Unser T2a/b von 1972 war gerade auf der MFK in Luzern. Mit dem Bus ist alles in Ordnung, aber es wurde beanstandet, dass es keine Bestätigung/Bescheinigung für den Reserverad-Halter vorne gibt. Der Bus fährt schon seit 20 Jahren damit herum und bis jetzt war dies noch nie ein Problem bzw. wurde auch nie verlangt. Weiss jemand, woher man eine solche Bestätigung bekommen könnte oder hat vielleicht selber schon einmal eine ähnliche Situation erlebt / gelöst?
Das ist wieder Kantönli-Geist. Dasselbe Problem haben die Landrover-Fahrer. Da kommt es auch auf die MFK an, ob sie das Rad auf der Haube akzeptieren oder nicht… rein rechtlich ist es nicht mehr erlaubt (Thema Fussgängerschutz) und hat auch kein Bestandesrecht (mein Vater musste beim Suzuki Vitara ebenfalls den Frontfänger entfernen, welcher damals in den 90er rund 5 Jahre lang legal war und ab dann verboten wurde, obwohl Original).
Ich weiss beim Thema Landrover, dass ein Kumpel in Basel mit dem Rad auf der Haube durchkam und ein anderer in Chur nicht.
Meiner Meinung nach war beim T2 der Reserveradhalter vorne immer Zubehör, aber halt sehr verbreitet und praktisch bei jedem Bus so umgebaut, da das Reserverad viel Platz von der Liegefläche klaut. Original waren nur die Ausführungen von Westfalia mit der nach vorne versetzten Stosstange und der Plastikhaube drüber.
Witzigerweise haben wir jetzt im Zug der Restauration unseren Bus “zurückgebaut” auf Original ohne Reserveradhalter ohne von dieser neuen MFK-Gängelei zu wissen.
Finde ich aber echt schade, dass da jetzt so ein Geschiss drum gemacht wird. Kuhfänger verstehe ich ja noch. Aber ob jetzt ein Fussgänger auf die Blechfront oder das Gummirad knallt, macht wirklich keinen Unterschied mehr bei den Verletzungen. Sonst soll das ASTRA doch nachweisen, dass bei einer T2-Front mit Reserverad die Verletzungsgefahr grösser ist also ohne. Sie können ja 2 Bullis in Vuffelin gegen Dummies crashen und dann auswerten. Die Menschheit verblödet zusehens.
Vielen Dank für eure Antworten!
Es scheint von Kanton zu Kanton wirklich unterschiedlich gehandhabt zu werden. Von VW gab es original (wahrscheinlich) keinen solchen Halter. Diese wurden als Zubehör bei verschiedenen Camping-Ausstattern verbaut, z.B. von arcomobil: http://www.vw-t2-bulli.de/de-books-brochures-arco.html
Erst bei den späteren T2b Modellen gab es die grosse Plastikhaube mit dem Reserverad vorne. Ich habe dennoch einmal bei der AMAG und Cagero angefragt, ob es eine Bestätigung gibt und werde wieder berichten, sobald ich mehr weiss.
Noch schnell zur Lösung, falls jemand in Zukunft ein ähnliches Problem hat:
Das Ersatzrad ist noch immer montiert und der Bus ist frisch ab MFK. Einen Beleg / Bescheinigung für den Reserverad-Halter haben wir nicht bzw. gibt es vermutlich auch gar nicht. Unser Garagist hat bei der Nachprüfung mit dem Chef bei der MFK geredet und das hat gereicht. Fotos / Prospekte aus der Zeit, wie oben verlinkt, haben dabei geholfen. Es gibt tatsächlich keine einheitliche Regelung und es kommt damit stark auf den Experten / die Expertin bzw. den Kanton drauf an.
Das Reserverad ist nicht im Fz-Ausweis eingetragen. Ich habe telefonisch auch nochmals nachgefragt, der Herr von der technischen Auskunft meinte, sie tragen solche Halter nicht im Ausweis ein. Der Bus hat neu den Veteranenstatus und muss zumindest nur noch alle 6 Jahre zur MFK. Mal schauen, ob es dann wieder ein Thema sein wird oder nicht.