VW T4 LR 2001, ACV 2,5TDi

Hallo zusammen
Ich bin nun schon eine Weile hier im Forum dabei und es ist jetzt an der Zeit, dass ich mich mal vorstelle!

Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich nach ca. 6 monatiger Suche endlich den T4 gefunden, der alle meine Anforderungen erfüllte:

  • 2.5l TDi
  • Langer Radstand
  • Ab Jg. 2000
  • Km unter 200k
  • Klima
  • Heckklappe, keine Flügeltüren
  • nur eine Schiebetüre (wegen Hochdach)
  • wenig Rost

Wir sind zu viert unterwegs (Kinder 3J./5J.) und es war schon immer der Plan, den Bus mit einem Hochdach zu versehen zwecks Kinderbett im Dach.
Ich habe mich dann sehr lange mit der Firma Polyroof herumgeschlagen, weil deren Dach von der Höhe her einfach perfekt in unseren Schuppen passt. Anfang Oktober war das Dach dann endlich produziert und ich bin mit Anhänger ca. 8h nach Dransfeld (DE) hochgefahren und konnte das Dach nach etwa 7 monatiger Lieferfrist endlich auf den Anhänger verladen.
Ursprünglich wollte ich das Dach selber einbauen, das hätte aber in einer Einzelabnahme bei FAKT und sehr hohen Kosten geendet, sodass ich dann einen Aufbauer in St. Gallen gefunden habe, der mir das Dach eingebaut und eingetragen hat. Heute konnte ich meinen Bus wieder abholen und kann mich jetzt wieder dem Innenausbau widmen :slightly_smiling_face:

Folgende Ausbauten stehen in nächster Zeit an:

  • Dachfenster im Hochdach
  • Hochdach isolieren und verkleiden
  • Bett im Hochdach
  • Dieselstandheizung
  • Zweitbatterie (100Ah LiFePo4)
  • Bestehender Campingausbau wieder rein
  • etc…

Die MFK vermerkte noch, dass der Bus nach erfolgtem Innenausbau nochmals vorgeführt werden muss und zum “leichten Wohnmotorwagen” umgeschrieben werden muss. Hat das schon mal jemand von euch gemacht? Ist das wirklich notwendig?

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Guten Abend und Herzlich Willkommen Lukas und Familie !

Herzlichen Glückwunsch zum vervollständigen der Ausbaubasis. Man kann sich vorstellen, dass das eine Hürde war,…ein dicker Brocken auf dem Weg und Du jetzt froh und munter bist, das ganze weiterzubauen oder zu Ende, wenn es so etwas gibt.

Zweimal habe Ich bereits solch eine Umschreibung vorgenommen und habe demnächst eine dritte anstehen. Es hat bei mir jeweils zu einer niedrigeren Versicherungsprämie geführt und im Fall es vorher ein Tranporter war, erspart es das Beladen zur MFK.

Mir ist auch wohler zu wissen, dass mir im Falle eines Falle keiner den ordnungsgemässen Zustand meines Fahrzeuges anzweifeln kann. Nicht auszudenken, wenn daraus ein Anspruch erwachsen könnte, der womöglich mit dem eigentlichen Vorfall in gar keinem direkten Zusammenhang stünde. …bzw, meine Versicherung nicht zahlt, weil mein Fahrzeug nicht “verkehrssicher gewesen sei”,…bevor ich mir darum einen Kopf mache, melde ich das Auto lieber um, habe ich bis vor kurzem gedacht.

Wenn Dein Bus allerdings bisher als PW angemeldet ist, könntest Du Dir überlegen den Status zu erhalten, um beim “Freistehen” besser dazustehen. Das Thema hatten wir grad erst. Es könnte Dir dann im Zweifel helfen, glaubhaft zu machen, bzw. Dich darauf zu berufen, nicht campiert zu haben. Ist ein eigenes Thema. siehe: hier

Bestimmt gibt es auch noch andere Argumente ?.. Aber vermutlich müsstest Du dann ggf. einen Ausbau auch unterhalb der Schwelle zum Camper halten müssen, also etwa ohne fest verbaute Kochmöglichkeit. Ich würde mich dafür bei Interesse bei Deinem Strassenverkehrsamt schlau machen.

Soweit, so Willkommensgruss,
T4J

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Hallo T4J
Vielen Dank für deine Hinweise. Da ich den Bus mit Wechselschild mit meinem PW betreibe, ist es für mich nicht so interessant, den Bus zum Wohnmobil umzuschreiben, ich spare dann fast nichts bei der Versicherung, eben wegen dem PW.
Das mit dem Wildcampen ist mir eben auch schon durch den Kopf, auch bin ich schon auf Parkplätze gekommen, wo Wohnmobile verboten sind. Da könnte es im Streitfall schon ein Vorteil sein, den Bus noch als Personenwagen eingelöst zu haben.
So wie ich das in verschiedenen Beiträgen hier im Forum und in anderen Foren interpretiert habe, geht es bei der Wohnmobilzulassung eher darum, dass diese zwecks Einsparung bei der Versicherung nur erteilt wird, wenn gewisse Einrichtung vorhanden ist wie Bett, Kocher, Wasser etc, damit eben nicht jede Handwerkerkarre als WoMo eingetragen werden kann zum Steuernsparen. Wenn ich z.B. keinen verschraubten Kocher habe, kann ich das Fahrzeug ja gar nicht als WoMo eintragen, oder seht ihr das anders?

Gruss,
Lukas