Beschäftige mich gerade mit einem Deutschland-Import von einem T3 mit MV oder SS Motor. Wäre ein Fahrzeug nach Euro2 (mit Kaltlaufregler nachgerüstet).
Problematisch sind die verschiedenen Abgasnormen zu der Zeit:
bis 10/87 galt die amerikanische FTP72 Norm und ab 10/87 die FTP75 Prüfzyklus Norm.
In der Schweiz gab es den SR Motor zum Schluss mit 87 PS (wahrscheinlich nach FTP75).
Weiss einer bis zu welchem Datum der MV/ SS in der Schweiz verkauft wurde?
Stehen in den CH Fahrzeugscheinen Abgasnormen (z.B. A11, B02 oder so)? Fahre selber einen Typ X und habe deshalb nur für meinen PW Euro3 im Schein stehen.
Ab 1995 wäre als ganz einfach wegen der Anerkennung der UN ECE Normen (Euro 1-6).
Hatte heute noch mit der MFK in Bern gesprochen. Die haben wegen der Anerkennung der Abgasnorm an Amag verwiesen. Von der dortigen Homologation habe ich bereits auch schon Antwort (Ramon Korrodi antwortet sehr schnell - Danke). Ein SS ist in der CH nicht typgeprüft, ein MV kann je nach Einträgen im deutschen Fahrzeugbrief (Gewicht) im Einzelfall angeschaut werden. Jegliche Änderungen, auch hier die Verbesserung mit dem Kaltlaufregler, ist nicht möglich. Stellt sich also die Frage, ob es ein MV bleibt (keine Ahnung ob der für Deutschland die grüne Umweltzonenplakette bekommt) oder dann doch ein MV wird und nachträglichauf DJ Kolben umgebaut wird, Kaltlaufregler bekommt und mit knapp 110 PS beim DTC in Biel einen Lauf im Labor bekommt, mit der Hoffnung EURO2 zu erreichen. Bei 95 PS Ausgangsleistung sind 20% Mehrleistung erlaubt (114 PS), d.h. Leistungsmessung, Abgasprüfzyklus und Lärmmessung.
Schauen wir mal was die weiteren Abklärungen bringen und wie unvernünftig ich bin.
mv ist in der CH typengeprüft, ss existiert nicht.
mv wurde von Produktionsbeginn (ca. ende 1985) bis ende 1986 durch Amag import in der ch verkauft.
das gleiche gilt übrigens für den DJ (2.1l hohe verdichtung 112 ps) + anderes Getriebe.
Unterschied mv zu sr ist einzig der vorschalldämpfer (hat wohl auch noch was bei den Lärmvorschriften geändert), ev ist ein anderes getriebe drunter. müsste ich mal checken.
wichtig ist also für mv, ob irgendwann und wie die lärmvorschriften geändert wurden. Ab 1987 waren es nur noch sr motoren
eine kleine Ausnahme gibt es: Lieferwagen (ich glaube über 2.5tonnen gesamtgewicht) durften bis ca. mitte 1989 noch ohne kat fahren und hatten auch andere Lärmvorschriften (darum wurden nach 1987 in der ch immer noch 1.9l Motoren DG, DH und SP verkauft).
DJ war in der Schweiz mit oder ohne Kat? In Deutschland gibt es momentan ein Nachrüstsystem mit Kaltlaufregler und damit erreicht der Wagen dann EURO1. Der DJ hat nach meinem Wissenstand ein länger übersetztes 5-Gang-Getriebe.
Für solceh Probleme könnt ihr gerne die Deutschen Fahrzeugbriefe an mich schicken, sowie ein Abgaspass oder irgendwas in der Art, ich kläre diese Typisierungen gerne ab.
Auch Importe von anderen Fahrzeugen aus der ganzen Welt könnt ihr über mich anfragen:
Ich habe gestern noch einmal im Typenscheinthread (viewtopic.php?f=25&t=1369&st=0&sk=t&sd=a) geschaut. Die dort bisher aufgeführten T3 hatten Emissionscode B00 oder B01. Gemäss der Emissioncodeliste für den Fahrzeugschein: astra.admin.ch/dienstleistun … --&lang=de
interpretiere ich B00 als “bedingt Schadstoffarm (E2?)” in Deutschland (ECE 70/220 89/491)
B00 enstpricht in der CH keiner, der ECE 15 oder AGV 86 Norm
B01 ist für mich mit EURO1 vergleichbar: 91/441 gilt in der EU für Personenwagen/ 93/59 für leichte Nutzfahrzeuge
B01 entspricht in der CH FAV1, US83 oder EURO1
Daher verstehe ich nicht, dass die AMAG ein mit KLR aufgerüstetes Fahrzeug mit besserer Abgasnorm (EURO2, als B02 Emissionscode in der Schweiz) keine Freigabe erteilt.
The AMAG way: Wahrscheinlich muss man hier das Fahrzeug original einführen und dann via MFK umtragen lassen (nach Einbau KLR), ABE existiert für den KLR, daher eintragungsfähig.
The Greesoo Way: Könnte mit Typisierung direkt klappen.
Ich habe gerade eine Anfrage bei Gat-Kat, dem Hersteller des Kaltlaufreglers, laufen.
edit/
Antwort von Gat-Kat ist da. Die haben eine vollwertige ABE (D ABE 16949) und haben nach UN ECE 70/220 getestet (Fahrzyklus) gemäss UN ECE 94/12 (Messwerte). 94/12 ist EURO2 Norm.
In Deutschland zugelassene T3 wbx mit dem MV Motor haben entweder den Schadstoffschlüssel 01 oder 03. Diese Ziffer ist im deutschen Fahrzeugschein und Brief unter “Zu 1” eingetragen - die letzten 2 Ziffern. 01 erhält die Umweltzonen-/Feinstaubplakette und 03 nicht. Unterschied ist scheinbar:
Fahrzeuge mit 01 haben den Aktivkohlefilter verbaut
Fahrzeuge mit 03 haben den Aktivkohlefilter NICHT verbaut.
Fahrzeuge mit Schadstoffschlüssel 01 lassen sich mit dem Kaltlaufregler nachrüsten. Keine mit 03 und keine Syncro oder mit Automatik. Die ABE spricht wohl nur von Schadstoffschlüssel 01 mit Schaltgetriebe.
Welche Schweizer T3 2.1 wbx haben den Aktivkohlefilter verbaut und haben die dann Emissionscode B00 oder B01?
Bulli von oehme kommt leider nicht in Frage. Klappdach fehlt und Komplettumbau Motor/ Getriebe auf Typ4, bzw. Typ5. Habe bei Maribus noch ein Anfrage platziert. Aber wir werden in dem Thread OT.