehr PS ab Werk verkauft wurde.

Die Einhaltung der Abgas- und Lärmvorschriften muss bei jeder Änderung am Antriebsstrang nachgewiesen werden. Hier wird dir aber kein Hersteller eine Bescheinigung ausstellen, da der JX im T3 nie mit einem LLK angeboten wurde und entsprechend keine solche Gutachten existieren. Hier müsstest du ein Gutachten anfertigen lassen.

Soweit die Theorie. Ich weiss nicht, wie viel Ermessensspielraum den Prüfern in der Schweiz zusteht und ob ein guter Draht zum Prüfer oder eine sachliche Diskussion die Eintragung erleichtern können.

Wenn es legal sein soll, ist es egal wie unauffällig oder wie schnell demontierbar der LLK ist. Selbst wenn er dem Prüfer bei der MFK nicht auffällt, ändert das nichts an der gesetzlichen Situation.

Matze’s Bus wurde als Übersiedlungsgut eingeführt und war so von einigen Nachweisen befreit.

Gruss Rafael

Ich sag nur Oettinger Turbo-Diesel. Gab es solche Fahrzeuge eventuell auch in der CH ? Dann wäre vielleicht ein Typenschein vorhanden…

Zum Oettinger WBX soll es auch einen Typenschein geben gemäss einem Szene-Gerücht, da so ein Fahrzeug am Genfer Salon von 19xy ausgestellt wurde.

Was währe das für ein Motorkennbuchstabe?

Wenn der tatsächlich typengeprüft wurde und man die entsprechenden Teile auftreiben könnte, wäre das MFK-technisch wohl der einfachste Weg.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Teile relativ selten sind. Ich habe bisher gar nicht gewusst, dass sich Öttinger auch am JX versucht hat.

Gruss Rafael

Hoi Lorenz,

Wurde das LLK je eingebaut und wie ist mit der MFK gegangen?

Ich habe selber ein T3 1.6 JX und und LLK von BusSchmiede in DE.

G

ich hab genau diesen llk verbaut , und hab in deutschland schon probleme den einzutragen da keine papiere dazu vorhanden sind.

Ich habe immer noch einen Ladeluftkühler der Firma Papmahl rumliegen und zu verschenken. War bis vor3 Jahren bei meinem JX verbaut. Öffnungen sind alle abgeklebt. Ob er noch tut oder nicht, kann ich natürlich nicht sagen.

Abzuholen in Stetten oder Gebenstorf

Gruss
Matze

Will den wirklich keiner geschenkt haben? Bin am Auflösen der Garage, wenn ihn bis Ende März keiner geholt hat geht er auf die Deponie.

Grüsse
Matthias

ach warum nicht , würd ihn nehmen , wär gegen kostenübernahme auch ein versand möglich , oder kannst ihn falls du kommst nach kirchzarten mitbringen? gruss marcel