T3 DJ: Auspufftopf aus DE in CH zugelassen?

Hallo Forum
gibt es Zulassungs-Probleme wenn ich mir die Standard-Abgasanlage (vor allem Auspufftopf) in DE bestelle/einbaue?
https://www.vwbusshop.de/epages/GuenzlClassicParts.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/GuenzlClassicParts/Products/444000014
Danke für euren Input, Grüsse Steffen

Ja es gibt definitiv Zulassungsprobleme weil der Topf länger ist und dadurch der Katalysator nicht mehr passt. Oder hast du einen der genannten Motoren?

gruss Martin

Ciao Martin, ich ersetze 1:1, hatte bisher kein Katalysator und auch zukünftig nicht…Von den Dimensionen sollte es also passen… Gruss,Steffen

Hallo Steffen
Die MFK braucht die eingeschlagene Nummer zu sehen. Wenn der Endtopf keine drauf hat, wird es nicht klappen. Und wenn er eine drauf hat, soll es eine sein die VW damals verbaut hatte. Der vom Shop ist von Ernst; weiss nicht ob die Zulieferer waren. Im Derendingershop wird einer von WALKER
(W14460) angeboten.

Am besten fragst du bei Guenzl nach, ob eine Nummer eingeschlagen ist und welche. Dann kannst du das vorgängig abklären (Mail an AMAG) und dann bist du auf der sicheren Seite. Ich musste bei meiner letzten MFK sogar mit einem Foto der Nummer meines Originalen Endtopfes diesen verteidigen, weil der MFK Experte dachte, dass da eine VW Nummer drauf gehört. Die Amag hat mir dann die Richtigkeit bestätigt und der Mangel wurde gelöscht.

GRuss Jörg

Hallo Jörg
interessant. Danke für den Hinweis, hab die Anfrage bzgl. eingeschlagener Nr. an Guenzl gestellt. Falls mir das zu blöd wird oder zu kompliziert: bestell ich den Auspufftopf hier in der CH, das ist die einzige Komponente die die MFK-Experten interessiert, oder?
In jedem Fall behalte ich also meinen alten, verrosteten Auspufftopf bis die MFK bestanden ist!
Grüss dich, Steffen

Hab mich direkt beim Hersteller (ERNST-Apparatebau GmbH) über die Zulassung ihres Endschalldämpfers erkundigt, hier die Antwort:

“Unsere Artikel verfügen über eine eigene gültige Betriebserlaubnis und die entsprechende dauerhafte Kennzeichnung auf dem Produkt.
Sie sind auch in der Schweiz zugelassen und wir speisen alle Daten inkl. Homologationsnummern regelmäßig in die sogenannte SAG-Datenbank ein,
auf die der Schweizer MFK Zugriff hat. Die Vorlage von Dokumenten bzw. der Betriebserlaubnis ist daher auch in der Schweiz nicht erforderlich.”

Also steht einem Kauf nichts im Weg, wenn ich das richtig interpretiere.
Oder sollte ich mich nicht zu früh freuen? hmm…

Doch kannst dich freuen, das muss reichen und wird auch verheben.
Mach vor dem Verbau ein Foto von der Beschriftung falls man die im eingebauten Zustand nicht mehr sieht.
GRuss Jörg

merci Jörg, mach ich!