Transporter-MFK, wie beladen?

Hoi zäme

Ich bin sicher die Frage wurde schon gestellt, finde aber gerade keine… Muss anfangs Oktober meinen T5 vorführen, ist momentan noch ein Transporter. Zu wie vielen % des Gesamtgewichts muss ich ihn beladen? Leergewicht ist 1915kg, Nutzlast 885kg, Gesamtgewicht 2800kg. Vorgeführt wird er im Kanton Zürich :slight_smile:

Gruess

Dominik

Hoi Dominik

Steht im Aufgebot. In GR muss bis auf 75% des Gesamtgewichts geladen werden. Bei dir musst du also noch 185kg einladen.

GRuss Jörg

Da steht „auf das Gesamtgewicht beladen“ aber das glaube ich nicht, auch wenn das Papier vom StVA kommt :joy:

In Mels habe ich immer mit mind. 75% der Nutzlast geprüft. Würde bei dir ca. 650kg bedeuten, was ich als sehr realistisch sehe.

Auf der angegebenen Website findet man folgendes:

Es scheint also wirklich so zu sein, dass du da mit 2800kg auf die Waage fahren musst.

Sie wiegen das Fahrzeug in der Regel nicht und verlangen keinen Waagschein. Wichtig ist nur das du es beladen hast (jedoch nicht überladen) Ob es am Ende 200kg weniger als Gesamtgewicht ist interessiert nach meiner bisherigen Erfahrungen in ZH niemanden.

Nabend zusammen

@Büsslischrauber

Meinen T3 haben Sie in Zürich bei der Fahrzeugartänderung gewogen dieses Jahr im Juni.

Und meinen T4 als Lieferwagen haben Sie im Januar 2018 in Winterthur ebenfalls und ohne Fahrzeugartänderung gewogen:

@doeme

Ich hab beim Strassenverkehrsamt angerufen gehabt anlässlich der Prüfung des T4 und musste laut der Auskunft damals nicht voll beladen, sondern das Fahrzeug insgesamt, meine ich, musste einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtgewichtes erreichen, den ich leider nicht mehr erinnere. Ich hatte ein bischen mehr eingeladen, um nicht knapp drunter zu liegen und stand schlussendlich mit 90% Prozent des Gesamtgewichtes, 2280kg von 2515kg auf der Waage, was nach meiner Erinnerung eben einiges mehr war als gefordert.

…so habe den Ordner herausgeholt: Die Formulierung war damals schon die gleiche wie in Deiner Vorladung(bis auf, dass das Feld 33 noch nicht explizit erwähnt wurde.): “Gebrauchte Fahrzeuge müssen auf das Gesamtgewicht beladen und die Ladung muss fachgerecht gesichert sein.”

Ein Anruf könnte sich also nach wie vor lohnen. Die haben auch nicht gebissen am Telefon :- )

Gruss
T4J

p.s.:

Ich hatte bei “meiner” Migros (do it garden) entsprechend viele (25kg?) Säcke Split ausgeliehen und nachher nen Zwanziger für die Kaffekasse dagelassen. Die Säcke hatten den Boden gut ausgefüllt. Das ging als fachgerecht gesichert in Ordnung.
Die Säcke waren allerdings durchnässt und daher nicht nur einges schwerer als ihr Nenngewicht, sondern hatten obendrein Reinigungsarbeit und Rückenschmerzen hinterlassen. Bestimmt geht das mit ner Palettenladung und nem Stapler komfortabler, aber ich war zu dem Zetipunkt froh um diese Lösung.

Ich verwendete jeweils einen Steinblock bei dem das Gewicht draufsteht, (für Anhänger und Transporter) möglicherweise haben Sie sich einfach auf die Angabe des Steins verlassen und nicht nachgewogen.

Mit meinem Caddy musste ich im Albisgüetli jedes Mal auf die Waage. Ich habe “mindestens 80% vom Gesamtgewicht” im Kopf, bin mir da aber nicht mehr ganz sicher.
Geladen hatte ich was da war: Von Rasengittersteinen bis zu vom Bauern nebenan ausgeliehenen Futtersäcken.

In der Regel wird 80% der Zuladung im StVA ZH erwartet und dies wie beschrieben fachgerecht gesichert, wenn du aber schon einen Ausbau gemacht hast, dann solltest du einen längeren Termin buchen, damit er auch als WoMo abgenommen werden kann Anlässlich der periodischen FzPrüfung, sonst musst du nochmals für die FzArt-Änderung antraben. In diesem Fall müsstest du nicht bis zum zulässigen Gesamtgewicht beladen, da dies idR nicht möglich ist.

Herzlichen Gruss Beat

das habe ich auch im kopf aber nirgends schriftlich gefunden… ich rufe am montag mal an und frage nach, muss eh regeneriersalz für die enthärtungsanlage haben, nehme ich halt gleich 800kg im notfall :wink:

in bülach haben sie (bzw hatten sie) wohl
eh keine waage…

Ein Wohnwagen (Anhänger) muss auch beladen zur Prüfung. Ich war aber in Wettingen und die haben keine Waage😆. Ich habe den Wasserkanister gefüllt. Das Schlauchboot unter dem Bett gelassen und noch eine Autobattterie die rumstand über der Achse festgezurrt. Sonst war noch alles übliche drin, aber halt ein leerer Kühlschrank. Hatte also wohl 80% des Gesamtvewicht oder sogar mehr. Reingeguckt hat er nicht, hat aber sicher bei der Vollbremse in der Halle bemerkt,.dass der Wohnwagen nicht leer war.

Beim Sachentransportanhänger kommt normalerweise ein Ster Holz rein. Das kann man dann auch gleich brauchen, eigentlich deutlich zu wenig, aber wesentlich einfacher, als ein Traktor Frontgewicht dort drin fest zu zurren. War bis jetzt auch immer in Ordnung.

Gruss
tomix

Also, nachfragen beim STVA bringt oft mehr als Schwarm(un)wissen :slight_smile:. Und der Kantöndligeist macht das definitiv nicht besser…

Ich muss bei einem Leergewicht von 1915kg und einer Nutzlast von 885 kg für die Prüfung 400kg zuladen. Damit komme ich auf 2315kg, das sind 82% des Gesamtgewichts. Gilt für Zürich. Gruess

Dominik

Also 80 % des Gesamtgewichts und gerundet😃.

Die Waage ist auch nicht perfekt.

Gruss
tomix

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