Was bedeutet "Nur für Export"?

Hallo Gemeinde

Da ich endlich wieder unter die “Bus-Fahrer” gehen möchte, bin ich wieder aktiv auf der Suche nach etwas Fahrbaren.
Jetzt habe ich auch ein paar potentielle Kandidaten ins Auge gefasst.
Einer davon steht bei einem Händler mit dem Zusatz “Für Export”.
Was bedeutet das? Hat das nur etwas mit der Gewährleistung zu tun, oder kommen da noch zolltechnische Formalitäten zu?
Er hat einen schweizer Fahrzeugausweis.Kann ich den ohne Weiteres wieder auf schweizer Strassen bewegen?
Er macht einen recht guten Eindruck (optisch und technisch).
Ich weiss, dass man bei “solchen Händlern” lieber einmal mehr schauen soll, aber der Preis ist heiss!!!

Gruss und Dank vom Biebsch

ich versteh das normalerweise so das diese fahrzeuge nicht mehr durch die mfk kommen würden und deshalb für den export bestimmt sind, aber wenn du das selber gut beurteilen kannst…

Es wären sicher ein paar Sachen zu machen, aber dafür hätte ich die Möglichkeiten…
Er hat ein Scheckheft, Getriebe schaltet sauber, der Motor macht keine Geräusche,…
Der Preis macht ihn äusserst interessant.
Na mal schauen.Ich habe ja noch mehrere Optionen

Also ich würde auch meinen, dass wenn “nur für Export” oder “Export” angeschrieben ist bekommt man in der Schweiz keine Zulassung mehr. Meist sind das Unfalautos ( :exclamation: )welche noch fahrtüchtig sind aber irgendwo einen Riss in der Carosserie haben oder so. In anderen Ländern darf man so noch fahren aber bei unseren Regeln nicht mehr…

Aber unter Garantie kann ich es dir auch nicht sagen…

Grüsse Knüppelgnom

Soviel ich weiss sind das Fahrzeuge, welche bei den Umtauschaktionen (Sie kriegen CHF 5’000.00 für Ihren alten, wenn sie bei uns ein neues Auto kaufen) zurück genommen wurden. Die dürfen dann nur noch unter die Presse oder eben in den Export.

Griessli - Nixon

Ich interpretiere das so:
Auch ohne Garantie ist der Verkäufer für versteckte Mängel haftbar. Nur weiss er ohne genaue Prüfung ja nicht, ob solche vorhanden sind oder nicht. Und ein Restrisiko bleibt da immer.
Soviel ich weiss kann in der Schweiz die Verantwortung (Gewährleistung) für versteckte Mängel vertraglich wegbedungen werden. Wäre schön und gut - nur besteht das Risiko, dass wenn der Verkäufer dies böswillig (mit heimlicher Kenntnis eines Mangels) wegbedingt, der Käufer ihn trotzdem belangen könnte…
Um eventuellen Rechtsstreitigkeiten sicher aus dem Weg zu gehen exportiert man dann eben…

(alles ohne Gewähr)

Gruss,
inbus

Das ist grundsätzlich sicher richtig so, trotzdem wird kein Richter beim Vermerk “für Export” blauäugige Käufer schützen. Ganz offensichtlich hat das Fahrzeug Mängel. Der Verkäufer legt das schliesslich auch offen, in dem er sagt, dass das Fahrzeug für den Export gedacht ist.

Weitere Abklärungen kann ich gerne tätigen, wenn das Bedürfnis besteht (könnte aufgrund der Arbeitsbelastung einfach etwas dauern).