Unser neuer... Ein Eriba Puck von 1972

Hallo zusammen,

Seit gestern sind wir stolzer Besitzer eines Eriba Pucks von 1972. Der Wohnwagen ist in einem Topzustand und ist ab MFK bzw. TÜV und sogar das originale Vorzelt ist dabei (fast ungebraucht…). Aktuell steht der Anhänger noch in DE und wir werden ihn in den nächsten Wochen abholen gehen. Nun habe ich noch eine Frage zum Import… Die Suchfunktion im Forum hat ergeben, dass irgendwelche Zollpapiere/Importpapiere benötigt werden, welche von einem Camioneur ausgestellt werden, benötigt werden… Im folgendem Beitrag ist der Vorgang für den Import aber einfacher beschrieben:

viewtopic.php?f=10&t=6089&hilit=import+formular
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Der Import eines Anhängers ist relativ easy.

  • Eine gültige Kaufquittung mit realistischem Preis
  • Originale Fahrzeugpapiere oder wenigstens Typ und Fahrgestellnummer

Dannach machst Du die Ausfuhrbestätigung (ist nur ein Stempel des Herkunftlandes auf der Kaufquittung)
Und jetzt kommt der Schweizer Zoll, welcher Dir dann das 13.20 Formular erstellt, mit welchem Du den Hänger vorführen kannst.
Vorgängig würde ich aber noch mit Deiner MFK des Vertrauens ein paar Worte wechseln, ob Du das gewünscht Modell überhaupt vorgeführt kriegst. (Ist wie beim Auto).
Sämtliche Formulare erhälst Du direkt am Zoll (Autobahnzoll).
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Das heisst, ich fahre mit dem Auto nach DE, hänge das Ding an und fahre damit zum Zoll. Dort zeige ich den Zöllnern die Kaufquittung sowie die Fahrzeugpapiere und erhalte dafür das Formular 13.20. That’s it? Sind sonst keine Vorbereitungen notwendig?

Anbei noch ein paar Bilder…












Merci und Gruss,
Patrick

schickes Teil hast du da gekauft =D>

Gruss Andreas der vom Zoll keinen Schimmer hat, sorry

Ein Anruf bei deine MFK und die sagen dir was sie alles brauchen/wollen von dir. Sollte aber grundsätzlich kein Problem sein.

Hallo ,

Glückwunsch zum Puck , der sieht ja noch top aus .
Gegen den würd ich meinen Klappi aber auch eintauschen =P~

Gruss Mirco

[quote=“Bündner”]Hallo ,

Glückwunsch zum Puck , der sieht ja noch top aus .
Gegen den würd ich meinen Klappi aber auch eintauschen =P~

Gruss Mirco[/quote]

hätte auch noch einen klappi zum eintauschen :mrgreen:

[quote=“cocoloco”]
Das heisst, ich fahre mit dem Auto nach DE, hänge das Ding an und fahre damit zum Zoll. Dort zeige ich den Zöllnern die Kaufquittung sowie die Fahrzeugpapiere und erhalte dafür das Formular 13.20. That’s it? Sind sonst keine Vorbereitungen notwendig?[/quote]

Hast du Deutsche Tagesschilder am Anhänger? Ich weiss nicht wie es sonst auf der Schweizer Seite mit dem Verischerungsschutz aussieht. Zumal das Ding nach dem Verzollen definitiv dir gehört und ob dann die Deutschen Schilder noch gültig sind? Bei einem Fahrzeug solltest du noch beweisen können, dass das Ding in der EFTA, bzw. EU hergestellt wurde da sonst noch Zoll in Form von Betrag/100kg fällig wird. Ob dies bei einem Anhänger auch so ist weiss ich nicht. Du musst auf jedenfall zwingen das Formular 13.20 gestempelt vom Schweizer Zoll haben und erst nach dem dieses dann auch von der MFK gestempelt wurde (beim Vorführen) kannst du den Anhänger einlösen. Achte darauf, dass der Schweizer Zoll nur zu Arbeitszeiten offen hat und somit auch nicht am Samstag. Es gibt in Deutschland Wochenschilder die eine Woche gültig sind für ca. 150.- oder so, falls der Anhänger nicht mehr eingelöst ist. Allerdings müsst der Verkäufer diese dann lösen.
Gruss
tomix

Hallo Cocoloco

Gratulation zum Puck. Sieht bestimmt super aus Bus und Wohnwagen aus der selben Epoche. :top
Mich würde interessieren, wie schwer so ein Eriba ist, und ob dabei Dein T2a Büssli nicht heftig ins Schnaufen kommt, da der Bus ja original 50PS hat.

Gruess und viu Spass mit Dim Gschpann. :mrgreen:
Aendu

[quote=“tomix”]

[quote=“cocoloco”]
Das heisst, ich fahre mit dem Auto nach DE, hänge das Ding an und fahre damit zum Zoll. Dort zeige ich den Zöllnern die Kaufquittung sowie die Fahrzeugpapiere und erhalte dafür das Formular 13.20. That’s it? Sind sonst keine Vorbereitungen notwendig?[/quote]

Hast du Deutsche Tagesschilder am Anhänger? Ich weiss nicht wie es sonst auf der Schweizer Seite mit dem Verischerungsschutz aussieht. Zumal das Ding nach dem Verzollen definitiv dir gehört und ob dann die Deutschen Schilder noch gültig sind? Bei einem Fahrzeug solltest du noch beweisen können, dass das Ding in der EFTA, bzw. EU hergestellt wurde da sonst noch Zoll in Form von Betrag/100kg fällig wird. Ob dies bei einem Anhänger auch so ist weiss ich nicht. Du musst auf jedenfall zwingen das Formular 13.20 gestempelt vom Schweizer Zoll haben und erst nach dem dieses dann auch von der MFK gestempelt wurde (beim Vorführen) kannst du den Anhänger einlösen. Achte darauf, dass der Schweizer Zoll nur zu Arbeitszeiten offen hat und somit auch nicht am Samstag. Es gibt in Deutschland Wochenschilder die eine Woche gültig sind für ca. 150.- oder so, falls der Anhänger nicht mehr eingelöst ist. Allerdings müsst der Verkäufer diese dann lösen.
Gruss
tomix[/quote]

Hallo Tomix,

Danke für die Info… Vorallem auch den Hinweis betreffend den Öffnungszeiten… :wink: Habe nämlich bereits einen Abholtermin an einem Samstag abgemacht… Betreffend den Nummernschilder und Versicherung muss ich mich wohl auch noch schlau machen. Sonst hole ich das Teil halt mit einem Trailer ab.

Merci und Gruss,
Patrick

[quote=“Aendu”]Hallo Cocoloco

Gratulation zum Puck. Sieht bestimmt super aus Bus und Wohnwagen aus der selben Epoche. :top
Mich würde interessieren, wie schwer so ein Eriba ist, und ob dabei Dein T2a Büssli nicht heftig ins Schnaufen kommt, da der Bus ja original 50PS hat.

Gruess und viu Spass mit Dim Gschpann. :mrgreen:
Aendu[/quote]

Hallo Aendu,

Der Anhänger ist sehr leicht und wurde damals ja auch von Käfern, Bussen, etc. gezogen… Das sollte also passen. Unter folgendem Link findest du noch ein paar Angaben zum Gewicht, Grösse und Bilder hat’s auch ein paar:

typ3.com/puck/

Betreffend Gewicht steht beim Puck:
300 kg Eigengewicht mit kompletter Ausstattung. 400 kg Achstragkraft = 100 kg Nutzlastspanne. Für Zugwagen ab NSU-Prinz 1000, FIAT 850, VW 1200, VW 1500/16000, OPEL-Kadett usw. 6 Sitzplätze, 2 Einzelbetten bzw. Liegefläche für 3 Personen

Greezle,
Patrick

du kannst das nicht beim normalen personen zoll machen du musst dich dort anstellen wo alle lkw sind. bei meinem Puckkauf ging das 2 std da wirst du von büro zu büro geschickt, ausser du hast eine spedition die dir das macht, ohne spedi hast du fast keine chance, darum kannst du nur werend den öffnungszeiten das ganze machen, nach meiner meinung darfst du das ding nur auf einem hänger in der schweiz fahren

gruss tobi

So, nun bin ich hoffentlich informiert… Habe dem Strassenverkehrsamt sowie dem Zoll angerufen…

Um den Puck auf eigener Achse in die Schweiz zu bringen, wird ein Überführungskennzeichen benötigt (wird von den Behörden in DE ausgestellt).

Bevor ich dann (am Samstag) zum Zoll fahre (Achtung: es gibt ein paar wenige Zollämter welche auch am Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet sind) muss vorgängig online eine “Import-Zollanmeldung” erfolgen und das entsprechende Formular muss dann ausgedruckt und zum Zoll mitgebracht werden

e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml

Diese Anmeldung ist max. 30 Tage gültig.

Nun kann mit dem Anhänger auf eigener Achse am Samstag bis spätestens 11:00 Uhr beim Zollamt vorgefahren werden. Benötigt wird dann auch ein Kaufvertrag sowie die Fahrzeugpapiere.

Beim Zoll muss dann die 8% MwSt sowie eine Gebühr von CHF 19.- pro 100kg entrichtet werden. Anschliessend erhält man dann das Formular 13.20 welches an das Strassenverkehrsamt für die MFK Anmeldung benötigt wird. Um an die MFK zu fahren kann dann in CH eine Tagesnummer bestellt werden.

Ich berichte dann wieder über meine Erfahrung sobald ich den Puck importiert habe…

Greezle,
Patrick

Schöner Puck =D>
Viel Spass beim Verzollen!! 8)
Greez Teo

Viel spass beim Zoll!!!

Kennst du denn Passierschein A 38…? :laughing: :laughing: :laughing: :laughing: :laughing:

http://is4.myvideo.de/de/movie13/8f/thumbs/4686537_1.jpg

Zoll ist easy das 2te Mal… Das 1te Mal genügend Zeit einplanen…

cheers

[quote=“cocoloco”]
Beim Zoll muss dann die 8% MwSt sowie eine Gebühr von CHF 19.- pro 100kg entrichtet werden.[/quote]

In welchem Land wurde der Wohnwagen hergestellt? Der Verkaufer kann dir sonst noch das genaue Sätzchen auf die Quittung schreiben, falls dies in der EU, bzw. in einem EFTA Land war, dann können evtl. die 19.-/100kg entfallen. Ein Versuch ist es immerhin Wert, da du wohl kaum zu einem Ursprungsnachweis EUR.1 kommst (zum Glück ist das Ding nicht so schwer).

«
Aus aktuellem Anlass empfehlen wir österreichischen Unternehmen, welche nach Mexiko exportieren, nur mehr das spanisch-sprachige EUR.1 Formular zu verwenden. Auf Grund einer unglücklichen Formulierung eines Querverweises im deutschsprachigen Dokument kommt es immer wieder zu Problemen mit den mexikanischen Zollbehörden und im Zusammenhang damit, zu zeitraubenden Verzögerungen und Mehrkosten. Unternehmen, welche häufiger Lieferungen nach Mexiko schicken, sollten sich überhaupt als „ermächtigter Ausführer“ bei den österreichischen Zollbehörden registrieren lassen und den Ursprungsnachweis direkt auf der Rechnung vermerken. Details hierzu finden Sie in untenstehenden Link.

Zusammenfassung EUR.1
Um in den Genuss der Zollpräferenzen des Freihandelsabkommens mit der EU zu kommen, besteht die Notwendigkeit, den europäischen Ursprung nachzuweisen.

Bei Kleinsendungen mit einem Warenwert von bis zu 6.000 EUR kann dieser Ursprung durch einfache Erklärung des Exporteurs auf der Rechnung erfolgen. Der Wortlaut der Ursprungserklärung wenn der Warenwert unter 6.000 EUR liegt, ist:

Deutsche Fassung:
Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. … [1]) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte … [2]-Ursprungswaren sind.
Spanische Fassung:
El exportador de los productos incluidos en el presente documento (autorización aduanera Nº. … [1]) declara que, salvo indicación en sentido contrario, estos productos gozan de un origen preferencial … [2].

Unter dieser Erklärung sind Ort und Datum und der Name der Person, die diese Erklärung unterschrieben hat, in Druckschrift anzuführen.

[1] Falls der Ausführer vom Zollamt die Bewilligung erhalten hat, diese Erklärung ohne Wertgrenze abzugeben, so ist hier die Bewilligungsnummer einzutragen.
[2] Hier ist das Ursprungsland der Waren anzuführen.
»
portal.wko.at/wk/format_detail.w … Cempfohlen

Google mal etwas nach dem einfachen Ursprungsnachweis.

Gruss
tomix

Sälü Cocoloco

Herzlichen Dank für Deine Infos! :top

Gruess Aendu

Ich kann mich nicht satt sehen an diesem Teil. Sehr, sehr schön! :top

[quote=“Legio”]Viel spass beim Zoll!!!

Kennst du denn Passierschein A 38…? :laughing: :laughing: :laughing: :laughing: :laughing:

http://is4.myvideo.de/de/movie13/8f/thumbs/4686537_1.jpg

Zoll ist easy das 2te Mal… Das 1te Mal genügend Zeit einplanen…

cheers[/quote]

ha ha ha,
…das haus das irre macht :schläge:

Letzten Freitag war’s nun endich soweit und ich bin nach Deutschland gefahren um den Puck abzuholen. Es hat soweit alles bestens funktioniert (sogar der Import am Zoll…). Falls jemand ein ähnliches Vorhaben plant, hier nun die Infos was alles zu erledigen ist:

  1. Importzollanmeldung: Maximal 30 Tage vor der geplanten Überführung habe ich im e-dec web die Importzollanmeldung gemacht. Dazu ist die Fahrgestell bzw. Typen-Nummer des Fahrzeuges notwendig. Die Anmeldung kann unter folgendem Link gemacht werden:
    e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml

  2. Überführungskennzeichen: Da ich den Anhänger auf eigener Achse in die Schweiz gefahren habe, wurde ein Überführungskennzeichen benötigt. Dieses Kennzeichen kann man beim TÜV in Deutschland beantragen. Man muss aber persönlich vorbei oder wie in meinem Fall, der Verkäufer organisiert das Schild. Der Verkäufer benötigt dann aber eine “Ermächtigung zum Beantragen des Kennzeichens”. Dazu habe ich einen kurzen Brief zusammen mit meinen Ausweiskopien an den Verkäufer gesendet. Das Kennzeichen ist dann maximal 8 Tage gültig und hat inkl. Versicherung EUR 92.- gekostet

Als ich dann beim Zoll angekommen bin, habe ich die ausgedruckte Zollanmeldung zusammen mit der Kaufquittung / Kaufvertrag sowie den Fahrzeugschein beim CH-Zoll in Thayngen abgegeben. Diese haben dann eine Rechnung für die MwSt sowie die Gebühr von CHF 20.- pro kg Gewicht erstellt sowie das Form. 13.20A ausgestellt. Nachdem ich die MwSt entrichtet habe, durfte ich die Grenze dann auch schon passieren… Das ganze hat maximal 20-30min gedauert…

Jetzt steht das gute Stück bei mir in der Garage und ich bin froh, dass alles so gut geklappt hat…

Gruss,
Patrick

Warum nicht direkt in der Schweiz gekauft, All diese Importsorgen weg und sogar noch ein grösserer… :gruebel: ??

Eriba Familia Jg. 66

Nei Seich, immerhin weisst du wie alles mit dem Importieren Funktioniert

Gruss

[quote=“Samweis”]Warum nicht direkt in der Schweiz gekauft, All diese Importsorgen weg und sogar noch ein grösserer… :gruebel: ??

Eriba Familia Jg. 66

Nei Seich, immerhin weisst du wie alles mit dem Importieren Funktioniert

Gruss[/quote]

Warum? Darum…

Weil der mir zu “gross” und zu “schwer” ist…