ich bin neu im Forum. Ich möchte mir einen T6 kaufen und diesen als “Camper light” einrichten (Schlaf- und Sitzgelegenheit). Habe eine Frage: Darf ich von gesetzeswegen die Trennwand ausbauen. Ich beabsichtige nicht, den Transporter als Camper eintragen zu lassen. Er soll grundsätzlich wieder rückbaubar sein.
Gerne nehme ich auch Ideen und Beispielfotos entgegen.
Ich danke dir herzlich für die umfangreiche Dokumentation.
Ich werde mich mit dem auseinandersetzen. Ich gehe davon aus, dass sich von den ersten T6. Modellen zu dem neusten nicht viel in Sachen Trennwänden geändert hat.
Wenn das noch wie beim T5.1 ist kannst Du die Trennwand easy entfernen , seitlich und unten mit Muttern verschraubt , am Himmel unter der Abdeckleiste sitzen Torxschrauben. Geht easy die Trennwand auszubauen und verbessert das Raumgefühl gewaltig .
Weis rechtlich aussieht, kann ich ned sagen ob die Pflicht ist ?
Die kann raus. Steht irgendwo in der Aufbaurichtline.
Die gibt’s auch für T5.1 .2 T6 - einfach googlen.
Einfach Kopien der Seiten mitnehmen bei 1. MFK, falls einer es genau nimmt