VW Bus als Camper einlösen - Materialtransport?

Hoi zämä!

Ich habe im Forum schon recherchiert, doch leider keine Antwort gefunden:
Ich werde wohl in 2 Wochen so weit sein, dass ich meinen Bus als Camper (war vorher Lieferwagen) einlösen kann.

Jetzt hat mir einer gesagt, dass wenn ich ihn als Camper einlöse, dass ich dann niemals mehr legal etwas transportieren könnte. Stimmt das? Also ich habe nicht vor ihn regelmässig als Lieferwagen zu brauchen. Nur ich will halt keine Probleme wenn ich mit dem Camperausbau komme und zusätzlich z.B. mal ein Bett transportiere

also ich hab in meinem Camper immer ein Bett dabei :stuck_out_tongue_winking_eye: „duckundweg“

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Sagen wir mal 2 Bett, 5 Bretter und 10kg von irgendetwas :stuck_out_tongue_closed_eyes:

Wenn die zusätzliche Ladung richtig gesichert ist, die Nutzlast und das Gesamtgewicht nicht überschritten wird kannst du auch in einem Camper etwas transportieren.

Nur ist es halt schwieriger in einem Camper etwas ordentlich anzubinden und das Gewicht ist auch schneller ausgereizt.

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nei das ist kein problem, solange du das Zeug angemessen sicherst kann da niemand etwas sagen. Nur weil es kein Transporter mehr ist heisst das nicht das du nichts transportieren darfst.

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Bist du sicher? Bei den Anhänger ist das ja nicht egal! Siehe Pferdeanhänger, Autotransportanhänger, Sportgeräteanhänger…

In einem Pferdeanhänger darfst du schon was anderes transportieren, wenns keine Tiere sind einfach das Schild “lebende Tiere abdecken”. Tiertransportfahrzeuge müssen spez. Vorschriften erfüllen (z.B. dichte Wanne). Sportfahrzeuganhänger haben meines Wissens andere Regeln bezüglich der Breite oder so - daher hier die Spezifikation im FZ Schein.

In einem Personenwagen gibt es ja auch keine Probleme, wenn Material ausserhalb des Kofferraums mitgeführt wird.

Ich bin mir zeimlich sicher, dass der Gesetzgeber hier pragmatisch ist, einfach vernünftig sein und gut ist.

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Danke für eure Antworten! Demfall löse ich ihn als Camper ein und spare so 500 Stutz pro Jahr!

100% nicht aber dann dürfte man ja bei Personenwagen nur Personen transportieren?

Stimmt so nicht. Erstens das Schild “Lebende Tiere” muss nur auf Fahrzeuge montiert sein, welche zum Gewerbemässigen Tiertransport verwendet wird. Zweitens kommt es drauf an, ob der Pferdeanhänger als Sachtransport- oder als Sportgeräteanhänger eingelöst ist. Und beim Autotransportanhänger darf tatsächlich nichts anderes als ein Auto transportiert werden, egal wie gut etwas anderes darauf befestigt wird.
In der Schweiz sind so kleine Details immer eine Frage der Versicherung, nicht der Logik :slight_smile:

Des weiteren gibt es viele Sachen, die ja einfach toleriert werden, aber rein Gesetztechnisch verboten sind. Als Beispiel, was viele nicht Wissen, Rollschuhfahren, Skateboard fahren oder auch diese Kickboards von den Kindern; alles verboten auf öffentlichen Strassen + Trottoirs, diese sind gemäss Gesetz ausdrücklich nur auf dafür vorgesehenen Plätze erlaubt. Kratzt aber niemand, wird toleriert.

Gehe darum auch davon aus, dass es beim Wohnmobil schlussendlich auch keinen Kläger geben wird, wenn da Zügelgut transportiert wird oder ähnliches…

GRuss Jörg

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Und wemn ein Teil von einem Auto auf einem Autotransporter ist?

Genau, ab wann ist ein altes Wrack, oder eine nackte Karosserie ein “Auto” und kein “Autoteil” mehr? Wie steht es mit einem halben VW-Bus wie er für den Anhänger verwendet wurde?

Das Klappdach war in einer Schachtel auf dem Anhänger😃. Also ist wohl Sachentransportanhänger die beste Variante, dann darf wohl auch ein Auto drauf (ist ja auch eine Sache😃).

Interessanter Artikel dazu:

https://www.google.ch/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.fnch.ch/Htdocs/Files/v/6379.pdf/Bulletin/Pferdetransport_Zollanforderungen_1_13_d.pdf%3Fdownload%3D1&ved=2ahUKEwjQ0dfbufLbAhUDXBQKHcTwCMQQFjAAegQIBhAB&usg=AOvVaw2Kvt5vGDcJ-7hKP0PZz-FG