VW aus Deutschland in der Schweiz

Hallo, alle miteinander.
Ich bin neu hier und wollte etwas fragen.
Ich habe ein bisschen im Forum gelesen, aber vielleicht gibt es einen von Ihnen, der es geschafft hat, das Auto von Deutschland in die Schweiz zu bringen.

Ich möchte einen VW LT 28 Sven Hedin von 1982 2.4 D kaufen

AMAG bestätigte den Motor für mich, Abgas-, Rauch- und Laermverhalten im Orginalzustand dem Typenschein 0854 92.
Im Fahrzeugausweis ist als Typengenehmigungs-Nr. ein “X” einzutragen.

Von einem netten Herrn vom Strassenverkehrsamt bekam ich eine E-Mail:

"Nach Rücksprache mit unserem Chefexperten für Technik und Fahrzeugprüfungen kann ich Ihnen mitteilen, dass wir eine Typenscheinbestätigung der AMAG Import anerkennen würden für eine Zulassung des von Ihnen angefragten VW LT. Vorausgesetzt, die für die zum Zeitpunkt der 1. Inverkehrsetzung des Fahrzeugs erforderlichen Nachweise bezüglich Rauchemissionen (UN-ECE-R 24) und Geräuschverhalten (Anh. 4 BAV) sind auf dem Typenschein, welcher von der AMAG Import bestätigt wird, aufgeführt.

Für die Prüfungsvorbereitung und Terminvereinbarung benötigen wir dann die folgenden Unterlagen im Original bei uns (bitte vorbeibringen oder per Post zustellen):

  •      Zollform. 13.20A
    
  •      Veranlagungsverfügungen Zolll / Mwst. (ausgestellt auf Ihren Namen mit Ihrer 
         Adresse im Feld "Importeur")
    
  •      Fahrzeugschein- und Brief aus Deutschland
    
  •      Typenscheinbestätigung bezüglich Rauchemissionen und Geräuschverhalten 
          von der AMAG Import
    
  •      CH-Abgaswartungsdokument mit eingetragener erster Wartung
    
  •      2-3 Bilder vom Innen-Ausbau des Wagens für die Beurteilung der Fahrzeugart- 
         Einteilung
    

Ich würde gerne wissen, ob einer von Ihnen ein Dieselauto unter 1986 im Ausland zugelassen hat oder ob es möglich (rentabel) ist?

Freundliche Grüsse
jaru

Hi jaru

Willkommen im Forum.
Wenn ich das richtig verstehe, hast du ja schon alles, was du für die Schweizer Zulassung brauchst.
Importkosten beim Zoll sind 4% Fahrzeugsteuer auf den Betrag der Kaufquittung und dann MwSt. auf den Gesamtbetrag. Das musst du beim Zoll bei der Einfuhr löhnen. Dann bekommst du das 13.20A und die Quittung (Veranlagungsverfügung in geschwollen-deutsch) vom Zoll.
Von der AMAG holst du dir diese Bestätigung. Die verlangen allerdings mittlerweile 300.- dafür.
Dann holst du dir bei einem AMAG-Händler ein Abgasdokument für das Fahrzeug (die brauchen dazu die deutschen Papiere). Du musst aber eine Vertretung finden, die überhaupt noch weiss, was ein LT ist :rofl: Kostet ca. 25.-
Dann lässt du den Rauchgastest (1. Wartung) gemäss Abgasdokument machen (kannst du auch gleich dort machen, ist aber vermutlich bei der Dorfgarage wesentlich günstiger). Kostet normalerweise so 50-70.-
Dann machst du mit der Motorfahrzeugkontrolle den Prüfungstermin ab. Ob du mit den Deutschen Überführungskennzeichen bei der Schweizer Motorfahrzeugkontrolle vorfahren darfst, würde ich dort noch nachfragen. Welcher Kanton?
Die Prüfung kosten auch nochmals je nach Kanton so 70 - 150.-

WICHTIG ist aber bei der ganzen Übung: ein Fahrzeug mit frischem TÜV muss noch lange nicht in einem Zustand sein, den auch die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle akzeptiert. Die Schweizer sind pingeliger. Das kann dann schnell zu ein paar 1000.- zusätzlichen Rep.kosten führen, wenn man den Fahrzeugzustand nicht selber einschätzen kann.

(alle Angaben oben ohne Gewähr, eventuell gelten bereits wieder andere Ansätze)

Ich erinnere mich an einen als Umzugsgut importierten Golf 3 meiner Exx mit frischem TÜV: Der MFK Prüfer schraubte den Deckel des Bremsflüssigkeitsbehälters ab und drückte den Geber runter. Keine Warnung im Tacho = durchgefallen = Ersatzteil verbauen lassen und das Ganze von vorne. Beim dritten Mal war es dann endlich gut…

Hallo Maribus

370 / 5000

Wyniki tłumaczenia

Vielen Dank für Ihre ausführliche und hilfreiche Antwort. Ich befürchte jedoch, dass die Werte für Abgasrauch und Lärm dem Wert auf der AMAG-Bestätigung entsprechen. Funktioniert das nicht so? Im Allgemeinen habe ich nur eine Bestätigung von AMAG. Was ist, wenn diese Werte nicht in den Bereich einiger Werte passen? Hast du deinen Bus so mitgebracht? Wenn ja, wie alt ist Ihr Bus ?

Hallo dominik

Vielen Dank für deine Antwort. Deine Erfahrungen geben Anlass zum Nachdenken. Ich befürchte, wenn ich für alles bezahle, meine ich Zölle, Genehmigungen, Tests, den Kauf und die Rückgabe eines Autos, kann es aufgrund unzureichender Werte des Abgastests oder des Geräuschtests nicht registriert werden.
Das Auto ist ziemlich alt - Erstzulassung 1982.

Die Amag Bestätigung bescheinigt eigentlich das exakt dein Fahrzeug, so wie es damals gebaut wurde und in Deutschland in Verkehr gebracht wurde, auch dem gleichen Fahrzeugtyp entspriecht wie es damals in der Schweiz gekauft werden konnte.

Wenn dein Fahrzeug also noch den Originalmotor hat und keine Komponenten verändert wurden, wird das Abgas und Lärmverhalten dem der AMAG Bestätigung genauer den von Amag angegebenen Typenschein entsprechen.

Genau. Wie René sagt, musst du den Rauchgastest mit den gleichen Werten erfüllen wie in DE. Wenn Motor, Einspritzung und Auspuff ok sind, dann geht das problemlos. Der Lärm wird in der Regel nicht nachgemessen, wenn alles original ist. Dafür hast du ja die Bestätigung vom Importeur, dass der Bus den Lärm erfüllt.
Ein Problem könnte noch sein, wenn das Fahrzeug in Deutschland einen Oxi-Kat nachgerüstet bekam. Der Prüfer könnte theoretisch darauf bestehen, dass der raus muss.

Zu Lärm und Abgas habe ich noch folgendes im von der AMAG angegebenen Typenschein gefunden:
LT-28-Laerm-Abgas
und zur Lärmdämmung:
LT-28-Daemmung
Wenn das bei deinem Fahrzeug abweichend ist, dann wird es schwierig bzw. muss das entsprechend nachgerüstet werden.

Vielen Dank Rene und Marius

Soweit ich weiß, wurden keine Änderungen am Auto vorgenommen. Ich muss prüfen ob es Absorpionswanne unter Motor und Getriebe gibt.

Ich habe am meisten Angst vor diesen Messungen.
Ich habe eine Nachricht erhalten, dass die erste Autokennzeichnung zählt. Das Auto ist von 1982, und dieses Jahr ist nicht auf der Emissionsliste?

"Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge, die auf den Namen des Importierenden in der Schweiz zugelassen werden, sind von der Typengenehmigung befreit. Eine spätere Weiterveräusserung und Zulassung auf andere Halter ist möglich. Fahrzeuge, die von der Typengenehmigung befreit sind, unterstehen der Einzelprüfung bei der zuständigen kantonalen Zulassungsstelle. Selbstverständlich dürfen auch diese Fahrzeuge nur zugelassen werden, wenn sie vollumfänglich den schweizerischen Vorschriften entsprechen. Massgebend für die Zulassung sind grundsätzlich die schweizerischen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Einfuhr in die Schweiz galten. Für Fahrzeuge, welche bereits im Ausland in Verkehr standen, können diejenigen schweizerischen Vorschriften angewendet werden, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung Gültigkeit hatten (Anmerkung: Die Abgas- und Geräuschgrenzwerte müssen zwingend nachweislich den schweizerischen Mindestanforderungen entsprechen). In diesen Fällen ist das Datum der ersten Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum) nachzuweisen, z.B. durch ausländische Zulassungspapiere.
Abgeänderte Fahrzeuge (Leistungssteigerung, Tieferlegung, typenfremde Räder etc.) benötigen zusätzlich die entsprechenden Garantien und Unbedenklichkeitserklärungen nach schweizerischem Recht. Diese Papiere sind bei der Anmeldung zur Fahrzeugprüfung auch beizubringen. Für eine Zulassung als „Veteranenfahrzeug“ muss das Fahrzeug allerdings der ursprünglichen Ausführung entsprechen.

Alternativ dazu kann die erforderliche Abgasmessung am betreffenden Fahrzeug durchgeführt werden. Dies allerdings mit ungewissem Ergebnis. Allenfalls sind Massnahmen und erneute Messungen notwendig. Bezüglich Kosten für diese Messung informieren Sie sich ggf. bitte direkt bei einer der vom Bundesamt für Strassen akkreditierten Prüfstellen für solche Messungen. Es sind dies die Firma DTC in Vaufflin (www.dtc-ag.ch) oder die Firma FAKT in Widnau (www.fakt.com).
Falls Sie das Fahrzeug als Übersiedlungsgut einführen können, entfallen die oben erwähnten Einschränkungen bezüglich Nachweis der Abgasvorschriften."

Jetzt weiß ich nicht wirklich, ob die Autos von vor diesem Jahr allgemein berücksichtigt werden? Wenn ja, welche Emissionskriterien?

Unten füge ich einen Link hinzu
"Entwicklung
der schweizerischen Gesetzgebung
im Bereich der Abgasemissionen
von Motorfahrzeugen und Maschinen "

Informationen zu einem Dieselauto über 2500 kg finden Sie auf Seite 8.

Was denkt ihr darüber ? Vielleicht haben einige von euch ein Auto aus diesem Jahr mitgebracht oder kennen jemanden?
Oder habe ich vielleicht nichts zu befürchten?

MfG jaru