Wie schätzt ihr Cracks die Situation ein?!

Hey Zusammen,

ich überlege mir einen VW Typ 2 T3 Caravelle GL Jg. 1987 Edition Oettinger mit einem 111PS Motor, von einem privaten Verkäufer aus der Schweiz zu kaufen (wird auf tutti.ch inseriert)
Das Fahrzeug ist aus Deutschland und wurde in der Schweiz anscheinend noch nie eingelöst und nur mit einer Garagennummer gefahren.

Der Verkäufer bestätigte mir das Vorhandensein aller notwendigen Dokumenten um das Fhz ohne Probleme vorzuführen und natürlich auch durchzukommen. Da der Verkaufspreis fast schon ein “Schnäppchen” ist, bin ich skeptisch.

Wie schätzt Ihr die Situation ein? Kann ich den VW Bus so einfach in Verkehr bringen wie das der Verkäufer sagt?

Vielen Dank für Eure Meinungen
SEA-REAL

Erfahrung habe ich selber keine, aber ich würde ihm einen kleinen Aufpreis anbieten um das zu erledigen und den Bus dann mit CH Zulassung kaufen. Wenns wirklich kein Problem ist wird der Verkäufer das machen. Falls nicht steckt wohl doch mehr Aufwand dahinter oder es ist nicht möglich.

Hallo SEA-REAL

Was ich weiss ist, dass man einen 112PS SYNCRO NICHT ohne Einzelabnahme in der Schweiz zulassen kann! Ein Bekannter hatte das vor rund 2 Jahren versucht, er wollte einen T3 Syncro 112PS aus Österreich importieren und hatte keine Chance (ausser eben per Einzelabnahme, da muss man dann halt die Werte von damals erfüllen, was Lärm, Abgas etc. angeht, darum hat ers gar nicht erst versucht und ihn wieder in Ö verkauft).

Ob 2WD oder Syncro motortechnisch unterschieden wird, weiss ich nicht. Würde irgendwie keinen Sinn geben. Allerdings weiss ich, dass 112PS’ler in der Schweiz zugelassen rumkurven; wie die aber zu der Zulassung kamen…bö.

Am Besten mit den Papieren beim Strassenverkehrsamt aufkreuzen und vorgängig eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass es ohne weiteres geht! Warum schriftlich? Weil ich in jungen Jahren auch mal die Mündliche Zusage für einen Fiat Uno erhielt und als ich den aus DE in der CH hatte hiess es nein, das geht doch nicht…

GRuss Jörg

Geht nicht einfach beschrieben…Ein deutscher Wasergekühlter T3 Bus besteht nicht, der vorgeschriebene Abgastest in seiner Gewichtsklasse. Ein Schweizer Bus ist im typenschein um ein paar kilo schwehrer so das er die Norm erfüllt.

Ich hatte letztes Jahr für meinen Bruder einen T3 von Deutschland in die Schweiz importiert. Ich habe mir vorgängig den Fahrzeugschein geben lassen und das ganze mit der Amag abgekärt (Abteilung für Typengenehmigung) Die haben mir für 200.- eine Bestätigung ausgestellt das das Fahrzeug dem Typenschein XY in der Schweiz entspricht. (mit der Auflage einer zusätzlichen Geräuschdämmung und einem Gesamtgewicht von 2600kg) Wir mussten also den Bus um 60 Kg Auflasten und eine gebrauchte “Windel” zur Geräuschdämmung installieren. Mit den anderen erforderlichen Dokumente (13.20 mit Zollstempel) erfolgte die Zulassung in der Schweiz dann ohne Probleme.

Frag beim Verkäufer nach ob er eine Bestätigung der Amag hat, falls nein lass dir die Fahrgestellnummer geben und kläre es mit der Amag ab. Zusätzlich Frag ob er das 13.20 mit Stammnummer und Zollstempel hat. (bescheinigt das der Bus richtig importiert wurde und der Zoll bezahlt wurde) Das Strassenverkehrsamt kann dir leider keine genauen Auskünfte geben das kann nur die Amag. Ohne Bestätigung der Amag bleibt dir nur die teure Einzelabnahme.

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Genau die paar Kilo die dann verhindern, dass man die meisten Standardfelgen dann nicht mehr “ganz einfach” mit einem Standardgutachten an den Bus schrauben kann, ohne sich ebendiese Einzelgutachtlerei wieder anzutun.
Scheint ein lukratives Geschäft zu sein beim DTC

Genau deshalb haben wir VOR dem import den Bus in Deutschland auflasten lassen, und uns einen neuen Fahrzegschein mit 2600Kg Gesamtgewicht ausstellen lassen. Erst danach haben wir den Bus importiert.

Bei mir wollten sie die deutsche Auflastung auf 2810 kg beim Strassenverkehrsamt des Kanons Aargau nicht ohne weiteres aktzeptieren

So weit ich informiert bin, kannst du das Fahrzeug mit diesem Jg. und Motor in der Schweiz nicht einlösen. Die Schweiz hatte in den 80ern die strengeren, US amerikanischen Umweltrichtlinien übernommen. D.h. die Busse Ende der 80er brauchten ein höheres Gesamtgewicht (da gab es eine Gesetzeslücke im Schweizer Recht für Fahrzeuge über 2500kg). Dann waren aber immer noch Abgas- und Lärmvorschriften strenger. Und ich meine der 111 PS DJ Motor wurde in der Schweiz spätestens mit der Einführung des 2.1L SR Motors mit Kat. ab 1986 nicht mehr zugelassen.
Sag doch deinem Verkäufer er soll das Fahrzeug einlösen, dann kaufst du die Katze nicht im Sack, sondern das Risiko liegt bei ihm. Wenns klappt kannst du ihm dafür ja einen etwas höheren Preis anbieten.

Aus reinem Interesse: Was hatte der importierte Bus denn für einen Jahrgang und Motor?

Den den ich importiert habe war ein Diesel mit Jx Motor. Jahrgang des Bus ist 1986. Seit diesem Frühling ist er eingelöst und seit anfang Sommer steht er dank eines Motorschadens. (Zahnriemen übersprungen) Manchmal hat man einfach Pech😭. Da die Jx Motoren aber wie Sand am Meer zu finden sind wird er bald wieder auf der Strasse sein.

Hallo Zusammen,

also als erstes möchte ich mich bei allen bedanken, welche mir all diese nützlichen Tipps und Erfahrungswerte innert solch einer kurzen Zeit geschrieben haben…

Wie ich durchs das Band heraus lese, sind allerlei Fragen offen und meine Skepsis berechtigt. Ich werde wie viele von Euch geschrieben haben vorgehen: Den Verkäufer das Fhz vorführen lassen, wenn es dann möchte und ggf. ab MFK kaufen.

Werde Euch auf dem Laufenden halten um vielleicht einem weiteren “unwissenden” Interessenten das attraktive Angebot nochmals überdenken zu lassen.

Besten Dank nochmals und falls jemand ein tolles Angebot in meine besagte Richtung hat…gerne melden.
SEA-REAL

Den Caravelle GL konnte man 1986 ganz offiziell in der Schweiz mit DJ Motor kaufen und einlösen. Wegen der neuen Abgasregelung wurde der DJ aber ab 1987 nicht mehr angeboten,weil er keinen Katalysator hat. 1986 importierte Fahrzeuge durften aber bis ende März 1987 eingelöst werden.

Fazit: Hat das Auto 1. Inverkehrsestung 1986 oder vorher, wird dir AMAG sehr wahrscheinlich eine Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen. Aber für ein auto ohne Kat. und Inverkehrsetzung ab 1987 hat du so gut wie keine Chance…

In einigen Kantonen kann nur derjenige, welcher das Fahrzeug importiert hat die erste zulassung in der Schweiz beantragen. Dies würde ich noch vorgängig auf deinem Amt abklären.