WoMo oder nicht, das ist hier die Frage

Habt Ihr Euren Bus als WoMo eingetragen, oder als Transporter/PW? Pennt Ihr auch im Bus, obwohl es kein WoMo ist?

also mein alter war nicht als womo eingetragen und ich hatte trodzdem ein bett drin!!

greez benny

unser ist (noch) als transporter eingelöst. halt nur 2 sitzplätze.
pennen kann ich da drinn so viel ich will, einlösen wäre als womo ja billiger, kann denen vom strassenverkehrsamt also egal sein?

unsere kücke und bettgestell kann komplet rausgenommen werden (15min)
ich will den bus auch zum transport nutzen können. (z.b 1-2kubik holz die jährlich vergrilliert werden ,-))

Unser Bus ist als Transporter eingetragen, da der Ausbaustand so zwischen Transporter und Womo ist. Bei der nächsten MFK in 2 Jahren wollen wir dann aber auf Womo wechseln. Pennen tun wir aber in der Zwischenzeit trotzdem drin.

Gruss Christoph

Meiner ist als WOMO eingetragen und mit 4 Sitzplätzen, wobei ich aber hinten nicht gerne “auffülle”, da keine Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Geschlafen wird natürlich darin, ist alles fix eingebaut.

Meiner ist als 9 Plätziger PW eingelöst, die hinteren Sitzbänke hab ich aber gleich nach dem Kauf rausgeschraubt und einen primitiven Ausbau reingebastelt, der sich in <10min wieder rausnehmen lässt, falls mal ein Transport angesagt ist. Ich wollte kein WoMo, weil ich auch mal was transportieren will.
Herumfahren tue ich aber die meiste Zeit mit Betten und Schränkchen. Da ich oft Modellflieger dabeihabe, wurde der Ausbau darauf optimiert, und der Ausbau macht die Sache einfacher.

unser ist als womo eingetragen (5 sitzplätze), obwohl sich hinten auf der klappbank 3 erwachsene wund sitzen würden. hat auch nur 2 gurten.

PAM war in erster Hand eingetragen als 5Plätzer. Da die 2. Sitzbank nicht mehr existiert ist diea ja auch sinnvoll. Nun, das Strassenverkehrsamt ZG hat gedacht: Aha, VWBus, Aha, Muss 8 Plätze haben. Und so stehts nun im Fötzel. Da ich aber ne Wexxelnummere dran habe ists mir nun auch egal.

Gepfuuset wurde schon immer darin!

gruess

Mein Bus war zuerst als Transporter eingelöst was mir aber wegen der MFK zu mühsam war (musste die volle Nutzlast für’s Prüfen laden).
Bei der nächsten Prüfung wollte ich ihn als WoMo prüfen lassen, was aber ein Vermessen wegen dem Schlafdach (neue Höhe), ein wiegen (neues Leergewicht = mehr Steuern im Kt. Bern) nötig machten. Zudem musste ich eine Bescheinigung von vw vorlegen das der Dachausschnitt die Statik nicht beeinflusst :stupid . War gar nicht so einfach für einen damals über 20 jährigen Bus sowas aufzutreiben.

Es hat vielleicht auch einen Vorteil, wenn das Fahrzeug nicht als WOMO eingetragen ist.
Wir haben letztes Jahr auf einem öffentlichen Parkplatz übernachtet. Ich Depp hatte die Schiebetüre nicht abgeschlossen und so hat in der Nacht ein Polizist die Türe aufgerissen und uns wegen Campierens verzeigt obwohl von Aussen nicht erkennbar war (ausser vielleicht wegen der Surfbretter auf dem Dach), dass im Bus jemand schlief (Scheiben schwarz etc.). Wir haben die Verzeigung angefochten und haben vor Verwaltungsgericht Recht bekommen weil unser Bus als Personenwagen zugelassen ist und “Ausruhen zur Wiederlangung der Fahrtüchtigkeit” in einem Personenwagen erlaubt sei.
In diesem Sinne

hallo
interessant… war das hier in der schweiz?

gruess
hagi

Ja, im Kanton Graubünden.
Ich bin zwar der Meinung, dass man auch in einem Wohnmobil die Fahrtüchtigkeit wiedererlangen kann. Solange man keine Installationen (Vordach, oder Campingtisch Aussen) aufstellt ist das doch auch kein Campieren. Das Verwaltungsgericht hatte sich aber ausschliesslich mit unserem Fall beschäftigt und in der Begründung hat man sich auf meinen Fahrzeugausweis berufen wonach es sich um einen neunplätzigen Personenwagen handelt. Natürlich habe ich hinten eine Klappsitzbank (die hat mein Multivan auch und der ist auch als siebenplätziger Personenwagen zugelassen), eine Kühlbox und ein Porta-Potti.

dumme frage: ist es nicht erlaubt in der schweiz eine nacht im wohnmobil zu übernachten wenn man nix rausstellt?
ich dachte das sei so?

Ja also meiner ist ja gemäss Fhzg-Ausweis ein Personenwagen mit Limousine-Karrosserie.

Ursprünglich ein 9-Plätzer Fensterbus. Mittlere Sitzbank aber gezackig raus und vorne nen drehbaren EinzelbeifahrerSitz rein (Trennwand natürlich auch gehämmerig raus),
Seither als 5 Plätzer Personenwagen eingetragen.

Den Camping-Light Eigenbau nehme ich immer raus, wenn ich ihn vorführe, da ich nicht wirklich glaube, dass die mir das so abnehmen würden, obschon ich geschaut habe, dass bei einem Unfall mir die Schränke nicht um die Ohren fliegen (was natürlich je nach Heftigkeit aber sowieso nicht zu verhindern ist). ABER das passiert ja nicht, nicht uns!
Ja und das Zeug ist auch wieder schnell eingebaut und pennen kann man natürlich auch drin.

Obschon, mittlerweile würd ich das ganze anders bauen, aber ähnlich. Hatte den Bus noch nicht lange und hab da paar dumme Fehler bei meiner Konstruktion erlaubt. Aber hey, so isch’s Lääbe und me lernt immer ebbis

:smiley:

Da gibt es tatsächlich eine Rechtsunsicherheit.
Ich bin der Meinung (aber meine Meinung zählt ja nicht), dass man ein Fahrzeug parkieren darf. Was sich innerhalb des Fahrzeuges abspielt, d.h. ob es leer ist, oder ob sich jemand darin aufhält, hat dabei keine Rolle zu spielen so lange es gegen Aussen nicht sichtbar ist. Leider sehen das nicht alle Leute so, darum haben wir bei unserem Fall die Verzeigung auch angefochten. Die rechtliche Instanz hat sich dabei konkret nur mit unserem Fall befasst. Wie die Instanzen entschieden hätten, wenn aus dem Fahrzeugausweis hervorgegangen wäre, dass das Fahrzeug explizit für Campingzwecke eingesetzt wird, weiss ich nicht und würde mich auch interessieren.
Also, wenn jemand mehr weiss, bitte melden

[quote=“surfi”]Da gibt es tatsächlich eine Rechtsunsicherheit.
Ich bin der Meinung (aber meine Meinung zählt ja nicht), dass man ein Fahrzeug parkieren darf. Was sich innerhalb des Fahrzeuges abspielt, d.h. ob es leer ist, oder ob sich jemand darin aufhält, hat dabei keine Rolle zu spielen so lange es gegen Aussen nicht sichtbar ist. Leider sehen das nicht alle Leute so, darum haben wir bei unserem Fall die Verzeigung auch angefochten. Die rechtliche Instanz hat sich dabei konkret nur mit unserem Fall befasst. Wie die Instanzen entschieden hätten, wenn aus dem Fahrzeugausweis hervorgegangen wäre, dass das Fahrzeug explizit für Campingzwecke eingesetzt wird, weiss ich nicht und würde mich auch interessieren.
Also, wenn jemand mehr weiss, bitte melden[/quote]

mal ne frage: was kostet es sowas anzufechten? und wie hoch war die busse?
(ich will nicht darauf hinaus dass sich das nicht lohnt, geht ja auch ums recht)

Also, die Busse war Fr. 35.-- (eigentlich kein Streitwert aber es ging uns ja ums Prinzip resp. unsere Rechte)
Die Busse wurde von der Gemeindepolizei resp. der Gemeinde XY ausgesprochen. Wir haben Rekurs genommen und die Gemeinde hat einen externen Anwalt beigezogen. Am Schluss landete das ganze beim Verwaltungsgericht. Die angefallenen Gerichtskosten und Schreibgebühren in Höhe von ca. Fr. 1’800.-- zuzüglich das Anwaltshonorar wurde der Gemeinde auferlegt. Das Urteil haben wir vor drei Wochen erhalten. Die nächste Instanz wäre das Bundesgericht. Ich hoffe, dass die Gemeinde XY so vernünftig ist und das nicht weiterzieht. Da wären sonst mit Kosten von min. Fr. 10’000.-- zu rechnen.
Natürlich war die ganze Angelegenheit mit Schreibereien verbunden, aber meine Frau, die ja auch dabei war ist Anwalt.

das ist ja der hammer… da man meiner kiste überhaupt nicht ansieht, dass es ein camper ist. (ich arme s*u habe nicht mal seitenfenster). könnte das noch gut hinkommen. finde ich noch interessant, dass wegen dem pennen. wenn du nichts draussen hast, sollte es doch egal sein, ob da fahrzeug mit einer person drin da steht oder nicht? der platz ist eh belegt, also was solls…
bin aber gespannt, wie das noch weitergeht. halt uns doch auf dem laufenden.

welche gemeinde war es denn, dann kann man die gleich mal als schlafstelle aus der karte streichen

:stupid und das mit einer GL Nummer :open_mouth:
normalerweise nachen wir das ja nur bei ZH :grinundwech
also nein, spass bei seite - wobei das wirklich nicht spassig ist. hoffe sehr, dass das nicht meine heimatgemeinde war!

Ich möchte die Gemeinde im Moment nicht nennen (auf Wunsch per PM), ich weiss nicht wer da alles mitliest.
Die Gemeinde verweist auf einen Artikel in ihrem Baugesetz wonach das Campieren und das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobile nur in der entsprechenden Campingzone zulässig sei. Wir haben die Meinung vertreten, dass der Artikel nur verhindern soll, dass auf irgend einem Grundstück ein Wohnwagen oder Wohnmobil missbräuchlich aufgestellt oder genutzt wird. Solange ein Fahrzeug zugelassen und auf öffentlichen Strassen bewegt oder abgestellt wird unterstehe es dem Verkehrsrecht. Es kam uns aber schon sehr gelegen, dass unser VW Bus als Personenwagen und nicht als Wohnmobil eingelöst war und ist. Der Wagen war auf einem öffentlichen Parplatz abgestellt und auch die Gebühren waren (mit Beleg unter der Windschutzscheibe) bezahlt.
Das ganze hat uns schon ein bisschen nachdenklich gestimmt weil wir schon seit Jahren in dieser Gegend unsere Wochenende verbringen und regelmässig auch einen Batzen Geld liegenlassen (wir essen gern und gut auswärts und gehen auch gern Shopen).