[quote=“cocoloco”]
Beim Zoll muss dann die 8% MwSt sowie eine Gebühr von CHF 19.- pro 100kg entrichtet werden.[/quote]
In welchem Land wurde der Wohnwagen hergestellt? Der Verkaufer kann dir sonst noch das genaue Sätzchen auf die Quittung schreiben, falls dies in der EU, bzw. in einem EFTA Land war, dann können evtl. die 19.-/100kg entfallen. Ein Versuch ist es immerhin Wert, da du wohl kaum zu einem Ursprungsnachweis EUR.1 kommst (zum Glück ist das Ding nicht so schwer).
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Aus aktuellem Anlass empfehlen wir österreichischen Unternehmen, welche nach Mexiko exportieren, nur mehr das spanisch-sprachige EUR.1 Formular zu verwenden. Auf Grund einer unglücklichen Formulierung eines Querverweises im deutschsprachigen Dokument kommt es immer wieder zu Problemen mit den mexikanischen Zollbehörden und im Zusammenhang damit, zu zeitraubenden Verzögerungen und Mehrkosten. Unternehmen, welche häufiger Lieferungen nach Mexiko schicken, sollten sich überhaupt als „ermächtigter Ausführer“ bei den österreichischen Zollbehörden registrieren lassen und den Ursprungsnachweis direkt auf der Rechnung vermerken. Details hierzu finden Sie in untenstehenden Link.
Zusammenfassung EUR.1
Um in den Genuss der Zollpräferenzen des Freihandelsabkommens mit der EU zu kommen, besteht die Notwendigkeit, den europäischen Ursprung nachzuweisen.
Bei Kleinsendungen mit einem Warenwert von bis zu 6.000 EUR kann dieser Ursprung durch einfache Erklärung des Exporteurs auf der Rechnung erfolgen. Der Wortlaut der Ursprungserklärung wenn der Warenwert unter 6.000 EUR liegt, ist:
Deutsche Fassung:
Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. … [1]) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte … [2]-Ursprungswaren sind.
Spanische Fassung:
El exportador de los productos incluidos en el presente documento (autorización aduanera Nº. … [1]) declara que, salvo indicación en sentido contrario, estos productos gozan de un origen preferencial … [2].
Unter dieser Erklärung sind Ort und Datum und der Name der Person, die diese Erklärung unterschrieben hat, in Druckschrift anzuführen.
[1] Falls der Ausführer vom Zollamt die Bewilligung erhalten hat, diese Erklärung ohne Wertgrenze abzugeben, so ist hier die Bewilligungsnummer einzutragen.
[2] Hier ist das Ursprungsland der Waren anzuführen.
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portal.wko.at/wk/format_detail.w … Cempfohlen
Google mal etwas nach dem einfachen Ursprungsnachweis.
Gruss
tomix