ich will einen t3 transporter zu einem camper umbauen und dann auch als camper prüfen (kt. be).
hat da jemand erfahrung was die minimal ausstattung ist?
und auf was ich speziell achten muss?
So viel ich weiss: Fest installierte Schlaf- und Kochgelegenheit.Frag doch aber am besten schnell beim Strassenverkehrten Schifffahrstsamt an, dann hast du gleich alles unverfälscht aus erster Hand.
Moin Mysterie
Ich würde mal beim strassen-+schiffahrtverkehrsamt anfragen, habe mich mal erkundigt, ist aber schon länger her und bin nicht mehr 100% sicher. Ich glaube da war was von fest eingebauter schlafstelle, fest eingebauter kocher, und eine toilette muss drin sein. Mein bus ist als lieferwagen geprüft, mein einbau ist in 1/2 std. ausgebaut und der wagen leer. (O ton eines prüfers es kann ihnen niemand verbieten in einem lieferwagen zu schlafen.)
Hoffe konnte dir etwas helfen.
Viel spass beim umbauen.
Grüsse aus Worb
jüre
Wir haben den Bus nicht kompl. Umgebaut, weil dann die Versicherung hoch gegangen wäre.
Aber auf der Fähre ist ein Lieferwagen teurer als ein Wohnwagen. Oder so wars mal.
Da steht nix von einer fest eingebauten Toilette . Was kommt denn jetzt billiger ,
den T3 als Lieferwagen beizubehalten oder umschreiben auf Wohnmobil ?
Ist das von Kanton zu Kanton unterschiedlich ?
ich muss aus ihm einen camper machen, da ich vier sitzplätze benötige. und hatte schon beim
amt telefonisch angefragt, aber die auskunft war nicht sehr genau…
aber sie teilten mir mit, dass ich bei einem 82’ hinten keine gurten benötige wenn er als camper geprüft wird.
bei einer typenänderung zu einem pw lassen sie es wiederum nicht zu wenn die gurten nachträglich montiert wurden,
weil keine original verankerung vorliegt, auch wenn ich welche ranschweisse. beim camper würde ich dann natürlich
gurten montieren (sicherheit), aber diese prüfen sie nicht.
ja, toilette ist gemäss beschreibung nicht notwendig, zum glück…
ja, dies wäre interessant den unterschied bei transporter und camper betreffend versicherungskosten zu kennen?
irgenwo habe ich mal das gegenteil gelesen, weiss aber nicht mehr wo. wegen dem ausbau könnte dies auf die teilkasko
einen impact haben, sofern eine vorhanden ist.
Bei uns haben sie die zwei Plätze hinten zugelassen. Läuft aber unter Lieferwagen.
Die haben eh nicht den vollen Durchblick bei der MFK.
Bei der Allianz wäre der Camper ca. 200-350 Fr. teurer geworden, von der Versicherung her.
Bei der Winterthur-Versicherung war der Bus als Lieferwagen teurer da Lieferwagen normalerweise mehr Km/jahr und Unfälle machen als Camper. Ich habe den Bus als Camper umgeschrieben damit ich für die Prüfung nicht die halbe Nutzlast hineinstellen muss.
Fahrzeugart: Leichter Motorwagen
Typ: Typ 2 - Joker, Wohnwagen
War bei der Versicherung 300 Stüzli billiger als mein vorheriges Fahrzeug, und das war ein Passat Gl 1800cc Jg. 90. Der Grund laut Vers. weil er als Wohnwagen eingetragen ist.
die neuste info die ich vom strassenverkehrsamt bern erhalten habe, enthält ein wc
folgende voraussetzungen müssen erfüllt sein damit sie eine änderung zu einem camper genehmigen:
schlafen
sitzen
wc (camping aber fest montiert)
waschen
lenkradschloss
nix vom kochen.
hat jemand so eine änderung/umbau im kanton bern erfolgreich durchgemacht?
[quote=“mysterie”]die neuste info die ich vom strassenverkehrsamt bern erhalten habe, enthält ein wc
folgende voraussetzungen müssen erfüllt sein damit sie eine änderung zu einem camper genehmigen:
schlafen
sitzen
wc (camping aber fest montiert)
waschen
lenkradschloss
nix vom kochen.
hat jemand so eine änderung/umbau im kanton bern erfolgreich durchgemacht?
schöne weihnachten
gruss
mysterie[/quote]
Klingt genau nach einem Amt: WC ja, Kochstelle nein. Sche***en tun wir aber fressen nicht…
[quote=“mysterie”]die neuste info die ich vom strassenverkehrsamt bern erhalten habe, enthält ein wc
folgende voraussetzungen müssen erfüllt sein damit sie eine änderung zu einem camper genehmigen:
schlafen
sitzen
wc (camping aber fest montiert)
waschen
lenkradschloss
nix vom kochen.
hat jemand so eine änderung/umbau im kanton bern erfolgreich durchgemacht?
schöne weihnachten
gruss
mysterie[/quote]
die spinnen ja wieder komplett
aber dann schraubt man halt für die abnahme das wc fest.
kaum daheim nimmt man’s wieder raus. denn danach intressiert’s eh wieder niemanden mehr.
nehmt doch solche auflagen nicht zu ernst.
die gelten immer nur für den zeitpunkt der prüfung, danach gilt der normale menschenverstand.
denke nicht das jemals ein kollege der uniformierten wegelagere euch anhalten wird und ne busse geben wird weil ihr kein wc mitführt.
das würd ich danach nichtmal mehr zum prüfen mitnehmen. das weiss danach kein experte mehr.
ist doch nur für dir erste schickane.
[quote=“mysterie”]die neuste info die ich vom strassenverkehrsamt bern erhalten habe, enthält ein wc
folgende voraussetzungen müssen erfüllt sein damit sie eine änderung zu einem camper genehmigen:
schlafen
sitzen
wc (camping aber fest montiert)
[/quote]
Das mit dem WC kann nicht so ernst gemeint sein, sonst würde ein original Westfalia T3 der nun mal den Eintrag “Wohnwagen” hat in diesem Kanton plötzlich nicht mehr ein “Wohnwagen” sein. Mir ist kein Westfalia T3 bekannt der ein WC festmoniert hat und auch keiner der nicht den Eintrag “Wohnwagen” hat oder gibts das?
Evtl. original Westfalia T3 mitnehmen zum Vorführen, falls ähnlich Ausgebaut?
Hallo
Also ich habe unseren Bus diesen Herbst in Bern vom Lieferwagen zum Camper umschreiben lassen. Das hat sehr gut funktioniert, jetzt haben wir hinten drei Sitzplätze!
Den Ausbau kannst du auf den Fotos (Link unten) sehen. Wir haben eine Spühle, zweiflammigen Kocher, Bett, Vorhänge und einen Campingtisch, den ich zum Prüfen leider vergessen habe…
Keine Gurten, kein WC!
Falls du weitere Fragen hast kannst du dich gerne melden!
Gruss