VW Bus Import

Hallo,

Ich bin mir unsicher, ob das hier an der richtigen Stelle ist aber ich habe keine so richtig passende Kategorie gefunden. Es gibt ja auch schon eine Hand voll Threads dazu, das Thema ist ja aber immer etwas unterschiedlich.

Folgende Problemstellung:
Wir sind ja bis letzten Sommer unterwegs gewesen und nun zurück in der Schweiz. Ich habe zwei Busse als Zügelgut angegeben, meinen hier auch bekannten T3 und einen T4.
Jetzt muss ich zuerst mal mit dem T4 demnächst beim Stva aufkreuzen und den prüfen lassen. Der T4 ist ursprünglich ein 2wd Lieferwagen, wurde aber auf Allrad, sprich Syncro umgebaut (geht ja beim T4 plug’n’play sofern man alles korrekt aus dem Schlachter ausgebaut hat), komplett originale Westfalia Ausstattung mit Aufstelldach umgebaut inkl 2er Schlafsitzbank hinten. Seidel Fahrwerk ist auch noch drin.
Gibt es Erfahrungswerte, in welchem Kanton es die geringsten “Probleme” bei der Abnahme gibt? Wie wir ja alle wissen stellen sich die Prüfungen sehr unterschiedlich dar, je nach Kanton. Oder sagt ihr es spielt keine Rolle, Zügelgut wird sowieso einfach abgenommen?

Der zweite Patient (T3 Syncro) wird dann vermutlich erst nächstes Jahr (weil aktuell nicht kaputt in D stehend) zur MFK müssen. Dort gibt es auch jede Menge Spezialitäten, wobei es ursprünglich ein CH Fahrzeug ist. Allerdings ein Motorumbau auf AGG (115PS) vom Passat 35i mit Euro2 und einer ATE57 Bremsanlage (zB Audi 80) vorn. Auch hier wäre es schön, wenn es nicht allzuviel Papiertheater gibt.

Mit geht es vor allem um den Aufwand. Ich stöbere zwar auch gern mal nach irgendwelchen Infos und Dokumenten aber solche Notwendigkeiten Versuche ich klein zu halten.

Also wenn jemand einen Tipp hat, wo es grundsätzlich motivierte Prüfer gibt, mit denen man sowas vernünftig über die Bühne bekommt, wäre ich sehr dankbar.
Kann man eigentlich auf zum Stva gehen und speziell mit einem Prüfer alles besprechen und die Prüfung ist dann auch bei ihm? Oder ist das immer Zufall, wer ja jetzt den Schraubenzieher zückt (nicht dass das bei meinen beiden Bussen mehr als Lack oder Unterbodenschutz zerstören würde)?

Viele Grüße
Franz

Hoi Franz. Meinst du mit “Prüfung” die ordentliche erste MFK-Prüfung seit dem Import und erfolgter Einlösung in der CH (also du hast bereits die CH-Schilder)? Oder meinst du damit die erstmalige Einlösung in der Schweiz als Umzugsgut? Ich nehme an, letzteres ist bei dir der Fall: Soviel ich weiss, brauchst du dann nur das Formular 13.20 (oder Formular 18.44?) vom Zoll sowie die deutschen Fahrzeugpapiere (sofern das Fz mind. 6 Monate lang nachweislich in deinem Besitz war). Du brauchst aber kein CoC oder Homologationspapiere. Ich würde eine Anfrage an die techn. Auskunft des StVA deines Kantos senden, im Anhang die Papiere anfügen mit der Frage wie der Bus nun eingelöst werden kann. cheers

Hi Franz

Ich kann hier nur meine persönlich Erfahrung und Meinung schreiben.

Zum T4: vergiss’ es. Sorry, tönt hart, aber ist vermutlich die Realität.

Wenn ich das richtig verstehe, ist in der Zulassung immer noch ein 2WD Kasten eingetragen mit einem Haufen Eintragungen vom Tüver. Wegen Lärm und Abgas brauchst du von der AMAG eine Bestägung, dass der Bus einem Schweizer Typenschein entspricht. Anhand der Seriennummer sieht die AMAG aber, dass der Bus eigentlich ein 2WD war, und umgebaut wurde. Die vermutliche Reaktion wird sein, dass sie keine Bestätigung ausstellen werden, da sie die Übereinstimmung nicht garantieren können. Der Umbau wurde ja nicht von Volkswagen gemacht. Dann wird der Aufwand für die Zulassung den Wert des Fahrzeugs übersteigen.
Was du mit 300CHF Einsatz machen kannst, ist, eine Kopie des deutschen Briefs an die AMAG zu mailen und wegen einer Lärm-, Abgasbestätigung anzuklopfen. Im dümmsten Fall bist du die 300 los und hast nichts erhalten. Ich denke aber, dass wenn sie nichts ausstellen können, das Geld wieder zurück an dich geht. Wäre fair. Dann ist der T4 aber noch nicht durch die MFK. Aber eine Chance wert, es mit dem AMAG-Gutachten einfach zu versuchen.

Zum T3 Syncro: das geht nur via Einzelzulassung mit DTC und wird sauteuer: Leistungssteigerung, Motorhalter prüfen, Abgasprüfstand, wenn kein Abgasnachweis vorliegt, das gleiche für den Lärm. Bremse prüfen und eintragen, Festigkeitsnachweise der Kolbenadapter, dann noch die ganze Seikelsache, wenn dafür keine Herstellergutachten mit Importeursbestätigung vorliegen…

Kurz Erklärung dazu. Bei uns ist das anders organisiert als in DE, wo es auch einen Sachverständigen mit Ingenieurshintergrund hat, der mit der Prüfstelle zusammenarbeitet und viel Kompetenz hat.

In der Schweiz sind beim Strassenverkehrsamt alles Automechaniker mit praktisch null Kompetenz, welche die Fahrzeuge mit den Typenscheinen vergleichen und auf technische Mängel untersuchen. Sind Abweichungen, dann kann das vorgängig (Termin abmachen) mit dem Hallenchef besprochen werden. Der hat mehr Kompetenzen, verweist aber in der Regel ans DTC für eine Einzelabnahme. Dort wird es richtig teuer. In deinem Fall schätze ich einen hohen 4-stelligen bis 5-stelligen Betrag und viel Nerven und Zeit.

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Hallo Maribus. Franz sagt doch es ist Umzugsgut. Da sind die Regeln ganz anders. Da kannst du zulassen was auch in D zugelassen wurde habe ich gemeint. Das ist ja der riesen Vorteil. Ich würde auf jeden Fall der techn. Auskunft des StVA schreiben mit expliziter Erwähnung „Umzugsgut“. Lg

Das war leider mal. Sprich Vergangenheit. Aber ich will hier auch kein Schwarzmaler sein. Mit Willen und Hartnäckigkeit geht Vieles.

Ich würde auf jeden Fall probieren. Auch ohne CoC. Hier noch ein nützlicher Link (Kt. AG): Einfuhr eines Fahrzeugs als Übersiedlungsgut - Kanton Aargau

CoC geht eh nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung 1996 und jünger. Auch wenn der T4 ein CoC hatte, gilt das nicht für die Umbauten. Die 2 untersten Punkte im Link sind genau, was ich oben geschrieben habe. Ohne diese Bestätigungen wird es schwierig und/ oder teuer.

@veedub Das wird vermutlich das grösste Problem sein, den Syncro überhaupt als Übersiedlungsgut mit Typenschein X zu importieren. Der kriegt vermutlich seinen alten Typenschein wieder, weil die Chassisnummer schon in der Schweiz registriert ist.

Als Tipp noch von mir: Frag mal den Thomas von der Vwbuswerkstatt in Winterthur. Der hat viel Erfahrung und weiss, was bei “seinem” MFK geht und was nicht und mit welchem Aufwand. Macht allerdings nur bis T3, T4 ist weniger seine Welt.

Vielleicht auch eine Chance. Dann hat er mindestens mal in der Basis einem Schweizer Typenschein entsprochen.

Auf alle Fälle interessantes Thema. Mach’ mal weiter und halt’ uns auf dem Laufenden :wink: (auch, ob der beim Import wieder die alte CH-Stammnummer bekommt)

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Ich habe meinen T3 auch als Umzugsgut in die Schweiz gebracht. Und ich habe auch einen Motorumbau drin.
Also für den T4 sehe ich schwarz. Wie oben schon beschrieben, für den Bus gibt es keine Typeneignung von der Amag.
Beim T3 wäre interessant wieviel PS der Bus vorher hatte, da gäbe es dann ne Möglichkeit, ohne Gutachten durch zu kommen. Allerdings Abgastest, Lärmmessung und ggf. Leistungsmessung musst du machen lassen.
Ich hab das Ganze mit Thomas von der VW Bus Werkstatt gemacht und den Bus in Zürich vorgeführt.
Wenn die Fragen hast, können wir gerne mal telefonieren.
Grüße Frank

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Hi Maribus,

ja, dass es nciht supereasy wird dachte ich mir. Allerdings kann es ja kaum sein, dass einem so grosse Hürden in den Weg gelegt werden. Naja, Schweiz halt.
Beim T4 ist im Schein ein Wohnmobil eingetragen und die Anzahl der Angetriebenen Achsen auf 2 geändert. Ihn direkt umzuschlüsseln war leider nicht möglich. Allerdings gibt es von VW eine ABE zu dem T4 in dem sowohl der 2WD als auch der Syncro mit meiner Motorisierung und BJ aufgeführt sind und somit die Abgas und Geräuschvorschriften offiziell eingehalten werden. Diese ABE von VW sollte ja theoretisch auch die AMAG anerkennen. Dass die Karosserie beim T4 absolut identisch ist, steht in der Aufbaurichtlinie von VW. Das ist ja auhc der Weg, wie sowas in D eingetragen werden kann. Das Seikelfahrwerk war heir beim T4…das gibts ja bei Hess auch mit Gutachten zu kaufen, sodass das kein Problem darstellen sollte. Für Fahrwerke braucht man ja auch nur vom Hersteller eine Bestätigung, dass dieses für das jeweilige Fahrzeug geeignet ist. Hatte ich damals mit den Schwenk federn beim T3 so machen müssen und funktionierte problemlos.

Beim T3 wäre die Frage ob es einen bestimmten Bereich gibt in dem eine Leistungssteigerung möglich ist oder nicht…in D sind das meines Wissens 20%. Motorhalter sind original vom Diesel, da der Block ja der Dieselblock ist.

Aber ich werde mal das Strassenverkehrsamt meines Vertrauens aufsuchen und nachfragen.

Ich habe auch gehört, dass es irgendwo einen Gesetzesparagraphen gibt, nachdem eigentlich alle Eintragungen aus D auch in der Schwiez übernommen werden müssen bei Umzugsgut. Allerdings finde ich den nicht mehr…vielleicht gibts den auch nicht mehr.

Bezüglich Typenschein X hatte ich immer so bisschen im Kopf, dass das der “Freibrief” für vieles ist. Ob der Syncro als X importiert wird oder nicht weiß ich bisher nicht, da er lediglich auf der Anmeldung steht.

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden. So wie es aktuell klingt sind die Hürden nahezu unüberwindbar für einen Normalsterblichen Busfahrer.

Viele Grüße
Franz

Ein X als Typenschein ist kein Freibrief. Meiner Erfahrung nach im Gegenteil. Wenn du in der Schweiz mal was von Der AMAG willst sagen die “können wir nicht zuordnen”

Also alle Wintragungen aus DE einfach übernommen, das kannst du vergessen. Was der deutsche TÜV macht, interessiert hier keinen. Ich durfte in DE mit meinen Bus 2t ziehen, hier sind es jetzt 700kg.
Aber du bist auf dem richtigen Weg bezüglich der Leistung. Schau mal in den ASA Richtlinien 2a zu Fahrzeugumbauten. Damit habe ich es auch geschafft meinen Subaru Motor zugelassen zu bekommen

Ah ok, ja das war mir nicht so klar…aber es kommt vermutlich drauf an, was man will…und in manchen Fällen ist das X gut und in anderen Fällen nicht so :pensive:

Es wird auf alle Fälle sehr sehr steinig. Das können dir hier sicher einige bestätigen. Aber das passt ja zu einem Syncro. Somit viel Erfolg! Hier hat es ja genügend Spezis, die helfen können.

Noch eine kleiner Tipp, nichts überhastet machen. Lieber einmal mehr mit möglichst vielen Leuten die möglichen Ansätze diskutieren, BEVOR du deine deutschen Papiere zum Hallenchef trägst. Denn der macht Kopien davon. Danach ist zu spät, um eine “andere Richtung einzuschlagen”, wenn dir eine bessere Vorgehensweise einfällt.
Der Ansatz mit der ABE von VW, welche besagt dass 2WD und 4WD auf dem gleichen Chassis aufbauen finde ich z.B. gut, v.a. wenn deine Motorisierung auch in beiden Typenscheinen vorkommt. Aber ich würde ganz neutral beim Amt anfragen, ohne ein spezifisches Fahrzeug zu nennen.
Welchen Jahrgang hat dein T4?

Ja es handelt sich um ein und die selbe ABE die für beide Aufbauten, also 2WD und Syncro gültig ist. Ich habe sie aber noch nicht selbst gesehen.

Der T4 ist ein 2002er mit kurzem Vorderwagen. Das war auch der Grund, warum er nicht einfach umgeschlüsselt werden konnte. Wäre er mit langem Vorderwagen gewesen, wäre alles kein Thema, dann wäre es in hier beim Stva nichtmal aufgefallen, dass es mal ein 2wd gewesen ist :wink:

Für den T4 scheint die https://www.radhofgarage.ch/ Spezialist zu sein. Ich hatte nur gute Erfahrungen gemacht. Ggf. können sie Dir auch beim Import helfen.
Wie Maribus schon gesagt hat, ist die Organisation beim Tüv und der Mfk nicht identisch. Hierzlande “sichert” sich der Prüfer über die Gutachten ab und entsprechend muss man die Papiere liefern. Mit viel Geld (und Geduld) kann man auch einiges erreichen :wink: :upside_down_face:
Welcher Motor mit welcher Leistung war vorher im T3?

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Ja das mit dem Unterschied zwischen TÜV/GTÜ und und und in D und der MFK ist mir vorher schon klar gewesen. Aber in D ist es auch so, dass sich mittlerweile die Prüfer bei quasi allem absichern, denn die Stempel sind schneller weg als früher. Dadurch gibt es für alle meine Eintragungen auch entsprechende Nachweise und Papiere. Ich werde mal anfangen mir diese zu organisieren.

Wenn ich diese habe wäre mein Ansatz mal zum Hallenchef zu gehen. Ich hätte gedacht er schaut da drüber und sagt dann passt oder passt nicht? Oder wieso kopiert er das sofort alles? Das verstehe ich irgendwie nicht ganz. Sicherlich steht und fällt auch sehr viel mit der Laune und Motivation des Hallenchefs…da braucht man vermutlich ein ganz gutes Gespür oder Tipps wo jemand sitzt, der einen Plan und Spaß an seinem Job hat?

Im Kanton Zürich hat es eine Anlaufstelle für technische Fragen, via Email oder direkt vor Ort. Die entsprechenden Personen sollten entsprechend kompetent genug sein, ihre Anforderungen an Dich zu formulieren, in der Bringschuld bist natürlich am Ende Du:-) Bei der konkreten Prüfung wüsste ich nicht, ob die gleiche Person auftauchen wird, es ist auf jeden Fall bei Einzelabnahmen oder Sonderprüfungen jemand mit viel Erfahrung und Geduld. Den Hallenchef sehe ich eher als letzte Instanz falls Du Probleme mit dem Prüfer am Tag X haben solltest.
Ich würde wie von Maribus vorgeschlagen einmal zu den T3 bzw. T4 Profis gehen weil die am Besten wissen, was in der Schweiz alles rumfährt.
Im Kanton Zürich versuchen sie einem inzwischen sogar das Einlösen von Youngtimer zu vergraulen, daher wird es wohl kaum einfacher werden mit unseren alten Kisten selbst wenn sie typenscheinkonform sind:-(

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