Vorstellung

[quote=“nixon”]

wer hat das schon nicht vor :laughing:

ich![/quote]

spielverderber spielverderber spielverderber

warum nicht?

keine lust den bus zu putzen :wink:
http://img85.imageshack.us/img85/6964/arcticcirclerackur4.jpg

hmm… gute frage. irgendwie hat mich diese destination noch nie richtig gepackt.

hiho

und herzlichst willkommen!

greez benny

auch von mir aus dem aargau ein herzliches willkommen. viel spass im forum

Willkommen und danke für Bilders :wink:

Gruss aus BS,
joeT3

hello und herzlich willkommen!

Ach ja, und ich drück Dir die Daumen, dass Dein Bus in der Schweiz zugelassen wird!
Bloss nicht den Mut verlieren…

Willkommen!

Andreas grüsst Andreas :wink:

Willkommen aus Bern, kannst Du nicht in Deutschland für 1/2 Jahr eine Scheinadresse (Freunde, Verwandte) einrichten und dann den Bus als Umzugsgut in der CH anmelden :unamused:
Habe mir das auch schon überlegt da meine Freundin einen D-Pass und wir viele Freunde in Deutschland haben :wink:

Gruss

Beni

Also mit einer Scheinadresse ist das schon sehr aufwendig.
Für eine Zulassung des Buses benötigt man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland was wiederum auch zur Steuerpflicht in Deutschland führt. Dies kann man aber auch abwenden wenn man nachweisen kann, dass der Lebensmittelpunkt in der Schweiz ist… aber möglich ist das schon…

Gruss Andreas

Ein Hallo und Herzlich Willkommen aus dem französischen Teil der Schweiz!

und vor allem: toi toi toi für Deine Zulassung!

(andere Lösung die ich mal gesehen hab: ein kumpel hatte ein riesen-wohnmobil-unding, welches mit absoluter sicherheit in der Schweiz nie und nimmer eingelöst werden könnte. Er hats einfach über einen Bekannten in Berlin eingelöst und ist dann mit diesem Geschirr in der Schweiz und Europa rumgekuttert…)

aber vor allem freu ich mich einen weiteren Syncro-verrückten unter uns zu haben!

lôzan rocks! 8)

Als in der Schweiz ansässiger Bürger, ist es dir untersagt im ausland zugelassene Fahrzeuge in der Schweiz zu fahren. Ausgenommen sind Mietfahrzeuge mit welchen du 3 Tage in der Schweiz rumkurfen darfst. (Mein Wissensstand aus dem Jahre 2004). Das Problem ist der Zoll! Wenn sie dich erwischen, hast du ein Problem wegen Zollvergehen…

Griessli - Nixon

Möglichkeiten gibt es natürlich schon das ganze zu umgehen. aber das sollte nicht das Ziel sein…
aus sicht des Zolls liegt die Sache so:
Es ist verboten ein im Ausland auf sich zugelassenes Fahrzeug in der Schweiz zu fahren wenn der Wohnsitz länger als 1 Jahr in der Schweiz ist.
Ebenso ist es verboten ein Fahrzeug das auf einen Bekannten zugelassen ist, aber regelmässig von dir benutzt wird, in der Schweiz zu fahren !!

Das ist wiederum schwer zu belegen. Wenn natürlich das Fahrzeug 7 Tage die Woche vor dem Zollbüro/Polizeibüro parkt, werden die das sehr schnell bemerken…
Wenn das Fahrzeug allerdings in einer Garage steht und es zum Beispiel ein Wohnmobil, Oldtimer,…(eben ein Fahrzeug, dem man abnimmt kein alltagsauto zu sein) ist. Kann man dem Zöllner leicht vermitteln, dass man es für eine Woche Urlaub oder nen Ausflug ausgeliehen hat…

Diese Diskussion habe ich auch schon geführt…

Aber wie gesagt, Ziel sollte es sein eine Schweizer Zulassung zu haben !!!
Alles andere ist illegal und auch nicht anzustreben…

Das hat sich noch nicht geändert. Ist immer noch so. Vor zwei Monaten ist ein Kollege von mir von der Polizei angehalten worden. Die waren noch nett: sie haben ihn aufgeklärt und er durfte dann wieder nach Deutschland fahren, ohne registriert zu werden…Ist nicht nur ein Zollvergehen, man hat auch keinerlei Versicherungsschutz, was noch viel ärger sein kann.

tigerenterich

Warum hat man denn bitte keinen Versicherungsschutz ?
Die deutsche Haftpflichtversicherung macht da keinen Unterschied…zumindest ist das mein Wissensstand…

Erst mal ein herzliches :welcome: hier im Forum.
Ich würde dir raten dein absolut cooles Geschoss :rocker: wenn immer es irgendwie möglich ist als Zügelgut über die Grenze zu kriegen.
Das ist die beste Chance den Bus in der Schweiz einzulösen.Wenn Die Zollpapiere stimmen schaut der MFK gar nicht mehr hin,
ansonsten seh ich da schwarz. Ich kann ein Lied davon singen.

Grüsse

[quote=“anhoh”]Warum hat man denn bitte keinen Versicherungsschutz ?
Die deutsche Haftpflichtversicherung macht da keinen Unterschied…zumindest ist das mein Wissensstand…[/quote]

Import des eigenen Motorfahrzeuges
Für den Import des eigenen Fahrzeuges gelten die Schweizer Zollbestimmungen. Dieses kann zollfrei als “Umzugsgut” in die Schweiz eingeführt werden, soweit die unten stehenden Bedingungen erfüllt sind:
Das Fahrzeug muss vor dem Umzug mindestens 6 Monate in Besitz und Gebrauch gewesen sein.
Nach der Einfuhr muss das Fahrzeug noch mind. ein Jahr in Besitz bleiben, ansonsten muss es nachverzollt werden.
Um die Grenze zu passieren, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
Das ausgefüllte Zollformular “Einfuhr von Umzugs-/Übersiedlungsgut”
(erhältlich bei jeder Schweizer Zolldirektion)
Das entsprechende Fahrzeug
Alle Fahrzeugpapiere
Identitätsnachweis
Führerschein
Schweizer B-Ausweis
Arbeitserlaubnis
Bei erfolgreicher Abfertigung erhalten Sie von der Schweizer Zollbehörde als Importbestätigung den sogenannten “Prüfbericht” und den “Abfertigungsantrag für Übersiedlungsgut”.


^
» An/Ummeldung eines Motorfahrzeuges
Nach der Einführung des Fahrzeuges in die Schweiz kann dieses mit den ausländischen Kennzeichen noch maximal ein Jahr gefahren werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug nach den Schweizer Richtlinien in der Schweiz technisch zugelassen ist (ggf. Prüfung durch eine Fachwerkstatt), die Papiere in Ordnung sind und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

Spätestens nach Ablauf eines Jahres muss das Fahrzeug umgemeldet und Schweizer Kennzeichen angebracht werden. Der Antrag läuft über das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt, z.B.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt St. Gallen
Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden
Vorgelegt werden müssen:
B-Ausweis
Führerschein
Alle Fahrzeugpapiere
Püfbericht im Original
Abfertigungsantrag für Übersiedlungsgut im Original
Abgaswartungsdokument

Habe dem Strassenverkehrsamt übrigens eine Mail geschrieben zwecks einlösen meines Fahrzeugs:
Benötigt wird
a. EU-übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller
b. die Für CH notwendigen Einträge (Geräusch und Abgasverhalten ind er entsprechenden EG-RL Fassung) sind in den ausländischen Zulassungspapierne klar ersichtlich ==> was aber nicht der Fall ist.
c.Betätigung auf eine CH-Typengenehmigung bezogen inkl. Geräusch- und Abgasnachweis ==> ist ein 16" syncro mit DJ -Motor in der Schweiz schon mal zugelassen gewesen ?
d. Messung des Agbgas und Geräuschverhaltens nach den Vorschriften von 10/88 (Datum der Erstzulassung) ==> da war aber doch hier in der Schweiz bereits ein Kat vorgeschrieben oder ?

Wo kann ich denn nach einer Typengenehmigung nachfragen ?

[quote=“anhoh”]Habe dem Strassenverkehrsamt übrigens eine Mail geschrieben zwecks einlösen meines Fahrzeugs:
Benötigt wird
a. EU-übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller
b. die Für CH notwendigen Einträge (Geräusch und Abgasverhalten ind er entsprechenden EG-RL Fassung) sind in den ausländischen Zulassungspapierne klar ersichtlich ==> was aber nicht der Fall ist.
c.Betätigung auf eine CH-Typengenehmigung bezogen inkl. Geräusch- und Abgasnachweis ==> ist ein 16" syncro mit DJ -Motor in der Schweiz schon mal zugelassen gewesen ?
d. Messung des Agbgas und Geräuschverhaltens nach den Vorschriften von 10/88 (Datum der Erstzulassung) ==> da war aber doch hier in der Schweiz bereits ein Kat vorgeschrieben oder ?

Wo kann ich denn nach einer Typengenehmigung nachfragen ?[/quote]

Würde es per Mail (ramon.korrodi@amag.ch)mit einem Scan vom Fahrzeugbrief versuchen, Viel Glück!

Gruss

Ich würde mal versuchen die Kontakte persönlich zu knüpfen.
Oft kann ein persönliches Gespräch vor Ort ganze Berge versetzen. Ein Mail ist sehr unpersönlich und was meint ihr wieviele Mails die bekommen, so nach dem Motto "Hey, gibsch du mir Papiere!"
Also, bei der MFK (dem Hallenchef) und bei der AMAG (beim oben genannten Herrn), einen Termin abmachen und die Thematik besprechen.

griessli - nixon